Hallo zusammen,
einer meiner Mieter möchte gerne den Faktor 1,15 bei der Ermittlung der brennwertbezogenen Wärmemenge für die Warmwasseraufbereitung aus der (mit Zähler) gemessenen Wärmemenge für die Warmwasseraufbereitung erläutert haben.
Ich habe mir selbst diesen Faktor immer als Berücksichtigung des Nutzungsgrades erklärt, kann aber nach stundenlanger Recherche dazu nichts in der Heizkostenverordnung finden.
Nun die Frage:
Habe ich irgendetwas falsch eingestellt oder wieso wird die mit Wärmemengenzähler gemessene Wärmemenge für die Warmwasseraufbereitung noch mit diesem Faktor multipliziert?
Gibt es dazu eine Grundlage in der Heizkostenverordnung auf die ich meinen Meter verweisen kann?
Danke vorab für mögliche Lösungen