Steuernummer bei Einheitliche und Gesonderte Feststellung PV - Anlage

  • Hallo, mache grade die Feststellungserklärung für die Beteiligungen an einer PV Anlage.


    Jetzt stellt sich mir die Frage welche Steuernummer ich "Angaben zu den Beteiligten" angeben muss. Ich habe eine als ich noch nicht verheiratet war und eine mit Zusammenveranlagung meiner Frau.

    Meine Frau hat mit der PV nix zu tun, also welche der beiden Steuernummer muss och verwenden?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, mache grade die Feststellungserklärung für die Beteiligungen an einer PV Anlage.

    Und in welchem Bezug stehst Du zu diesen Personen? Ist mir bei der Formulierung irgendwie nicht ganz klar.


    Ansonsten hat eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nichts mit einer Einkommensteuererklärung zu tun. Der einzige Anknüpfungspunkt ist der, dass der/die Beteiligte/n die festgestellunten Besteuerungsgrundlagen in seiner Einkommensteuererklärung zu erklären hat.

  • Hallo!

    Also auf dem Dach des Hauses meiner Frau und mir und auf dem Dach meiner Schwester ist eine PV , die auf mich und meine Schwester läuft.

    Also muss ich bei Beteiligten ja meine Schwester und mich angeben. Jetzt ist halt die Frage ob ich dann unter den Beteiligten die Steuernummer von mir angeben muss als ich noch einzel veranlagt war oder die jetzige mit der ich aber gemeinsam veranlagt bin. Bei Meiner Schwester wäre es dann die selbe Fragestellung.

    • Offizieller Beitrag

    Dann ist das mit der Steuernummer doch eh ganz klar. Die GbR zwischen Dir und Deiner Schwester hat eine eigene Steuernummer. Und davon sind dann nur die jeweiligen Ergebnisse in die ESt Deiner Schwester und Dir zu übernehmen.


    Ob für die PV-Anlage von Dir und Deiner Ehefrau eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung erforderlich ist, musst Du mit dem FA klären. Im Falle der Zusammenveranlagung zur ESt kann das ggf. auch so im Rahmen der Erklärung angegeben werden. Da kommt es aber auf die weiteren Einkünfte und Steuerarten unter dieser Steuernummer an.


    Auf jeden Fall sind die GbRs konsequent zu trennen.


    In der Feststellungserklärung hast Du bei den Angaben zu den Beteiligten immer die aktuelle ESt-Steuernummer des Beteiligten anzugeben.


    Betreffen die Fragen ein bestimmtes Steuerprogamm? Dann wäre es nett, wenn Du es mit vollständigem Namen und Versionen benennen würdest, damit das Thema ggf. entsprechend verschoben werden kann.

  • In der Feststellungserklärung hast Du bei den Angaben zu den Beteiligten immer die aktuelle ESt-Steuernummer des Beteiligten anzugeben.

    Ok, das wäre dann die der Zusammenveranlagung, wobei dass ja im Grunde nicht zwingend klar ist, da wir die Einkommensteuer für 2018 noch nicht gemacht haben, aber es wird schon auf die Zusammenveranlagung rauslaufen.

    Ob für die PV-Anlage von Dir und Deiner Ehefrau

    Auf jeden Fall sind die GbRs konsequent zu trennen.

    Also um es nochmal richtig darzustellen. Es ist nur 1 PV und nur 1 GbR.

    Ein Gebäude läuft auf mich, eines auf meine Schwester. Auf diesen beiden Gebäuden ist 1 gemeinsame PV installiert (aufgeteilt auf die beiden Dächer).


    Also bleibt es dann dabei, dass ich die Steuernummer vom letzten Bescheid nehme?!

    • Offizieller Beitrag

    Also um es nochmal richtig darzustellen. Es ist nur 1 PV und nur 1 GbR.

    Ein Gebäude läuft auf mich, eines auf meine Schwester. Auf diesen beiden Gebäuden ist 1 gemeinsame PV installiert (aufgeteilt auf die beiden Dächer).

    Das hörte sich allerdings oben nach den Formulierungen ganz anders an.



    Also bleibt es dann dabei, dass ich die Steuernummer vom letzten Bescheid nehme?!

    Und wieder weiß ich nicht, geht es um die Feststellungserklärung oder um die ESt-Erklärung? Im Zweifel würde ich es allerdings für beide Erklärungen so bejahen.


    Betreffen die Fragen ein bestimmtes Steuerprogamm? Dann wäre es nett, wenn Du es mit vollständigem Namen und Versionen benennen würdest, damit das Thema ggf. entsprechend verschoben werden kann.

    ?

  • Das hörte sich allerdings oben nach den Formulierungen ganz anders an.

    Deshalb habe ich es ja jetzt nochmals neu formuliert. :)

    Und wieder weiß ich nicht, geht es um die Feststellungserklärung oder um die ESt-Erklärung? Im Zweifel würde ich es allerdings für beide Erklärungen so bejahen

    Es geht um die Feststellungserklärung. Habe jetzt aber nochmal in die Feststellungserklärung von 2017 geguckt. Dort habe ich die Steuernummer der gemeinsamen Veranlagung reingeschrieben. Allerdings hat sich diese im nächsten Jahr auch wieder verändert.


    In der Einkommensteuererklärung gebe ich ja die Steuernummer vom Gewerbebetrieb an.


    Also benutze ich jetzt einfach auch wieder die Steuernummer vom letzten Bescheid der Einkommenssteuer. Die melden sich schon wenn was nicht stimmt...