Anzahlung bei Ausgangsrechnung

  • Hallo,


    besteht bei Unternehmer die Möglichkeit, beim Erstellen einer Ausgangsrechnung eine Vorauszahlung (in bar) abzuziehen, so dass der Kunde nur noch den aktuell offenen Rechnungsbetrag ausgewiesen bekommt, in die Buchhaltung jedoch die komplette Ausgangsrechnung übernommen wird (ohne Vorauszahlung)?


    Ich habe die Vorauszahlung bisher immer separat beim "Vortext" mit Angabe der noch zu überweisenden Restsumme eingegeben, hätte jedoch gerne direkt nach der Rechnungssumme eine extra Zeile mit "abzgl. Vorauszahlung" in der Rechnung stehen, so dass dann unten auf der Rechnung nur noch der offene Betrag ausgewiesen wird.


    LG

    Gisela

  • Moin Gisela,


    leider kann ich Dir zur Umsetzung nicht helfen - sollte aber gelöst werden: jenachdem,ob Du die Anzahlung inklusive oder zuzüglich USt erhältst, muss ja die USt auf der Endrechnung ja entsprechend ausgewiesen werden, damit Du die nicht doppelt schuldest =O


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    mit der Buchhaltung habe ich keine Probleme. Ich finde nur im Programm keine Position, wo ich die Anzahlung in Abzug bringen könnte. Anzahlung haben wir mit MwSt. erhalten. Ich fürchte nur, falls es diese Position überhaupt gibt, dass das Programm dann in die Buchhaltung automatisch nur den Restbetrag der Rechnung übernimmt.


    LG

    Gisela

  • Moin!


    Die Frage gibt es ja schon in einigen Varianten hier im Forum - Stichwort Anzahlung oder Teilzahlung

    Eine Umsetzung auf der Rechnungsstellung funktioniert, indem man einen Artikel anlegt mit dem Text "abzügl. Anzahlung (oder Teilzahlung) auf Rg.Nr. xy" und den in der Schlussrechnung mit einfügt - mit dem entsprechenden (schon gezahlten) Betrag ins Minus gesetzt. (MwSt wird dann auch entsprechend "runtergerechnet")


    LG Chris

  • Hallo Chris,


    nach Deiner obigen Vorgehensweise wird dann aber doch nur der restlichen Teilbetrag der Rechnung (also nach Abzug der Anzahlung) in der Buchhaltung auftauchen oder, also ich meine, es wird nicht die Gesamtrechnung inkl. der kompletten MWSt. in der Buchhaltung ausgewiesen?


    LG

    Gisela