Einmalprämien-Direktversicherung

  • Ich habe Ende 2002 eine Einmalprämien-Direktversicherung abgeschlossen. D.h. meine Versicherungsprämie wurde als Einmalbetrag aus einer Abfindung eingezahlt. Dieser Einmalbetrag wurde damals mit einer Pauschalsteuer versteuert. Die Versicherungssumme wurde mir in 2018 augezahlt. Hier war ich der Meinung, dass diese nicht mehr zu versteuern wäre. Gemäß Mitteilung der Versicherung muss ich aber einen Teilbetrag gemäß Nummer 7 ("§22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe b in Verbindung mit §20 Absatz 1 Nummer 6 EStG") der Mitteilung versteuern. Kann dazu jemand etwas sagen? Danke!!

    • Offizieller Beitrag

    Hier war ich der Meinung, dass diese nicht mehr zu versteuern wäre.

    Und wer hat das so gesagt?


    Direktversicherung - Quelle GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG .pdf

  • Erstmal vielen Dank für die Antwort. Wer "Hier war ich der Meinung, dass diese nicht mehr zu versteuern wäre." gesagt hat, weiß ich nicht mehr ;)


    Meines Wissens ist es aber so:

    1. Zumindest bei älteren Lebensversicherungsverträgen ist es doch so, dass die Erträge steuerfrei sind, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt.

    2. Bis 31.12.2004 war es so, dass der Einzahlungsbetrag in eine Direktversicherung nur pauschal versteuert wurde und dann gemäß 1. der Ertrag steuerfrei ist. D.h. der Einzahlungsbetrag wurde versteuert, aber zu einem i.d.R. günstigeren Steuersatz.


    Hier war ich immer der Meinung, dass beide Punkte auf meine Versicherung zutreffen. Der einzige Unterschied bei mir ist, dass der Einzahlungsbetrag eine Einmalprämie und keine fortlaufende Prämie war. Zum Punkt "Einmalprämie" habe ich in dem verlinkten Dokument leider nichts gefunden.


    (Hatte ich meine Anfrage nicht ins Forum gestellt? )

    • Offizieller Beitrag

    Hier war ich der Meinung, dass diese nicht mehr zu versteuern wäre.

    Da ist Deine Versicherung aber anderer Meinung:

    Gemäß Mitteilung der Versicherung muss ich aber einen Teilbetrag gemäß Nummer 7 ("§22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe b in Verbindung mit §20 Absatz 1 Nummer 6 EStG") der Mitteilung versteuern.

    Und die werden das nach Deinen Vertragsunterlagen sicherlich beurteilen können (und müssen).

  • Ich weiß, dass die Versicherung anderer Meinung ist. Ich möchte aber gerade prüfen, ob deren Meinung korrekt ist - zumal mir seitens der Versicherung letztes Jahr noch etwas anderes erzählt wurde. Wenn mir also jemand sagen kann, wo ich da etwas nachlesen kann, wäre ich dankbar. Insbesondere zur Frage, ob es einen Unterschied zwischen Einmalzahlung und laufender Zahlung der Versicherungsprämie gibt, habe ich bisher noch nichts Brauchbares gefunden.

    • Offizieller Beitrag

    Insbesondere zur Frage, ob es einen Unterschied zwischen Einmalzahlung und laufender Zahlung der Versicherungsprämie gibt, habe ich bisher noch nichts Brauchbares gefunden.

    D.h. meine Versicherungsprämie wurde als Einmalbetrag aus einer Abfindung eingezahlt. Dieser Einmalbetrag wurde damals mit einer Pauschalsteuer versteuert.

    Damit hast Du doch schon deinen Steuervorteil gegenüber Auszahlung der Abfindung als normalen Arbeitslohn.


    Wenn mir also jemand sagen kann, wo ich da etwas nachlesen kann, wäre ich dankbar.

    §22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe b in Verbindung mit §20 Absatz 1 Nummer 6 EStG

  • Besonders bei Lebensversicherungen mit Kapitalauszahlung ist der Sonderausgabenabzug an bestimmte Bedingungen geknüpft. Erfüllt Ihr Vertrag diese Voraussetzungen, ist Ihnen ein weiterer Steuervorteil sicher: Die spätere Kapitalauszahlung ist in voller Höhe steuerfrei


    Das sind die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug: Die Beiträge müssen laufend gezahlt werden, und zwar für mindestens 5 Jahre.


    Liegt das bei Ihnen vor ?

    Eventuell liegt in Fehler vor. Die Nummer 7 der Leistungsmitteilung betrifft Verträge nach 2005.

  • Moin,


    empfehlenswerte Literatur gibt es z. B. vom "Lexikon Lohn und Personal" zum Stichwort "Zukunftssicherung" auch online - hier werden umfänglichst sämtliche Arten der bAV und deren steuerlichen Konsequenzen dargestellt :)


    Viele Grüße

    Maulwurf