Rechnung fälschlicherweise ohne Mwst. erstellt

  • Ich habe im Dezember eine Rechnung fälschlicher Weise ohne Mwst. erstellt. Die summe waren 138,- €. Der Kunde hat am 12.12. den Betrag überwiesen. Den Fehler habe ich jetzt erst bemerkt. Eigentlich müsste ja jetzt eine Gutschrift zur alten Rechnung erstellt werden und der richtige Betrag (138,- + Mwst 26,22 = 164,22 €) neu berechnet werden. So weit so gut.
    Allerdings sind ja die 138,- schon im Dezember 2018 eingegangen und der Kunde schuldet mir letztendlich ja nur noch die Mwst. Wie bringe ich das denn am besten in Ordnung?

  • Der Kunde hat am 12.12. den Betrag überwiesen

    egal ob privater oder Gewerblicher Kunde, Du kannst nur hoffen dass Dir keiner den Vogel zeigt.


    Bei gewerblichem könnte vllt. ein Anruf nützlich sein, der das "Versehen" aufklärt. (Der kann ja über den VSt-ausgleich die nachberechnete USt. wieder rein holen) Hier sollte aber der Veranlagungzeitraum beachtet werden.


    Bei privat "stirbt die Hoffnung zuletzt"



    Allerdings sind ja die 138,- schon im Dezember 2018 eingegangen und der Kunde schuldet mir letztendlich ja nur noch die Mwst. Wie bringe ich das denn am besten in Ordnung?

    keine Ahnung ob das bei MB möglich ist, aber 1 Möglichkeit wäre:

    Neue Rechnung incl. USt. also 138,-- + 26,22 = 164,22 und dann 138,-- aus RG vom ....,erhalten am ..... so dass nur noch 26,22 Rest/Zahlbetrag übrig bleiben.

  • Das Problem ist recht vielschichtig, da sollte erst mit einem Steuerberater geklärt werden, wie die Auswirkungen sind und welche "Heilung" man gern umsetzen möchte. Dann kann man schauen, wie das technisch umsetzbar ist.


    Problem: USt im Vorjahr

    Auf solch eine Rechnung ist trotzdem USt abzuführen, also in dem Sinn, dass aus den 138 Euro als Bruttobetrag gesehen, die USt herauszurechnen und abzuführen ist. Ich vermute das bleibt auch so, wenn die Rechnung dieses Jahr korrigiert wird. Zu klären wäre, ob man die Re mit Wirkung für das alte Jahr korrigieren kann/sollte oder gar muss oder nur die UST-VA in diesem Jahr beeinflusst werden.


    Einfachster Weg wäre wohl alles so zu belassen und die 26,22 Euro in den Wind zu schreiben.Oben genanntes Problem ist für das alte Jahr buchungstechnisch trotzdem noch umzusetzen. Wahrscheinlich am besten über das Verrechnungskonto.


    Zweiter Weg wäre wie von Dir und Bautroika beschrieben, stornieren (Gutschrift) und neue Re ausstellen mit Verweis auf erhaltenen Zahlungsbetrag.

  • Vielen Dank für die Antworten. Lt. Steuerberater habe ich die Rechnung nicht mehr angefasst. Auf dem Beleg steht jetzt der Hinweis: Mwst. 19 % enthalten, der Betrag wird ans FA abgeführt. Mit dem Kunden habe ich gesprochen. Er hat mir von selber angeboten, den Restbetrag bei der nächste Rechnung zu begleichen. Das habe ich dankend abgelehnt. Der Kunde ist jetzt hoch erfreut über das kleine Geschenk.