Rente und Gehalt versteuern

  • Guten Tag allerseits,


    ich beziehe seit 01.01. 2018 Altersrente, war jedoch das ganze Jahr 2018 weiterhin in Teilzeit berufstätig - über 450,-€ und versteuert.

    Die entsprechenden Angaben habe ich per Belegabruf in Wiso eintragen lassen.


    Allerdings meldet das Programm einen Fehler, weil beim Gehalt kein Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmerbeitrag ausgewiesen wird. Ist das so richtig ?


    Und noch eine allgemeine Frage: ich hatte brutto 20.000,-€ versteuerten Lohn und 17.000,-€ Rente.

    Abziehen kann ich nur Kirchensteuer und die üblichen Pauschalen.

    Ist eine Steuernachforderung von knapp 5.000,-€ realistisch oder könnte da ein Fehler von mir drinstecken ?

  • Hallo Michael,

    hast Du mal deine Lohnsteuerbescheinigung mit den Angaben im Belegabruf verglichen?

    Und ebenso die Angaben vom Rententräger?

    Ohne Eintragungen von Sozialversicherungen komme ich auch auf diese Steuernachzahlung - mit diesen Angaben wird es deutlich weniger.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort !

    Die Zahlen von Lohnsteuerbescheinigung und Rente stimmen mit den automatischen Belegen überein.

    Da werde ich wohl zähneknirschend die fast 5000 € aufbringen und zahlen müssen.

  • Das liegt an der Rente! Rentenbeginn 2018 heisst 76 % davon zu versteuern und das hast du im letzten Jahr nicht gemacht. Das Finanzamt wird dir ab 2019 quartalsweise Vorauszahlungen auferlegen. Aber 5.000 € sind möglich. Ganz grob: die Lohnsteuer auf deine unselbständigen Tätigkeiten dürfte ohne Rente stimmen, auf deine Rente dürften rund 17.000 € * 76% *1/3 (Steuersatz geschätzt) = 4.500 € rund. Durch die Progression sind allerdings auch die Vorauszahlungen auf dein Gehalt zu niedrig. Die Berechnung kann also durchaus stimmen.

  • Nun ja, ich glaube, da muss man nicht allzu traurig sein. Man hat die Beiträge ja auch zumindest teilweise steuersenkend geltend machen können und der AG-Anteil war immer schon steuerfrei.


    Aber wir schweifen hier ab - die Frage des TE ist m. E. nach beantwortet.

  • Naja, ist halt so. Und letztlich auch nicht so ungerecht, wie man es (nachvollziehbar) empfindet - es geht nach Leistungsfähigkeit (bei allen Kritikpunkten, die es natürlich auch gibt).

    Und wenn Du Dein Programm Punkt für Punkt durchgehst, dann findest Du vielleicht noch den einen oder anderen Punkt, wo Du was eintragen kannst, was die Steuerhöhe verringert (zumindest achtest Du für dieses Jahr da mehr drauf, z. B. Handwerkerbelege usw.).


    Gruß

    entejens

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings meldet das Programm ...

    Wie immer bei programmbezogenen Fragen der Hinweis, bitte den genauen Programmnamen bzw. dessen Version zu nennen.


    so eine Sch . . . !

    Und das braucht auch niemand, siehe Forenregeln.


    ... es geht nach Leistungsfähigkeit ...

    So ist es.