Hallo,
seit 01.12.2017 bin ich zwangsweise Rentner (das Jobcenter... ).
Aus meiner Zeit als Angestellter im öffentlichen Dienst (Jan.1980-Mrz.1986) existierte noch eine Zusatzversorgung, die auch anerkannt wurde.
Wegen zu niedrigem Monatsbetrag wurde die Rente aus der Zusatzversorgungskasse als Abfindung auf einmal ausgezahlt.
Bis Ende Februar d.J. habe ich auf die Leistungsmitteilung gewartet, die nicht kam. Eine E-Mail an die KVBW wurde beantwortet:
Zitatdie ausgezahlte Rentenabfindung ist nicht bescheinigungspflichtig, da es sich um eine sog. Altzusage (Versicherungsbeginn vor 2005) handelt und der Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und Zeitpunkt der Auszahlung länger als 12 Jahre ist.
Ich habe nochmal auf den Lohnnachweisen (solche Sachen werfe ich nie weg) nachgesehen: Die Umlage wurde pauschal versteuert.
Nun stehe ich vor dem Problem, wo und ob überhaupt ich den Betrag eintragen muss auf der Anlage R.
Nach dem heutigen Einkommenssteuergesetz ist doch so eine Zahlung auch steuerpflichtig. Ich finde nur nicht den passenden Paragraphen.
Gruß KarldK
PS: Der Betrag wurde zum 01.01.2018 ausgezahlt, ist also demnach 2018 steuerpflichtig. Die Zusatzversorgungsrente beginnt am 01.12.2017 und endet am 01.12.2017 lt. Bescheid.
PS2: Es gibt auch keinen Belegabruf. Der letzte Belegabruf war der Krankenkassenbeitrag