Sparbuch 2017 - Steuerbescheinigung für Kapitalerträge iSd § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStG

  • Hallo,


    mir liegt eine "Steuerbescheinigung der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle für Konten und / oder Depots bei Einkünften im Sinne der §§ 13, 15, 18 und 21 EStG, bei Einkünften im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1a, 2 EStG von beschränkt Steuerpflichtigen sowie bei Einkünften eines Investmentfonds oder eines Spezial-Investmentfonds" vor.


    Darauf finden sich drei Posten:

    - "Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG"

    - "Kapitalertragsteuer"

    - "Solidaritätszuschlag"


    Ich habe im Steuer-Sparbuch 2017 hierzu keine Möglichkeit gefunden, diese Steuerbescheinigung zu erfassen. Bei der Maske "Steuerbescheinigungen" lässt sich die mir vorliegende in dieser Form nicht erfassen. Auch habe ich keine weiteren Möglichkeiten hierzu gefunden. Ebenso spuckt die Hilfe keine Antwort aus.


    Wo kann ich meine Steuerbescheinigung eingeben?


    Soweit ich mich erinnere, gab es in den früheren Versionen die Möglichkeit, diese Steuerbescheinigungen programmgestützt zu erfassen.


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe im Steuer-Sparbuch 2017 hierzu keine Möglichkeit gefunden, diese Steuerbescheinigung zu erfassen. Bei der Maske "Steuerbescheinigungen" lässt sich die mir vorliegende in dieser Form nicht erfassen.

    Du machst Witze, oder? :/

    Auf jeder Bescheinigung, die ich bisher gesehen habe, wird auf die entsprechenden Zeilen der Anlage KAP hingewiesen. Und die findest Du auch in den Eingabemasken.



    Die Verweise auf die Gesetze gibt es auch:





  • Ich habe mal "§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG" in die Hilfe eingegeben und bekam angezeigt:



    Du solltest meiner Meinung nach unter "Steuerbescheinigungen" einen (neuen) Eintrag für diese Bescheinigung anlegen und die Werte in den entsprechenden Feldern eintragen:



  • Die Steuerbescheinigung enthält keine Verweise auf die Zeilen der Anlage KAP.


    Und die Hilfe ist nichtssagend, erklärt sie doch nicht, wie der Eintrag durchzuführen ist.



    Die Steuerbescheinigungen, die unter der Rubrik "Steuerbescheinigungen" erfasst werden können, beziehen sich nur auf "Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder Privatdepots" und "Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens". Beides trifft hier aber nicht zu, weil Kapitalertäge nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStG.


    Einfach als neue Steuerbescheinigung anlegen, hilft deshalb leider nicht weiter.

    • Offizieller Beitrag

    Um was für Kapitalerträge geht es denn genau? habe ich immer noch nicht verstanden.


    Du meinst aber nicht etwas das:




    Ansonsten wäre ein bisschen mehr Information zum Sachverhalt sicherlich zweckdienlich, um etwas sagen zu können.