Servus "Steuerzahlergemeinde",
brauche mal eure steuerliche Hilfe-/Rat-/Einschätzung zum Thema Umsatzsteuer-/n in der EÜR
Eckdaten: Gewerbetreibender IST-Versteuerung - Umsatzsteuerpflichtig
hier: Darstellung erstatteter Umsatzsteuer-/n - frühere Jahre - in der EÜR
Steuerjahr: 2017
Habe wie folgt gebucht:
1. Umsatzsteuerrückerstattung: (erhalten am: 02.01.2017 aus 2015!!)
Konto 1791 = USt frühere Jahre gegen 1200
2. Umsatzsteuervorauszahlungen: Q1 - Q3
Konto 1780 gegen 1200
3. Umsatzsteuervorauszahlung: Q4
(gezahlt am 15.02.2018)
Konto 1790 = Ust. Vorjahr gegen 1200
4. Freie Buchung 31.12.2017 Konto 1780 an 1789
Konto 1780 gegen 1789 = Ust. Vorauszahlung gegen Ust. lfd. Jahr
Anm. In der Ust. Erklärung werden die Ust. Vorauszahlungen in Summe richtig eingetragen. Verprobung stimmt...
Darstellung in der EÜR:
Konto 1790 als Einzelausgabe eingetragen
Konto 1780 als Gesamtbetrag stimmt
Konto 1791 als Minusausgabe eingetragen
Meine Frage-/n:
sind o.g. Buchungen in Ordnung ?
Ist es richtig, dass Konto 1791 als Minusausgabe in der EÜR eingetragen wird?
Anm. weil ggf. die Rückerstattung aus noch nicht versteuertem Einkommen gezahlt wurde?
Bin mir unsicher denn - habe irgendowo gelesen - dass, Konto 1791 und 1790 nicht in der EÜR auftauchen dürfen???
Vielen Dank vorab für eure Hilfe
vom Steuersparmodel
Anm. Meine Anerkennung an all diejenigen Leute die sich in diesem Forum so uneigennützig einbringen!
.......und manchmal auch noch angefeindet werden.