Ist es möglich, den Anfangsbestand für Rücklagen lt. Abrechnung aufzuteilen und nicht nach MEA?
Ich habe die Verwaltung für ein Objekt übernommen und würde gerne die Anteile der IHR direkt zuordnen
Ist es möglich, den Anfangsbestand für Rücklagen lt. Abrechnung aufzuteilen und nicht nach MEA?
Ich habe die Verwaltung für ein Objekt übernommen und würde gerne die Anteile der IHR direkt zuordnen
Wie soll das gehen? Die Rücklage gehört doch jedem Eigentümer zu einem bestimmten Anteil. Das ist genau der Anteil, der zugeführt worden ist. Wenn sich der Rücklagenanteil danach änderte, müssten ja dann Ausgleichszahlungen zwischen Eigentümern fließen, aber warum sollte das passieren? Die Anteile, die in der Teilungserklärung festgelegt sind, ändern sich für gewöhnlich nicht. Es wird zugeführt und entnommen; der Anteil eines Eigentümers ändert sich dabei nicht.
genau darum geht es mir ja. Es gibt ja schon einen Anfangsbestand. Also z.B. 20TEUR, von denen jeweils 4,6 und 10TEUR die Anteile der einzelnen ET sind. Das wird aber nicht nach MEA berechnet oä. Wo gebe ich denn diese Beträge ein?
Ach so, das ist doch Standardkonfiguration am Gebäude. Schau‘ mal bei den Einnahmearten
https://update1.buhl-data.com/…usverwalter2019_ebook.pdf, z.B. Seite 45 oder
https://www.buhl.de/faqs?article=350
Du kannst das auf jeden Fall konfigurieren!
Den Anfangsbestand kannst Du übrigens mit dem Rücklagenassistenten einbuchen