Provisionsanteil a. Welches Konto buchen Skr 04

  • Hallo,

    kann mir jemand sagen wie ich das verbuchen soll, ich schwanke zwischen 4569 und 6770.

    Ich betreibe mit meinem Geschäftspartner ein gemeinsames Geschäft. Wir praktizieren Kosten und Einnahmenteilung. Was heißt wir stellen uns gegenseitig Rechnungen. Unsere Einnahmen bestehen aus Provisionszahlungen. Einer von uns stellt die komplette Rechnung an den Kunden. Der andere stellt dann dem anderen die Hälfte in Rechnung. Wohin verbuchte ich die Ausgabe im Skr 04?

    Grüße Mani

  • Wenn ihr ein gemeinsames Geschäft betreibt, habt ihr eine GbR und für diese ist eine Feststellungserklärung abzugeben. Rechnungen über Provisionen sind hier meiner Meinung nach völlig fehl am Platz! Ihr solltet dringend fachlichen Rat bei zur Steuerberatung befugten Personen einholen.

  • Ich betreibe mit meinem Geschäftspartner ein gemeinsames Geschäft. Wir praktizieren Kosten und Einnahmenteilung.

    Wenn das keine GbR ist, lasse ich mir mein Studiengeld zurückzahlen! Es zeigt nur, dass ihr euch über die Folgen eures gemeinsamen Geschäftes nicht vorher informiert haben. Eine GbR entsteht kraft Gesetz (also ohne eine Gründungsurkunde oder ähnliches) und die steuerlichen Folgen sind damit auch quasi automatisch - ob ihr dies beabsichtigt habt oder nicht. Daher mein Rat zu einer steuerlichen Beratung.

    • Offizieller Beitrag

    Einnahmenteilung

    Das würde ich auch nicht als Bürogemeinschaft ansehen. Von daher teile ich die Bedenken, die babuschka geäußert hat.


    kann mir jemand sagen wie ich das verbuchen soll, ich schwanke zwischen 4569 und 6770

    Und schön wäre dann in softwarebezogenen Fragen wie immer die Nennung der genutzten Software und deren Version.

  • sorry, jetzt muss ich aber eine dämliche Frage stellen.

    2 Gewerbetreibende mit unterschiedlichen Adressen u. s. w. werden vom Fa als Innen-Gbr geführt? Wie soll das denn gehen? Woher sollen die denn wissen was wie läuft?


    Ach ja und noch was, Antwort auf meine Frage würde mich echt freuen!

  • Sorry, arbeite mit dem SKR03, da sind 4er-Konten Ausgaben..:wacko:


    Also.. rein technisch... der Eingang wird gesplittet in den Eigenanteil (4569) und "durchlaufende Posten" 1370, auf das auch die Überweisung an den zweiten geht. Dieser Bucht ebenfalls auf 4569.


    Schönen Sonntag :)

  • sorry, jetzt muss ich aber eine dämliche Frage stellen.

    2 Gewerbetreibende mit unterschiedlichen Adressen u. s. w. werden vom Fa als Innen-Gbr geführt? Wie soll das denn gehen? Woher sollen die denn wissen was wie läuft?


    Ach ja und noch was, Antwort auf meine Frage würde mich echt freuen!

    Da beisst sich aber jetzt etwas gewaltig mit deinem ursprünglichen Eintrag (Bürogemeinschaft, wir teilen uns die Einnahmen und und und...).

    Bevor du nicht genau sagst, was Sache ist, kann dir hier keiner Konten nennen.

    Und so wie ich es sehe, habt ihr dem Finanzamt (und dem Steuerberater) die tatsächliche Konstellation wohl auch nicht (richtig) erklärt. babuschka hat mit ihren Bedenken wohl einen empfindlichen Nerv getroffen.

    Wenn es eine GbR ist, gibt es keine Rechnungen von einem zum anderen - die Folgen hier müsst ihr mit dem Steuerberater besprechen.

  • 2 Gewerbetreibende mit unterschiedlichen Adressen u. s. w. werden vom Fa als Innen-Gbr geführt? Wie soll das denn gehen? Woher sollen die denn wissen was wie läuft?

    auch sorry ...

    Rechtsfragen sollten eigentlich mit einem Berater besprochen werden der die akkreditierung dafür besitzt und nicht in einem Anwenderforum für Steuer/Finanzprogramme

    Diesbezgl. könnte doch Dein Geschäftspartner einmal bei seinem Steuerberater vorstellig werden.

    Oft hilft auch etwas Engagement und Eigenrecherche im Netz, was auch oft Treffer erzielen kann.

    Selbst Wikipedia geht näher darauf ein


    das eigentliche vergessen:

    Wohin verbuchte ich die Ausgabe im Skr 04?

    eher auf 6770 Aufwand, da 4569 ein Erlösekonto ist

  • Vielen Dank.

    ich habe auch nicht um Rechtsberatung gebeten, wir haben das längst mit einem Steuerberater besprochen. Aber hier meinte ja jemand er müsste Rechtsberatung geben.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank.

    ich habe auch nicht um Rechtsberatung gebeten, wir haben das längst mit einem Steuerberater besprochen. Aber hier meinte ja jemand er müsste Rechtsberatung geben.

    Und m.E. hat derjenige Dich auch zurecht auf diese mögliche Problematik hingewiesen. Gemeinsame Einnahmen sind nicht gerade dem Wesen einer Bürogemeinschaft zuzuordnen. Da würde ja wohl eher jeder seine eigenen Einnahmen haben und die ggf. von einer Partei getragenen Aufwendungen könnten dann über Rechnungsstellung an den Büropartner weitergegeben werden. Wobei diese Anscheinsbeweise alleine für sich nichts aussagen, sondern nur ein Indiz sind. Wichtiger und entscheidend aber ist, wie das Verhältnis der Parteien vertraglich untereinander alles regelt. Und das vertragliche Innenverhältnis kennst nun einmal nur Du und Dein Partner bzw. Eure steuerlichen Berater.


    Es war also durchaus sinnvoll, diese Thematik aufzugreifen. Was Du draus machst, das ist Dein Ding. Eure vertraglichen Interna wirst Du uns ja sowieso nicht verraten.


    Interessant dazu:

    Die Sozietät und Bürogemeinschaft zwischen Freiberuflern im Rechtsvergleich - Quelle: iww.de

    Abgrenzung "Bürogemeinschaft - Mitunternehmerschaft" - Quelle: haufe.de