Ich habe eine Frage zur Angabe von Handwerkerleitsungen (in meinem Fall Schornsteinfeger). Im Steuersparbuch kann ich die Angaben an zwei verschiedenen Stellen vornehmen:
Einmal unter "Immobilien", um die Leistungen für die im Haus vermietete Fläche anteilig geltend machen zu können.
Und einmal unter "Allgemeine Ausgaben - Handwerkerleistungen", um die 20% Steuererstattung zu kassieren.
Meine Frage: Darf ich die Leistungen an beiden Stellen eingeben, oder nur an einer? Wenn nur an einer, welche macht mehr Sinn?
Lieben Dank!