Hallo liebe Community,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2018 und frage mich, wie ich die Entfernungspauschale angeben soll.
Es ist so, dass ich bis März als Angestellter tätig war und im Anschluss mein Masterstudium in Vollzeit begonnen habe. Unter "Ersatzleistungen und Zeiträume ohne Beschäftigung" habe ich den Zeitraum des Masterstudiums angegeben. Kann ich nun als Entfernungspauschale nur den Weg zu meiner alten Arbeitsstätte angeben? Falls ja, gibt es eine Möglichkeit die Fahrtkosten für das Studium auch irgendwo geltend zu machen?
Im Internet habe ich dazu gelesen, dass das Masterstudium als Zweitstudium gilt und damit die aufgewendeten Kosten unter dem Punkt "Fortbildungskosten" angegeben werden können. Könnte mir hierzu bitte jemand helfen, ob das so richtig ist?
Vielen Dank.