Entfernungspauschale Beruf und Studium

  • Hallo liebe Community,


    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2018 und frage mich, wie ich die Entfernungspauschale angeben soll.

    Es ist so, dass ich bis März als Angestellter tätig war und im Anschluss mein Masterstudium in Vollzeit begonnen habe. Unter "Ersatzleistungen und Zeiträume ohne Beschäftigung" habe ich den Zeitraum des Masterstudiums angegeben. Kann ich nun als Entfernungspauschale nur den Weg zu meiner alten Arbeitsstätte angeben? Falls ja, gibt es eine Möglichkeit die Fahrtkosten für das Studium auch irgendwo geltend zu machen?

    Im Internet habe ich dazu gelesen, dass das Masterstudium als Zweitstudium gilt und damit die aufgewendeten Kosten unter dem Punkt "Fortbildungskosten" angegeben werden können. Könnte mir hierzu bitte jemand helfen, ob das so richtig ist?


    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich nun als Entfernungspauschale nur den Weg zu meiner alten Arbeitsstätte angeben?

    Du kannst die Wege zur Arbeit über die Entfernungspauschale natürlich nur für den Zeitraum bis März angeben.

    Im Internet habe ich dazu gelesen, dass das Masterstudium als Zweitstudium gilt und damit die aufgewendeten Kosten unter dem Punkt "Fortbildungskosten" angegeben werden können. Könnte mir hierzu bitte jemand helfen, ob das so richtig ist?

    So ist es. Und dort hast Du die Möglichkeit, auch die Fahrtkosten anzugeben.

  • Hallo Billy,


    danke schon mal für deine schnelle und hilfreiche Antwort.

    Das heißt, alle Kosten für das Studium gebe ich dann unter "Fortbildungskosten" an? Dürfte ich dich noch fragen, wie es mit Laptops aussieht ? Aus Internet-Recherechen ist mir bisher nicht ganz klar, ob ich den Laptop (ca. 700 €) ganz normal unter den Fortbildungskosten aufführen kann oder über mehrere Jahre abschreiben muss...

    • Offizieller Beitrag

    So ist es. Und dort hast Du die Möglichkeit, auch die Fahrtkosten anzugeben.

    Da wird es aber problematisch mit der Entfernungspauschale, die ja bei Haupttätigkeit Studium greift. Da müsste er die Kosten dann manuell berechnen. Von daher m.E. ggf. auch zur Entfernungspauschale einzugeben und zu erläutern.

  • Ich habe versucht, die Entfernungspauschale auch für das Studium anzugeben (Wiso Steuer Software). Bei Überprüfung der Daten bekomme ich aber die Meldung, dass x Tage ohne Beschäfigung erklärt, gleichzeitig aber x Tage mit Beschäftigung angegeben wurden und damit mehr Tage als ein Jahr hat aufgelistet werden. Das hängt wohl damit zusammen, dass mich das Programm erinnert, Zeiten ohne Beschäftigung anzugeben...

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe versucht, die Entfernungspauschale auch für das Studium anzugeben (Wiso Steuer Software)

    Täglich grüßt das Murmeltier: Und welche Software/-version? In der Tat hat Buhl nämlich verschiedene im Angebot.



    Bei Überprüfung der Daten bekomme ich aber die Meldung, dass x Tage ohne Beschäftigung erklärt, gleichzeitig aber x Tage mit Beschäftigung angegeben wurden und damit mehr Tage als ein Jahr hat aufgelistet werden.

    Na und? Das ist doch sicherlich ein Prüfhinweis, den Du, nach erneuter Überprüfung, ggf. als ok kennzeichnen kannst ("ignorieren"), oder? Das FA erkennt doch aus Deinen sonstigen Angaben (Tätigkeitsort) und Unterlagen (Studienbescheinigung bzw. -gebühren, -kosten etc.), dass Du Student bist.


    Das hängt wohl damit zusammen, dass mich das Programm erinnert, Zeiten ohne Beschäftigung anzugeben...

    Was ja problemlos geht und seitens der Buhl-Programme auch so vorgesehen ist:


  • Täglich grüßt das Murmeltier: Und welche Software/-version? In der Tat hat Buhl nämlich verschiedene im Angebot.

    Ich habe folgende Version:

    - WISO steuer:Start 2019 (Programm Version: 26.05; Elster-Version: 29.3 (28.02.2019))


    Na und? Das ist doch sicherlich ein Prüfhinweis, den Du, nach erneuter Überprüfung, ggf. als ok kennzeichnen kannst ("ignorieren"), oder? Das FA erkennt doch aus Deinen sonstigen Angaben (Tätigkeitsort) und Unterlagen (Studienbescheinigung bzw. -gebühren, -kosten etc.), dass Du Student bist.

    Natürlich kann ich den Prüfhinweis ignorieren. Ich dachte halt im ersten Moment, dass es das FA stutzig macht, wenn die Gesamt Anzahl von Tagen die eines ganzen Jahres übersteigt. Klar ist auch, dass sie "normalerweise" anhand der sonstigen Angaben erkennen müssten, warum es so angegeben ist.

    Was ja problemlos geht und seitens der Buhl-Programme auch so vorgesehen ist:


    Ok, dann gebe ich die Fahrtkosten als zusätzliche Entfernungspauschale an. Die anderen Studienkosten (Arbeitsmittel, Studienbeiträge, ...) bleiben dann als Fortbildungskosten bestehen, richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich kann ich den Prüfhinweis ignorieren. Ich dachte halt im ersten Moment, dass es das FA stutzig macht, wenn die Gesamt Anzahl von Tagen die eines ganzen Jahres übersteigt.

    Warum wird die Gesamtanzahl von Tagen eines Jahres überschritten? Du schreibst doch "bis März als Angestellter tätig war und im Anschluss mein Masterstudium in Vollzeit ". Also 1.1.-31.3. erster Zeitraum und dann 1.4.-31.12. neuer Eintrag zweiter Zeitraum. Bei 5-Tage-Woche und einmal abzüglich Urlaub und das andere Mal abzüglich Semesterferien wirst Du doch kaum über 365 Tage kommen, oder? Eher doch wohl so um die 200 Tage.


    Ok, dann gebe ich die Fahrtkosten als zusätzliche Entfernungspauschale an. Die anderen Studienkosten (Arbeitsmittel, Studienbeiträge, ...) bleiben dann als Fortbildungskosten bestehen, richtig?

    Sagte ich ja. Würde ich so machen, weil es am einfachsten ist.

  • Mit den übrigen Kosten (insbesondere Laptop) etc. auch beachten, dass hier private Mitbenutzung vorliegt und entsprechend aufgeteilt werden muss. Die GWG-Grenze liegt seit 2018 bei 800 Euro.

  • Mit den übrigen Kosten (insbesondere Laptop) etc. auch beachten, dass hier private Mitbenutzung vorliegt und entsprechend aufgeteilt werden muss. Die GWG-Grenze liegt seit 2018 bei 800 Euro.

    Ich habe den Laptop unter Fortbildungskosten eingetragen, da er unter der Grenze von 800 € liegt (692€). Stimmt das so nicht?

  • Warum wird die Gesamtanzahl von Tagen eines Jahres überschritten? Du schreibst doch "bis März als Angestellter tätig war und im Anschluss mein Masterstudium in Vollzeit ". Also 1.1.-31.3. erster Zeitraum und dann 1.4.-31.12. neuer Eintrag zweiter Zeitraum. Bei 5-Tage-Woche und einmal abzüglich Urlaub und das andere Mal abzüglich Semesterferien wirst Du doch kaum über 365 Tage kommen, oder? Eher doch wohl so um die 200 Tage.

    Das ist das, was ich meinte. Wenn ich die Entfernungspauschale für das Studium zusätzlich zur alten Arbeitsstätte anlege und unter "Zeiten ohne Beschäftigung" von 01.04 bis 31.12 Studienzeit angebe, dann sagt das Programm logischerweise, dass ich Zeiträume ohne Beschäftigung angegeben habe, gleichzeitig aber zur "Arbeit" gefahren bin. Jetzt weis ich nicht, wie ich was eintragen soll.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist das, was ich meinte. Wenn ich die Entfernungspauschale für das Studium zusätzlich zur alten Arbeitsstätte anlege und unter "Zeiten ohne Beschäftigung" von 01.04 bis 31.12 Studienzeit angebe, dann sagt das Programm logischerweise, dass ich Zeiträume ohne Beschäftigung angegeben habe, gleichzeitig aber zur "Arbeit" gefahren bin. Jetzt weis ich nicht, wie ich was eintragen soll.

    Das ist ein Prüfhinweis, den man als ok ("ignorieren") kennzeichnen kann. Du trägst es ja gerade dort ein, damit richtiger Weise nur die Entfernungspauschale für diese Fahrten berücksichtigt wird. Und Du erläuterst es ja auch entsprechend.


    Ich habe den Laptop unter Fortbildungskosten eingetragen, da er unter der Grenze von 800 € liegt (692€). Stimmt das so nicht?

    Wenn Du es über Arbeitsmittel einträgst und dort GWG wählst, dann wirst Du auch nach der privaten Mitveranlassung gefragt. Und diese musst Du natürlich abgrenzen, gleich an welcher Stelle des Programms Du das Teil einträgst. Jeder Bearbeiter wird Dich fragen, wie es denn mit einer möglichen privaten Mitveranlassung aussieht. Und wenn Du kein zweites Laptop nachweisen kannst und auch nicht den Umfang der jeweiligen Nutzung, dann bist Du bei der Regel-Aufteilung 50:50 . Wirst Du sicherlich im Programm finden und lässt sich auch im Forum über die erweiterte Forumssuche mit geeigneten Stichworten finden.

  • Warum wird die Gesamtanzahl von Tagen eines Jahres überschritten? Du schreibst doch "bis März als Angestellter tätig war und im Anschluss mein Masterstudium in Vollzeit ". Also 1.1.-31.3. erster Zeitraum und dann 1.4.-31.12. neuer Eintrag zweiter Zeitraum. Bei 5-Tage-Woche und einmal abzüglich Urlaub und das andere Mal abzüglich Semesterferien wirst Du doch kaum über 365 Tage kommen, oder? Eher doch wohl so um die 200 Tage.

    Das ist ein Prüfhinweis, den man als ok ("ignorieren") kennzeichnen kann. Du trägst es ja gerade dort ein, damit richtiger Weise nur die Entfernungspauschale für diese Fahrten berücksichtigt wird. Und Du erläuterst es ja auch entsprechend.

    Was aber ist mit der Überschreitung der Gesamtanzahl von Tagen eines Jahres? Das ist kein Hinweis, sondern ein Fehler, den das Programm liefert.

    Ich habe die Zeiträume genau so eingetragen, wie du es oben geschildert hast zzgl. Urlaubstage bzw. Semesterferien. Das Programm addiert aber die Tage der Nicht-Beschäftigung mit den Tagen der Fahrten zur Arbeitsstätte, weshalb die Gesamtanzahl von 365 Tagen überschritten wird.

    Das wird das FA doch so nicht akzeptieren, oder muss ich das separat erläutern? Hoffentlich drehe ich mich hier gerade nicht im Kreis, ich hoffe du verstehst was ich meine.


    Wenn Du es über Arbeitsmittel einträgst und dort GWG wählst, dann wirst Du auch nach der privaten Mitveranlassung gefragt. Und diese musst Du natürlich abgrenzen, gleich an welcher Stelle des Programms Du das Teil einträgst. Jeder Bearbeiter wird Dich fragen, wie es denn mit einer möglichen privaten Mitveranlassung aussieht. Und wenn Du kein zweites Laptop nachweisen kannst und auch nicht den Umfang der jeweiligen Nutzung, dann bist Du bei der Regel-Aufteilung 50:50 . Wirst Du sicherlich im Programm finden und lässt sich auch im Forum über die erweiterte Forumssuche mit geeigneten Stichworten finden.

    Ok, ich habe die Arbeitsmittel jetzt unter "beruflich genutzte Arbeitsmittel mit Aufteilung 50:50 eingetragen.

  • Ich habe die Zeiträume genau so eingetragen, wie du es oben geschildert hast zzgl. Urlaubstage bzw. Semesterferien. Das Programm addiert aber die Tage der Nicht-Beschäftigung mit den Tagen der Fahrten zur Arbeitsstätte, weshalb die Gesamtanzahl von 365 Tagen überschritten wird.

    Ein Bild würde helfen, hier Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. So wie du schreibst, hast du manches doppelt eingegeben.

    • Offizieller Beitrag

    Was aber ist mit der Überschreitung der Gesamtanzahl von Tagen eines Jahres? Das ist kein Hinweis, sondern ein Fehler, den das Programm liefert.

    Der Hinweis sagt Fehler, lässt sich aber laut Text mit als gelesen markieren. Also wohl eher Hinweis. Zumal ja von Dir mit weiteren Belegen und Erläuterungen erklärt.


    Ich habe die Zeiträume genau so eingetragen, wie du es oben geschildert hast zzgl. Urlaubstage bzw. Semesterferien. Das Programm addiert aber die Tage der Nicht-Beschäftigung mit den Tagen der Fahrten zur Arbeitsstätte, weshalb die Gesamtanzahl von 365 Tagen überschritten wird.

    Ein Bild würde helfen, hier Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. So wie du schreibst, hast du manches doppelt eingegeben.

    Nein. Er hat in dem Sinne nichts doppelt angegeben. Wie beschrieben rechnet das Programm schlicht und einfach die Tage der Zeiten der Nichtbeschäftigung sowie die Tage mit Entfernungspauschale zusammen.

    Ich habe den Hinweis als gelesen markiert und konnte ganz normal als Testversand versenden.


    Ok, ich habe die Arbeitsmittel jetzt unter "beruflich genutzte Arbeitsmittel mit Aufteilung 50:50 eingetragen.

    So würde ich es auch machen. Du musst ja, wie schon gesagt, eh Belege haben und erläutern.

  • Ich habe die Zeiträume genau so eingetragen, wie du es oben geschildert hast zzgl. Urlaubstage bzw. Semesterferien. Das Programm addiert aber die Tage der Nicht-Beschäftigung mit den Tagen der Fahrten zur Arbeitsstätte, weshalb die Gesamtanzahl von 365 Tagen überschritten wird.

    Ein Bild würde helfen, hier Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. So wie du schreibst, hast du manches doppelt eingegeben.

    Das dachte ich zuerst auch. Wie aber miwe4 schrieb, rechnet das Programm die Tage zusammen.


    Nein. Er hat in dem Sinne nichts doppelt angegeben. Wie beschrieben rechnet das Programm schlicht und einfach die Tage der Zeiten der Nichtbeschäftigung sowie die Tage mit Entfernungspauschale zusammen.

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    Ich habe den Hinweis als gelesen markiert und konnte ganz normal als Testversand versenden.

    Dann werde ich das so machen und die entsprechenden Belege anfügen (Immatrikulationsbescheinigung, Semesterticket).



    Bei den Fortbildungskosten hat mich das Programm noch aufmerksam gemacht, dass ich keine Verpflegungspauschale angegeben habe. Kann man so eine Verpflegungspauschale für ein Zweitstudium angeben? Im Internet finden sich verschiedene Meinungen darüber. Klar ist, dass man bei einem Praktikum, sowie Auslandssemester diese beantragen kann. Wie sieht es aber aus, wenn Student in Stadt A wohnt und täglich zur Uni in Stadt B fährt. Die Reise und Aufenthaltsdauer beträgt dabei über 8h.

    Ich bezweifle zwar, dass das in diesem Fall möglich ist, dennoch wollte ich den Thread dazu nutzen, euch erfahrene Nutzer zu fragen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei den Fortbildungskosten hat mich das Programm noch aufmerksam gemacht, dass ich keine Verpflegungspauschale angegeben habe. Kann man so eine Verpflegungspauschale für ein Zweitstudium angeben?

    In Deinem Fall nein.