Entfernungspauschale bei entfernter Arbeitsstätte und doppeltem Wohnsitz

  • Hallo,


    ich habe mich hier angemeldet, weil ich an meiner jährlichen Erklärung sitze und mir da so ein Gedanke gekommen ist:


    Meine Arbeitsstätte ist ca. 320 Km vom Hauptwohnsitz entfernt, deshalb habe ich in einem Ort in der Nähe eine Zweitwohnung.

    Ich fahre Montags die Tätigkeitsstätte vom Hauptwohnsitz aus an und Dienstag bis Freitag vom Zeitwohnsitz aus. Dann von der

    Tätigkeitsstätte wieder zum Hauptwohnsitz.

    Ich habe versucht dies in der Entfernungspauschale abzubilden (46 x 320 km und 175 x 8 Km beides 01.01.-31.12.).

    Da meckert "Steuersparbuch 2019" aber wegen der Zeitraumüberschneidung weil es von zwei Tätigkeitsstätten ausgeht.

    Das kann man ja ignorieren.

    Was ich mich frage, kann ich dies dem Finanzamt überhaupt so vorlegen? Oder würden die dann argumentieren, dass für die

    Anfahrt die Familienheimfahrten der doppelten Haushaltsführung anzurechnen sind (die ich ja auch angebe).


    Ich freue mich über eure Hilfe :)

    LG


    P.S.

    Doppelte Haushaltsführung - Anreise zur Arbeit am Wochenanfang separat?


    Das hier ist ja ein ähnlicher Fall aber so richtig klar wirds mir mit den Familienheimfahrten nicht.

    Kann beides angesetzt werden?

    • Offizieller Beitrag

    Da meckert "Steuersparbuch 2019" aber wegen der Zeitraumüberschneidung weil es von zwei Tätigkeitsstätten ausgeht.

    Das kann man ja ignorieren.

    Warum schreibt Ihr immer "meckert" und liest nicht einfach, was Euch das Programm sagt. Mit Sicherheit ist dies doch nur ein Prüfhinweis, in dem Dich das Programm auf diese Besonderheit hinweist. Ist alles ok, dann bestätigt man dies entsprechend mit einem Klick in dem angebotenen Kästchen.


    Was ich mich frage, kann ich dies dem Finanzamt überhaupt so vorlegen? Oder würden die dann argumentieren, dass für die

    Anfahrt die Familienheimfahrten der doppelten Haushaltsführung anzurechnen sind (die ich ja auch angebe).

    Das musst Du mir einmal erklären. Du kannst doch keine Familienheimfahrten erklären, die du gar nicht hast, da Du diese Fahrten bei Fahrten zwischen Wohnung und 1.Tätigkeitsstätte erklärt hast. Entweder oder, beides geht nicht.