Kirchensteuer des Vorjahresbescheides

  • Hallo liebe Community,


    ich hätte eine Frage zum Thema Vorjahres-Bescheid der Kirchensteuer. In meiner WISO-Steuersoftware (WISO steuer:Start 2019) gibt es den Punkt "Soll die Kirchensteuer/ das Kirchengeld des Vorjahres programmunterstützt ermittelt werden? ". Wann werden denn bei der Auswahl von "ja" automatisch die Beträge angegeben ? Erst wenn ich im Vorjahr die Angaben hierzu gemacht habe ?


    Bei mir ist es so, dass keine Angaben vorliegen. Wenn ich diese jetzt manuell eintragen müsste, wo in meinem Steuerbescheid finde ich denn die Angaben? Im Steuerbescheid selbst finde ich unter "Berechnung der Kirchensteuer" nur folgende Angaben:


    festzusetzende Einkommenssteuer: 5685 €
    katholische Kirchensteuer: 8% von 5685 € 454,80 €




    Es wäre nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank.

  • Die maßgeblichen Beträge findest Du in den ESt-Bescheiden immer vorne in der Steuerabrechnung.

    Danke schon mal für deine Antwort. In der ESt-Bescheinigung ist unter Punkt 6: Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3. ein Betrag angegeben. Dieser wurde in der Steuerfestsetzung 2017 verrechnet (bzw. die Differenz gebildet) mit der festgesetzten Kirchensteuer.

    Alles was ich aus dem Steuerbescheid von 2017 entnehmen kann ist, dass ich zu viel Kirchensteuer bezahlt habe und mir dieser Betrag erstattet wurde. Hat sich das dann mit den Angaben des Vorjahres-Bescheids erledigt bzw. wann müsste/sollte man Angaben hierzu machen? Die Hilfe in der Software hilft mir leider nicht weiter.

  • die KiSt des Vorjahres -bzw. die NZ/Erstattung nach Bescheid - soll als Sonderausgabe angesetzt werden? Dann gesondert eintragen in Erklärung - und mal im Bescheid suchen; Erstattung wird ausgewiesen bei Berechnung der SA.


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    Alles was ich aus dem Steuerbescheid von 2017 entnehmen kann ist, dass ich zu viel Kirchensteuer bezahlt habe und mir dieser Betrag erstattet wurde. Hat sich das dann mit den Angaben des Vorjahres-Bescheids erledigt bzw. wann müsste/sollte man Angaben hierzu machen? Die Hilfe in der Software hilft mir leider nicht weiter.

    Das kommt do darauf an, ob Du dir diesen Betrag programmunterstützt ausrechnen lassen möchtest, oder, ob Du diesen manuell aus dem/n Bescheid/en übernimmst. Einfach mal bei programmunterstützt die kleinen vorstehenden Fragezeichen anklicken oder die Programmunterstützung verneinen und die eigentlich aus den Bescheiden klar ersichtlichen Beträge manuell eintragen.

  • Das kommt do darauf an, ob Du dir diesen Betrag programmunterstützt ausrechnen lassen möchtest, oder, ob Du diesen manuell aus dem/n Bescheid/en übernimmst. Einfach mal bei programmunterstützt die kleinen vorstehenden Fragezeichen anklicken oder die Programmunterstützung verneinen und die eigentlich aus den Bescheiden klar ersichtlichen Beträge manuell eintragen.

    Aus den Fragezeichen kann ich entnehmen, dass damit die Angabe "katholische Kirchensteuer: 8% von" aus dem Steuerbescheid gemeint ist und dieser folglich dort eingetragen werden muss?!


    die KiSt des Vorjahres -bzw. die NZ/Erstattung nach Bescheid - soll als Sonderausgabe angesetzt werden? Dann gesondert eintragen in Erklärung - und mal im Bescheid suchen; Erstattung wird ausgewiesen bei Berechnung der SA.

    Im Steuerbescheid ist noch unter "unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" folgendes angegeben:

    • gezahlte Kirchensteuer
    • ab erstattete Kirchensteuer
    • Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben
    • Offizieller Beitrag

    Aus den Fragezeichen kann ich entnehmen, dass damit die Angabe "katholische Kirchensteuer: 8% von" aus dem Steuerbescheid gemeint ist und dieser folglich dort eingetragen werden muss?!

    Das ist die festgesetztes KiSt gemeint und nicht die erstattete bzw. nachzuzahlende KiSt. Die erstattete oder nachzuzahlende KiSt willst Du ja erst berechnen.


    Im Steuerbescheid ist noch unter "unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" folgendes angegeben:

    gezahlte Kirchensteuer
    ab erstattete Kirchensteuer
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben

    Was im Steuerbescheid für 2017 oder frühere Veranlagungszeiträume unter Sonderausgaben steht ist absolut irrelevant. Ich habe doch extra auf die Steuerabrechnung hingewiesen, die sich immer im ersten Teil des Bescheides und vor der Steuerberechnung und Steuerfestsetzung befindet.

  • die KiSt des Vorjahres -bzw. die NZ/Erstattung nach Bescheid - soll als Sonderausgabe angesetzt werden? Dann gesondert eintragen in Erklärung - und mal im Bescheid suchen; Erstattung wird ausgewiesen bei Berechnung der SA.

    Im Steuerbescheid ist noch unter "unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" folgendes angegeben:

    • gezahlte Kirchensteuer
    • ab erstattete Kirchensteuer
    • Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben

    Im Steuerbescheid ist noch unter "unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" folgendes angegeben:

    gezahlte Kirchensteuer
    ab erstattete Kirchensteuer
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben

    Was im Steuerbescheid für 2017 oder frühere Veranlagungszeiträume unter Sonderausgaben steht ist absolut irrelevant. Ich habe doch extra auf die Steuerabrechnung hingewiesen, die sich immer im ersten Teil des Bescheides und vor der Steuerberechnung und Steuerfestsetzung befindet.

    Diese Info hat sich lediglich darauf bezogen, was lialia gemeint hat.

    Aber das habe ich doch weiter oben geschrieben. Auf der 1.Seite des Bescheids stehen die festgesetzte Summe der Kirchensteuer, die einbehaltene Kirchensteuer des AN aus der eSt. und der daraus gebildete erstattete Betrag. Nur ob und was ich jetzt in der Steuer Software eintragen soll erschließt sich mir nicht.

    konkret fragen, was gemeint ist: die Ausführungen bringen doch nichts!

    Ich wüsste nicht, wie ich es konkreter als zu Beginn dieses Themas erörtern soll.

  • In die Erklärungen gehören die Beträge, die du tatsächlich in dem Jahr gezahlt hast. Also

    a) die vom Arbeitgeber abgezogenen Beträge laut Lohnsteuerbescheinigung

    b) die im Jahr für das Vorjahr erstattete oder nachbezahlten Beträge laut Steuerbescheid - wobei es in einigen wenigen Bundesländern nicht aus dem Steuerbescheid ersichtlich ist, weil die Steuern von den Kirchenverwaltungen festgesetzt wird

    c) etwaiges Kirchgeld, das im letzten Jahr bezahlt wurde

    d) von den Banken einbehaltene Kirchensteuer (sofern dem zugestimmt wurde)