Angestellt im Nebenerwerb, hauptberuflich an GbR beteiligt

  • Guten Tag liebes Forum,


    bevor ich loslege möchte ich mich vorab für eure Mithilfe bedanken. ich weiß es zu schätzen das ihr meinen Beitrag lest und euch entsprechend Zeit dafür nehmt. Zu meinem Anliegen:

    Ich habe im betroffenen Steuerjahr Einnahmen aus drei Quellen bezogen:

    1. Einzelunternehmer der Rechnungen schreibt

    2. Einzelunternehmer der Rechnungen über GbR schreibt

    3. Angestellt in Teilzeit


    Jetzt stellt sich mir die Frage, wo ich welche Einnahmen eintrage. Meine Gehälter aus dem Angestelltenverhältnis habe ich ganz normal über die Lohnabrechnung eingetragen. Soweit so klar.


    Für die GbR wurde von einem Steuerberater eine eigene Steuererklärung angefertigt, aus der mein Gewinn hervorgeht. Diesen muss ich in der wiso Software natürlich in meiner eigenen Steuererklärung irgendwo vermerken. Selbes gilt für meine Einkünfte auf eigene Rechnung. Im wiso Programm erkenne ich jetzt mehrere Möglichkeiten der Eintragung. Beispielsweise den Punkt Freiberufliche und selbstständige Arbeit oder aber auch Gewerbebetriebe. Muss ich Punkt 1. & 2. als gesammelten Posten eintragen oder beides gesondert?


    Ich bitte meine Unwissenheit zu entschuldigen, es ist mein "erstes Mal" mit wiso und ich hoffe hier meine Fragen klären zu können.

    • Offizieller Beitrag

    Für die GbR wurde von einem Steuerberater eine eigene Steuererklärung angefertigt, aus der mein Gewinn hervorgeht. Diesen muss ich in der wiso Software natürlich in meiner eigenen Steuererklärung irgendwo vermerken.

    Unter Punkt Beteiligungen zu erfassen.


    Selbes gilt für meine Einkünfte auf eigene Rechnung. Im wiso Programm erkenne ich jetzt mehrere Möglichkeiten der Eintragung. Beispielsweise den Punkt Freiberufliche und selbstständige Arbeit oder aber auch Gewerbebetriebe.

    Das betrifft nur die von Dir als Einzelunternehmer erzielten Einkünfte, die Du durch eine EÜR zu ermitteln hast. Um welche Einkunftsart es sich handelt, kannst nur Du selber sagen, da Du uns keine entsprechenden Anhaltspunkte lieferst.

  • Vielen Dank, ich denke das ist ein große Hilfe.


    Ich habe zu Jahresbeginn die Rechnungen für meine Beratertätigkeit (Online Marketing) selbst geschrieben. Ab April wurden dann die Rechnungen von der GbR geschrieben und darüber an mich ausgezahlt. Ich habe jetzt verstanden das ich die GbR Auszahlungen an mich unter „Beteiligungen“ einzutragen habe. Dort kann ich dann sicher auch die vom Steuerberater veranschlagte Gewerbsteuer eintragen.


    Als Dienstleister von Online Marketing Maßnahmen muss ich die von mir gestellten Rechnungen wo vermerken?


    Vielen Dank für die tolle Hilfestellung :)

    • Offizieller Beitrag

    Ab April wurden dann die Rechnungen von der GbR geschrieben und darüber an mich ausgezahlt. Ich habe jetzt verstanden das ich die GbR Auszahlungen an mich unter „Beteiligungen“ einzutragen habe. Dort kann ich dann sicher auch die vom Steuerberater veranschlagte Gewerbesteuer eintragen.

    So richtig hast du es nicht verstanden. Für die GbR wird eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen abgegeben. In dem daraus resultierenden Feststellungsbescheid werden die auf die Beteiligten entfallen Besteuerungsgrundlagen ebenfalls einheitlich und gesondert festgestellt. Die für Dich festgestellten Besteuerungsgrundlagen (Gewinn/Verlust, § 35a EStG, etc.) trägst Du dann wiederum in Deine ESt-Erklärung bei den Beteiligungseinkünften ein.


    Ich habe zu Jahresbeginn die Rechnungen für meine Beratertätigkeit (Online Marketing) selbst geschrieben. ....... Als Dienstleister von Online Marketing Maßnahmen muss ich die von mir gestellten Rechnungen wo vermerken?

    Wenn es sich um dieselbe Art der Tätigkeit wie bei der GbR handelt, ja wohl auch gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 EStG.