Erbfall - Wirtschaftsjahr Landwirtschafttlicher Betrieb

  • Hallo,


    mein Mann ist im September 2018 verstorben.

    Er hatte einen "Landwirtschaftlichen Betrieb", also besser gesagt Pachteinnahmen, da die Landwirtschaft aufgegeben wurde; er musste aber weiterhin die Anlage L abgeben.

    Diese hat ja ein Wirtschaftsjahr vom 01.07.-30.06.


    Meine Frage:

    Wie stelle ich das Wirtschaftsjahr 2018/2019, in dem er verstorben ist, in der Steuererklärung 2018 da?

    Das Wirtschaftsjahr 2017/2018 wurde in der Steuererklärung 2017 ja noch ihm zugeornet und so würde ich das erste halbe Jahr 2018 auch ihm zuordnen.

    Ordne ich es mir zu oder ihm?


    Wie läuft das dann mit der Steuerklärung 2019?


    Oder gehe ich besser zum Steuerberater?

    Bisher haben wir die Steuererklärung immer zusammen gemacht, aber da blicke ich nun nicht durch.


    Danke und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage:

    Wie stelle ich das Wirtschaftsjahr 2018/2019, in dem er verstorben ist, in der Steuererklärung 2018 da?

    Das Wirtschaftsjahr 2017/2018 wurde in der Steuererklärung 2017 ja noch ihm zugeornet und so würde ich das erste halbe Jahr 2018 auch ihm zuordnen.


    Ordne ich es mir zu oder ihm?

    Bis zum Todestag ist alles dem Ehemann zuzurechnen. Ab Todestag ist eine neue/gesonderte EÜR zu erstellen.


    Wie läuft das dann mit der Steuerklärung 2019?

    Im Prinzip nicht anders.


    Oder gehe ich besser zum Steuerberater?

    Da würde ich zu raten. Zumindest eine umfassende Erstberatung bei einem ggf. auf die Thematik spezialisierten Steuerberater wäre wohl unabdingbar.