Anlage L - EÜR wie befüllen - Pachteinnahmen

  • Hallo,


    ich bin mit diesem Programm am verzweifeln:


    Ich gebe die Anlage L ab, da ich die Flächen meines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes verpachte; bin sonst Arbeitnehmer.

    Habe Pachteinnahmen von 2.000,00 EUR jährlich.


    Fragen:

    - Was gebe ich im WISO-Programm bei "Angaben zur Umsatzsteuer" (siehe Anlage) an?

    - In welcher Zeile der Anlage EÜR gebe ich die Einnahmen an?


    -> Ich tendiere zur "Anwendung der Kleinunternehmerregelung" und Zeile 11. Korrekt?


    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass das Programm/die Anlage EÜR nicht zu meiner Situation passt.

    Bitte Hilfe.

    Vielen Dank und Gruß


    • Offizieller Beitrag

    -> Ich tendiere zur "Anwendung der Kleinunternehmerregelung" und Zeile 11. Korrekt?

    Was heißt denn "ich tendiere"? Das gibt es kein Wünsch Dir Was. Das richtet sich schlicht und einfach nach den tatsächlichen (vertraglichen) Regelungen. Diese kennst nur Du.


    Ansonsten mal ins Vorjahr schauen, das Dein Mann ja noch gemacht hat. Oder ansonsten halt dann wirklich mal den Profi zumindest drüber schauen lassen.

  • Hallo, erstmal danke.


    Leider muss ich das erste Mal eine EÜR machen, letztes Jahr ging das noch über eine manuelle Tabelle.

    Habe wie gesagt nur die Pachteinnahmen.


    Aber wenn ich die Anlage auf meine Situation beziehe, bleibt doch nur "Anwendung der Kleinunternehmerregelung" oder?

    .........und dann der Eintrag der Einnahmen in Zeile 11 (und 12?) -> Betrienseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer.


    Land- und Forstwirtschaft (nach Durchschnittssatzbesteuerung), (Zeile 13 EÜR), und der Rest passt nicht.


    Die ersten beiden Zeilen kommen nur wenn ich "Anwendung der Kleinunternehmerregelung" wähle.


    Danke.


  • -> Ich tendiere zur "Anwendung der Kleinunternehmerregelung" und Zeile 11. Korrekt?

    Was heißt denn "ich tendiere"? Das gibt es kein Wünsch Dir Was. Das richtet sich schlicht und einfach nach den tatsächlichen (vertraglichen) Regelungen. Diese kennst nur Du.


    Ansonsten mal ins Vorjahr schauen, das Dein Mann ja noch gemacht hat. Oder ansonsten halt dann wirklich mal den Profi zumindest drüber schauen lassen.

    Hallo Miwe4,


    deine schroffe Art, auf sachliche Fragen zu antworten, ist mir jetzt schon mehrmals aufgefallen. Was ist so unmöglich daran, höflich zu bleiben? Ich denke, niemand zwingt dich, hier Beiträge zu verfassen! Vielleicht findest du die Fragen ja "dumm". Aber es gibt eben nicht nur Steuerfachleute, sondern Leute, die ihr Geld mit einem Beruf verdienen, der nichts mit Steuer oder Jura zu tun hat. Und für genau solche Leute sollte doch ein Forum wie dieses (bei Buhl - nicht bei der DATEV!) auch da sein. Diese Frage beschäftigt mich auch. Kurzum: Wenn du keine Lust hast zu antworten, dann lass es einfach!

  • Entweder bist du Kleinunternehmer (mit dem Finanzamt auch so geklärt) oder du musst Umsatzsteuer ausweisen. Wenn du keine weiteren Umsätze aus anderen Tätigkeiten hast, kannst du mit der Steuererklärung gleichzeitig die Umsätze als § 19 USt-Umsätze erklären. "Tendieren" ist falsch ausgedrückt - entweder du wählst die Regelung für dich oder nicht. Das ist deine Entscheidung.