EÜR Abschreibungen stimmen nicht überein

  • Hallo,


    ich habe ein Problem mit meiner EÜR und hoffe sehr auf die Schwarmintelligenz hier im Forum.


    Wenn ich versuche, meine Einkommensteuererklärung incl. EÜR per ELSTER abzugeben, bekomme ich die unten angehängte Feldermeldung. Leider konnte ich bis jetzt nicht herausfinden, wie ich die Daten in Übereinstimmung bekomme.


    Ich vermute, die Abweichung ist der Tatsache geschuldet, dass die oben genannten EURO 65,74 programmgestützt ermittelt wurden und auf Anschaffungen zurückgehen, die 2018 getätigt wurden, die unten genannten EURO 384,24 dagegen auf einem manuell erfassten Anlageverzeichnis stammen und die Anlagegüter in den Vorjahren erworben wurden.


    Vielen Dank für alle Tipps, die mir helfen, das Problem zu lösen.

    Christine

    • Offizieller Beitrag

    EURO 384,24 dagegen auf einem manuell erfassten Anlageverzeichnis stammen und die Anlagegüter in den Vorjahren erworben wurden.

    wurden diese WG in das Anlageverzeichnis aufgenommen, oder nur der sep. ermittelte AfA-Betrag gebucht?

    Sieht nach vergessenen Abschlussbuchungen aus.

  • Sieht nach vergessenen Abschlussbuchungen aus.


    hat er anscheinend gemacht

    die oben genannten EURO 65,74 programmgestützt ermittelt wurden und auf Anschaffungen zurückgehen, die 2018 getätigt wurden

    ich nehme an, dass die Anlagenverwaltung vor 2018 mittels Tabellenkalkulation geführt wurde und die ermittelten AfA-Beträge nun händisch gebucht wurden.

    die unten genannten EURO 384,24 dagegen auf einem manuell erfassten Anlageverzeichnis stammen und die Anlagegüter in den Vorjahren erworben wurden.

    durch ignorieren des "aufploppenden" Anlageassistenten bei der händischen AfA-Buchung 0200 an 4830 wird nach erneutem Hinweis die Abschreibungsbuchung zwar ausgeführt, erzeugt aber auch die genannte Fehlermeldung bei erstellen/versenden der EÜR

  • Moin ...


    Stimmen denn diese beiden Einträge bei Dir überein ... ???


    Gruß Kuddel

    Moin ...


    Stimmen denn diese beiden Einträge bei Dir überein ... ???


    Gruß Kuddel

    Hallo Kuddel,


    nein, die stimmen nicht überein. Zeile 30 EÜR weist 65,68 Euro aus (das sind die Abschreibungen auf die beiden 2018 gekauften Güter), Zeile 13 AVEÜR 384,24 Euro. Darin enthalten sind die Abschreibugen für eines der beiden gekauften Güter aus Zeil 13 AVEÜR, sowie 321,74 Euro andere Güter (vermutlich diejenigenm die in den Vorjahren angeschafft und weiterhin abgeschrieben wurden).

  • zur Klärung: Alle Daten stammen aus Eingabemasken von WISO Steuer Sparbuch. Ich habe keine separaten Listen o. ä. geführt, aus denen ich irgendwelche Werte übernommen hätte. Alle Zahlen stammen aus dem Programm.


    Die einzige Abweichung besteht in der manuellen Korrektur des Abschreibungsverlaufs, der bei mir nicht zum tatsächlichen Wertverlust passte, den das Finanzamt aber auch in den vergangenen Jahren nie beanstandet hat.


    Kann man denn diese Fehlermeldung irgendwie "ausmerzen", wenn es an dem Anlageassitenten liegt?


    PS: Ich bin kein "er", sondern eine "sie" ;)

    • Offizieller Beitrag

    Die einzige Abweichung besteht in der manuellen Korrektur des Abschreibungsverlaufs, der bei mir nicht zum tatsächlichen Wertverlust passte, den das Finanzamt aber auch in den vergangenen Jahren nie beanstandet hat.

    Was soll das denn sein? Nur weil es das FA nicht gemerkt hat, bedeutet dies ja nicht, dass so etwas zulässig ist. Bei der AfA interessiert der tatsächliche Wertverlust in keinster Weise und wird diesem wohl auch nie entsprechen. Das WG ist schlicht und einfach auf die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gleichmäßig abzuschreiben. Die AfA richtet sich grundsätzlich nach der amtlichen AfA-Tabelle. Von der AfA-Dauer kann nur in begründeten Fällen abgewichen werden, aber niemals, weil die AfA nicht dem tatsächlichen Wertverlust entspricht. Dieser wirkt sich immer erst beim Abgang des WG aus dem BV aus.


    Im Zweifel solltest Du Dich mit dem FA in Verbindung setzen und klären, wie sich dieser "versehentlich" vorgenommene zusätzliche AfA-Betrag aus der Welt bringen lässt.

  • PS: Ich bin kein "er", sondern eine "sie"

    spielt zwecks Fehleranalyse keine Rolle ;)


    ich habe jetzt einmal (direkt unter erfassen Beriebsvermögen) 1 WG (scanner) in 2017 angelegt und 1 WG (Reg-Kasse) 2018 (hier wurde auch das Finanzierungskonto abgefragt)

    (Bild alteBGA2017 und Bild alt_neu2017_2018)

    Dann AV prüfen und alle nötigen Buchungen erstellen lassen (Bild AV prüfen u.Buchungen automatisch)

    Ergibt dann Saldovortrag aus 2017 u. AfA-Buchungen 2018

    Bild Elster_AVEÜR

    Und das geht ohne Hindernisse im Testversand durch.