Dienstwagen Versteuerung 0,002% Ausnahmen bei Treffen mit Kunden

  • Situation: Dienstwagen mit 1% + 0,03% Regelung, Korrektur bei der Steuererklärung auf 0,002% Regelung. Ca 100 Tage Fahrt ins Büro zur ersten Arbeitsstätte.


    Soviel habe ich herausgefunden:


    Wenn man am gleichen Tag einen Kunden besucht und auch ins Büro fährt, dann zählt der ganze Tag als Dienstfahrt und man muss ihn nicht mit 0,002%versteuern, obwohl man die erste Arbeitstätte besucht hat.


    Nun die Frage:


    Wenn man ein Kundenmeeting oder eine Schulung im öffentlichen Bereich eines Gebäudekomplexes mit mehreren Firmen abhält und dann nachher zu Fuß in den Sicherheitsbereich des Büros geht, also zur ersten Arbeitsstätte, zählt der Tag dann auch als Kundenbesuch? Oder muss man dazu das Auto bewegen? Ist es von der Hausnummer oder einem Stockwerk abhängig oder von der Dauer des Meetings?


    Danke und Gruß

    Loeter

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man ein Kundenmeeting oder eine Schulung im öffentlichen Bereich eines Gebäudekomplexes mit mehreren Firmen abhält und dann nachher zu Fuß in den Sicherheitsbereich des Büros geht, also zur ersten Arbeitsstätte, zählt der Tag dann auch als Kundenbesuch?

    Du befindest Dich doch letztlich am Ort Deiner ersten Tätigkeitsstätte, was ja wohl entscheidend sein sollte. Ansonsten solltest Du das vielleicht einmal mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe besprechen.

  • Wenn man ein Kundenmeeting oder eine Schulung im öffentlichen Bereich eines Gebäudekomplexes mit mehreren Firmen abhält und dann nachher zu Fuß in den Sicherheitsbereich des Büros geht, also zur ersten Arbeitsstätte, zählt der Tag dann auch als Kundenbesuch?

    Überlege mal umgekehrt: Morgens ins Büro gefahren und dann nach dem Mittagessen zu Fuß aus dem Sicherheitsbereich in den öffentlichen Bereich gegangen - würdest Du das - also den Fußweg hin und zurück - als Dienstreise deklarieren? Ich denke nicht. ;)

  • Hier wäre m. E. nach das Studium der Reisekostenrichtlinie sehr hilfreich.

    Wenn man am gleichen Tag einen Kunden besucht und auch ins Büro fährt, dann zählt der ganze Tag als Dienstfahrt und man muss ihn nicht mit 0,002%versteuern, obwohl man die erste Arbeitstätte besucht hat.

    Das halte ich für ein Gerücht - bislang ist es immer noch so, dass die Fahrt zur 1. Tätigkeitsstätte immer mit der Entfernungspauschale berechnet wird, wobei nur die Hälfte angesetzt werden darf, wenn keine zweite Fahrt in entgegengesetzter Richtung vorliegt. Nur die Fahrten von der Tätigkeitsstätte zum Kunden sind nach Dienstreisegrundsätzen zu behandeln.