Sehr geehrte Community,
ich habe zum ersten Mal eine Einkommenssteuererklärung + EÜR für meine Frau und mich mit der "WISO steuer: Sparbuch 2019"-Software angelegt und per ELSTER-Versand mit Signatur abgesendet. Im Hauptmenü (nach dem Aufruf der gespeicherten Datei) wird mir die erfolgreiche Versendung vom 17.03. angezeigt und sowohl ein "Sendeprotokoll" als auch "Meine Kopie" der Steuererklärung aufgeführt. Unter Dateieigenschaften>Eigenschaften der Datei anzeigen>Abgabe/Elster finde ich folgende Informationen:
ELSTER-Versand mit Signatur
<DATUM UHRZEIT>
<NAME>
Einkommensteuererklärung 2018
Anlage EÜR 2018
Rückübermittlung: Nein
Belegnachreichung: Nein
WISO steuer:Sparbuch 2019 (26.05.1800)
ELSTER: 29.3 (28.02.2019)
Soweit so gut. Mir stellen sich jedoch nun einige Fragen, die ich mir bei meiner Recherche in Google und hier im Forum nicht beantworten konnte:
(1) Bekomme ich außer dem generierten Sendeprotokoll keine Bestätigungsemail vom FA über den Eingang? Und falls nein, heißt es jetzt warten bis das FA den Steuerbescheid fertig hat?
(2) Mir ist bewusst, dass noch so kurzer Zeit kein Steuerbescheid vorliegen kann, trotzdem war ich neugierig was passiert, wenn ich auf Punkt 5) Steuerbescheid prüfen > "Steuerbescheid herunterladen und prüfen" klicke. Folgende Fehlermeldung erscheint:
"Die Finanzverwaltung hat keinen elektronischen Steuerbescheid bereitgestellt, denn bei der Abgabe der Steuererklärung wurde der Steuerbescheid nur per Post angefordert"
Das kann definitiv nicht sein, da ich sowohl meine E-Mailadresse hinterlegt habe, als auch den elektronischen ELSTER-Versand mit Signatur gewählt habe und unter Einstellungen für Elster "Steuerbescheid elektronisch und per Post anfordern" anstellte von "Steuerbescheid nur per Post anfordern" ausgewählt habe...
(3) Hängt es eventuell damit zusammen, dass meine Frau und ich zum ersten Mal eine Zusammenveranlagung gewählt haben und durch die noch fehlende gemeinsame Steuernummer fehlt und ein Abruf nicht elektronisch erfolgen kann?
(4) Wird diese Nachricht immer angezeigt bis ein aktueller Steuerbescheid vorliegt und kann erst dann erfolgreich abgerufen werden?
Ich würde mich sehr über jegliche Hilfe freuen.
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen,
B3nutz3rn4m3