Fehlermeldung bei Punkt 5) Steuerbescheid prüfen

  • Sehr geehrte Community,


    ich habe zum ersten Mal eine Einkommenssteuererklärung + EÜR für meine Frau und mich mit der "WISO steuer: Sparbuch 2019"-Software angelegt und per ELSTER-Versand mit Signatur abgesendet. Im Hauptmenü (nach dem Aufruf der gespeicherten Datei) wird mir die erfolgreiche Versendung vom 17.03. angezeigt und sowohl ein "Sendeprotokoll" als auch "Meine Kopie" der Steuererklärung aufgeführt. Unter Dateieigenschaften>Eigenschaften der Datei anzeigen>Abgabe/Elster finde ich folgende Informationen:


    ELSTER-Versand mit Signatur

    <DATUM UHRZEIT>

    <NAME>

    Einkommensteuererklärung 2018

    Anlage EÜR 2018

    Rückübermittlung: Nein

    Belegnachreichung: Nein

    WISO steuer:Sparbuch 2019 (26.05.1800)

    ELSTER: 29.3 (28.02.2019)


    Soweit so gut. Mir stellen sich jedoch nun einige Fragen, die ich mir bei meiner Recherche in Google und hier im Forum nicht beantworten konnte:


    (1) Bekomme ich außer dem generierten Sendeprotokoll keine Bestätigungsemail vom FA über den Eingang? Und falls nein, heißt es jetzt warten bis das FA den Steuerbescheid fertig hat?

    (2) Mir ist bewusst, dass noch so kurzer Zeit kein Steuerbescheid vorliegen kann, trotzdem war ich neugierig was passiert, wenn ich auf Punkt 5) Steuerbescheid prüfen > "Steuerbescheid herunterladen und prüfen" klicke. Folgende Fehlermeldung erscheint:


    "Die Finanzverwaltung hat keinen elektronischen Steuerbescheid bereitgestellt, denn bei der Abgabe der Steuererklärung wurde der Steuerbescheid nur per Post angefordert"


    Das kann definitiv nicht sein, da ich sowohl meine E-Mailadresse hinterlegt habe, als auch den elektronischen ELSTER-Versand mit Signatur gewählt habe und unter Einstellungen für Elster "Steuerbescheid elektronisch und per Post anfordern" anstellte von "Steuerbescheid nur per Post anfordern" ausgewählt habe...


    (3) Hängt es eventuell damit zusammen, dass meine Frau und ich zum ersten Mal eine Zusammenveranlagung gewählt haben und durch die noch fehlende gemeinsame Steuernummer fehlt und ein Abruf nicht elektronisch erfolgen kann?

    (4) Wird diese Nachricht immer angezeigt bis ein aktueller Steuerbescheid vorliegt und kann erst dann erfolgreich abgerufen werden?


    Ich würde mich sehr über jegliche Hilfe freuen.

    Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen,

    B3nutz3rn4m38)

  • 1. ja - gibt es bei Einreichung per Paper auch nicht!


    2. Wichtig ist immer nur der Bescheid per Papier -wegen Einspruch - St-Nr. ist egal - einfach geduldig abwarten, denn FA muss den Steuerfall auch neu anlegen!


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    (1) Bekomme ich außer dem generierten Sendeprotokoll keine Bestätigungsemail vom FA über den Eingang? Und falls nein, heißt es jetzt warten bis das FA den Steuerbescheid fertig hat?

    Was möchtest Du denn mehr als einen nachweis im Sendeprotokoll? Genau deshalb gibt es das.


    (2) Mir ist bewusst, dass noch so kurzer Zeit kein Steuerbescheid vorliegen kann, trotzdem war ich neugierig was passiert, wenn ich auf Punkt 5) Steuerbescheid prüfen > "Steuerbescheid herunterladen und prüfen" klicke. Folgende Fehlermeldung erscheint:


    "Die Finanzverwaltung hat keinen elektronischen Steuerbescheid bereitgestellt, denn bei der Abgabe der Steuererklärung wurde der Steuerbescheid nur per Post angefordert"


    Das kann definitiv nicht sein, da ich sowohl meine E-Mailadresse hinterlegt habe, als auch den elektronischen ELSTER-Versand mit Signatur gewählt habe und unter Einstellungen für Elster "Steuerbescheid elektronisch und per Post anfordern" anstellte von "Steuerbescheid nur per Post anfordern" ausgewählt habe...

    Wie kommt man auf die Idee, dass nach ein paar Tagen oder gar Stunden zu testen, wenn doch rein zeitlich noch gar nichts vorliegen kann? ?(


    Der Rest wird sich zeigen.

  • (3) Hängt es eventuell damit zusammen,

    Ja

    (4) Wird diese Nachricht immer angezeigt bis ein aktueller Steuerbescheid vorliegt und kann erst dann erfolgreich abgerufen werden?

    Einfach warten bis eine Mail-Benachrichtigung kommt.




  • "Die Finanzverwaltung hat keinen elektronischen Steuerbescheid bereitgestellt, denn bei der Abgabe der Steuererklärung wurde der Steuerbescheid nur per Post angefordert"


    Das kann definitiv nicht sein, da ich sowohl meine E-Mailadresse hinterlegt habe, als auch den elektronischen ELSTER-Versand mit Signatur gewählt habe und unter Einstellungen für Elster "Steuerbescheid elektronisch und per Post anfordern" anstellte von "Steuerbescheid nur per Post anfordern" ausgewählt habe...

    Da sagt das Protokoll aber was anderes:

    Als Lösung, wenn Dir die Rückübermittlung so wichtig ist, wäre ein erneutes Versenden - diesmal mit entsprechender Option - machbar. Ob das jetzt inhaltlich so sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen, da ich mit EÜR keine Erfahrung habe.

    Wie kommt man auf die Idee, dass nach ein paar Tagen oder gar Stunden zu testen, wenn doch rein zeitlich noch gar nichts vorliegen kann?

    Ich denke, reine Neugier, denn

    ich habe zum ersten Mal eine Einkommenssteuererklärung + EÜR für meine Frau und mich mit der "WISO steuer: Sparbuch 2019"-Software angelegt und per ELSTER-Versand mit Signatur abgesendet.

    Eine ganz natürliche Eigenschaft des Menschen ... ;)

    • Offizieller Beitrag

    Als Lösung, wenn Dir die Rückübermittlung so wichtig ist, wäre ein erneutes Versenden - diesmal mit entsprechender Option - machbar.

    Das wäre die einzige Möglichkeit.

  • Vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Antworten!!!


    1. ja - gibt es bei Einreichung per Paper auch nicht!


    2. Wichtig ist immer nur der Bescheid per Papier -wegen Einspruch - St-Nr. ist egal - einfach geduldig abwarten, denn FA muss den Steuerfall auch neu anlegen!


    Lia

    --> Super dann bin ich wenigstens beruhigt, dass die Übertragung geklappt hat und ich nichts im Postfach suchen muss bis der Bescheid kommt.

    Was möchtest Du denn mehr als einen nachweis im Sendeprotokoll? Genau deshalb gibt es das.

    --> Da es meine erste elektronische Steuererklärung ist, war ich mir nicht sicher, ob ich alles richtig gemacht habe. Es kann ja viel verschickt werden, ob es auch dort ankommt wo es hinsoll war mir nicht ganz klar :)


    Wie kommt man auf die Idee, dass nach ein paar Tagen oder gar Stunden zu testen, wenn doch rein zeitlich noch gar nichts vorliegen kann?

    --> Ich hatte ja schon erwähnt, dass mir sowohl das Steuerprogramm als auch die elektronische Übermittlung neu ist und ich wollte einfach mal die Funktionalitäten nach dem Prinzip "Trial-and-Error" durchprobieren - zusätzlich natürlich auch die richtig benannte Neugier:

    Ich denke, reine Neugier

    --> richtig ;)


    Zitat von bautroika

    Ja

    --> Das bedeutet also, dass für die nächste Steuererklärung mit der "neuen" Steuer-ID der Zusammenveranlagung diese Problematik dann nicht mehr bestehen dürfte? Ist es ausreichend als Ehegatte A sozusagen dann zukünftig trotzdem mein persönliches Elster-Zertifikat zu verwenden oder muss dann ein gemeinsames (geht das überhaupt?) angelegt werden?


    Als Lösung, wenn Dir die Rückübermittlung so wichtig ist, wäre ein erneutes Versenden - diesmal mit entsprechender Option - machbar. Ob das jetzt inhaltlich so sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen, da ich mit EÜR keine Erfahrung habe.

    Das wäre die einzige Möglichkeit.

    --> Ich kann mir das wirklich nicht erklären...Scheinbar ist trotz meiner richtigen Auswahl der elektronischen Übertragung "Steuerbescheid elektronisch und per Post anfordern" und unter Angabe meiner E-Mail-Adresse irgendetwas schief gelaufen ist und ich den Bescheid, wenn er vom FA vollständig bearbeitet wurde, nur auf dem Postweg bekomme, richtig? Von einer erneuten Übermittlung möchte ich absehen, damit ich das FA und mich nicht zusätzlich durcheinander bringe :D

    --> Zum Vergleich bin ich dann gezwungen den postalischen Bescheid mit den Eingaben im Steuerprogramm manuell zu vergleichen? Oder macht ihr das eh so?



    Vielen Dank nochmals und ich freue mich auf weiteres Feedback/Hilfe.

    Liebe Grüße,

    B3nutz3rn4m3

    • Offizieller Beitrag

    Von einer erneuten Übermittlung möchte ich absehen, damit ich das FA und mich nicht zusätzlich durcheinander bringe

    Das FA bringst Du nicht durcheinander. Die nehmen immer die zuletzt zertifiziert übersendete Datei.



    Zum Vergleich bin ich dann gezwungen den postalischen Bescheid mit den Eingaben im Steuerprogramm manuell zu vergleichen?

    Es gibt nur den Papierbescheid. Das andere ist eine Bescheiddatenrückübermittlung mit keinerlei Rechtswirkung.

  • mit der "neuen" Steuer-ID der Zusammenveranlagung

    Es gibt dann keine neue Steuer-ID, denn diese ist personenbezogen. Du verwendest Dein Zertifikat wie gewohnt weiter, selbst wenn ihr mal eine Einzelveranlagung macht.

    Zum Vergleich bin ich dann gezwungen den postalischen Bescheid mit den Eingaben im Steuerprogramm manuell zu vergleichen?

    Gezwungen bist Du nicht ... ;)

    Oder macht ihr das eh so?

    Ja.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt dann keine neue Steuer-ID

    Es gibt eine Steuernummer oder eine Identifikationsnummer. Sollte man vielleicht so klar auseinanderhalten, damit unbedarfte Anfänger in Steuerdingen bei "Steuer-ID" nicht an die Steuernummer denken, die im Prinzip ja auch eine ID ist.