KW-Kosten und Zeiträume

  • Hallo,


    bin neu hier, also verzeiht mir Fehler und dumme Fragen!


    Und hier kommt schon eine:


    Die Rechnungen der Wasserversorger werden nicht Jahresgerecht abgerechnet , sonder gehen bei uns von Sep. bis Sep.


    Den Hauptwasserzähler und die Wohnungswasserzähler lese ich aber immer am 1.1 ab. Nur schiebt er mir eine Fehlermeldung raus.


    Hat da einer eine Empfehlung?


    Gruß Holli

  • Im Programm habe ich den Fall noch nicht gehabt und kann dazu nichts sagen, aber ich würde den Versorger bitten, nächstes Mal nur bis Jahresende und ab dem neuen Jahr dann kalenderjährlich abzurechnen. So einen verschobenen Zeitraum zu haben, ist auf Dauer doch von Nachteil, zumal alles komplizierter wird. Unsere WEG hat auch ein Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12., damit das alles nicht unnötig kompliziert wird.

  • Wenn zwei Rechnunge eingetragen sind erfolg eine anteilige Abrechnung mit Gültigkeitszeitraum z.B.

    01.09.16 - 31.08.17 = 88,18 € und

    01.09,17 - 31.08.18 = 82,54€

    Rechnungsdatum jeweils Ende Gültigkeitszeitraum.

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  • Hat da einer eine Empfehlung?

    Leider gibt es solche Berechnungen nicht nur beim Wasser.

    Beispiel Versicherungen, da verfahre ich wie es blumenmeer aufgezeigt hat, da würde tagaktuell berechnet, da ändert sich aber auch das ganze Jahr nichts mehr.

    Bei Wasser geht das nicht mehr, aus mehreren Gründen.

    Du hast Wasserzähler und musst sie mit korrekten Werten "füttern" heißt, zum Ende eines Jahres gibst du die Werte ein. Inwieweit du die Werte dem Wasserversorger mitteilst weiß ich nicht, daher meine Empfehlung:

    - die Zählerstände jeweils zum 31.12. eines Jahres eintragen

    - die Verbrauchsdaten des Wasserversorgers gegenrechnen heißt, wieviel kostet Wasser, inkl. Grundbetrag, so auch beim Abwasser. Damit kannst du dann deinen Verbrauch bei den Wasserzählern (auch Hauptwasser) entsprechend eingeben und gibst bei den Buchungskonten den manuell berechneten Wert an Kosten ein.

    Das macht etwas Mehrarbeit, aber einfach die Abrechnungszeiten wie es vorher aufgezeigt wurde kann man nicht nehmen, denn was passiert, wenn ein Mieterwechsel und Leerstand, u. U. bei PxT eine Person dazu kommt, usw. eintritt. Bei Verbrauchswerten ist dies nicht machbar.

    So mache ich es.