Fehler bei Prüfung Kind mit abgeschlossener Berufsausbildung

  • Folgender Prüfungsfehler sieht für mich nach einem Bug aus:


    Berücksichtigungsgründe

    Es wurde angegeben, dass das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat. Bitte machen Sie auch Angaben dazu, ob das Kind erwerbstätig war.

    ELSTER meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem Wert '1' im Feld 'Das Kind hat bereits eine erstmalige Brufsausbildung abgeschlossen (1 = Ja / 2 = Nein).

    Diesen Fehler müssen Sie vor Abgabe korrigieren.


    Wenn ich auf den Fehler klicke und zu der entsprechenden EIngabemaske komme, steht unter "Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes" nur "Übte Xxx eine Erwerbstätigkeit aus? Ja/Nein". Und das steht auf "Nein". Was fehlt noch bzw. ist das ein Bug?

    • Offizieller Beitrag

    ... ist das ein Bug?

    Wohl eher nicht.


    Stellt sich die Frage, warum Du Eintragungen zu einem Kind mit abgeschlossener Berufsausbildung machen möchtest. Von daher wären Infos zum Sachverhalt dienlich und, wie immer in programmbezogenen Fragen, auch bereinigte Screens zu den Eingabemasken sowie etwaigen Programmhinweisen.

  • Danke schon mal. Das Kind wurde letztes Jahr 25. Es hat letztes Jahr die Berufsausbildung abgeschlossen und ein Studium aufgenommen.

    Hier der Prüffehler und die Eingabemaske (Ausschnitt), auf die er verweist.


  • Hallo zusammen,


    ich habe ebenfalls den Fehler mit folgenden Eingaben:








    Meine Tochter hat am 30.09 (unter 25) ihre Ausbildung abgeschlossen, da sie dann direkt eine Stelle bekommen hat, habe ich bei Erwerbstätigkeit "Ja" ausgewählt (siehe Screenshot 2). Aber auch, wenn ich "Neine" auswähle, erhalte ich den Fehler den Hkall beschrieben hat.


    Würde mich über Hilfe freuen.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Danke schon mal. Das Kind wurde letztes Jahr 25. Es hat letztes Jahr die Berufsausbildung abgeschlossen und ein Studium aufgenommen.

    Hier der Prüffehler und die Eingabemaske (Ausschnitt), auf die er verweist.

    Mit Vollendung des 25. Lebensjahres ist das Kind doch raus aus § 32 EStG und dem Familienleistungsausgleich. Also ist danach auch nichts mehr in Anlage Kind zu erfassen. Sobald kein Kindergeld etc. mehr gezahlt wird, bist Du dann im § 33a Absatz 1 EStG.


    ich habe ebenfalls den Fehler mit folgenden Eingaben:

    Du hast doch einen ganz anderen Sachverhalt und bei dir ist es noch klarer. Sobald dein Kind die Ausbildung abgeschlossen hat und keine Tatbestände des § 32 EStG mehr greifen ist auch Dein Kind raus aus dem Familienleistungsausgleich. Ab diesem Zeitpunkt ist nichts mehr in der Anlage Kind zu erfassen. Und bei Dir erkennt dies sogar das Programm und erläutert Dir das in dem Programmhinweis (siehe grauer Kasten unten in Screen 2 von Dir)!

  • Zitat

    Du hast doch einen ganz anderen Sachverhalt und bei dir ist es noch klarer. Sobald dein Kind die Ausbildung abgeschlossen hat und keine Tatbestände des § 32 EStG mehr greifen ist auch Dein Kind raus aus dem Familienleistungsausgleich. Ab diesem Zeitpunkt ist nichts mehr in der Anlage Kind zu erfassen. Und bei Dir erkennt dies sogar das Programm und erläutert Dir das in dem Programmhinweis (siehe grauer Kasten unten in Screen 2 von Dir)!


    Erstmal vielen Dank für die Antwort, das hilft mir aber noch nicht weiter. Selbst wenn ich im grauen Kasten "Nein" auswähle





    kommt trotzdem die Fehlermeldung



    • Offizieller Beitrag

    Erstmal vielen Dank für die Antwort, das hilft mir aber noch nicht weiter. Selbst wenn ich im grauen Kasten "Nein" auswähle

    Dann verneine die Frage nach dem Berufsabschluss in 2018 und gut ist. Der Familienleistungsausgleich wird dennoch zutreffend berücksichtigt. Ansonsten musst Du ein Ticket beim Support aufmachen. Den Thread dann aber insoweit bitte auf dem Laufenden halten.



    Danke schon mal. Das Kind wurde letztes Jahr 25. Es hat letztes Jahr die Berufsausbildung abgeschlossen und ein Studium aufgenommen.

    Hier der Prüffehler und die Eingabemaske (Ausschnitt), auf die er verweist.

    Mit Vollendung des 25. Lebensjahres ist das Kind doch raus aus § 32 EStG und dem Familienleistungsausgleich. Also ist danach auch nichts mehr in Anlage Kind zu erfassen. Sobald kein Kindergeld etc. mehr gezahlt wird, bist Du dann im § 33a Absatz 1 EStG.

    Hier bleibt es aber bei meiner Aussage. Da sind die Programmeingaben definitiv falsch.

  • Hier die Antwort vom Support:


    Zitat

    Der von Ihnen genannte Sachverhalt ist bereits bekannt und wird mit dem nächsten Update Ihrer Steuersoftware auf die Version 26.06 behoben. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.

  • Danke schon mal. Das Kind wurde letztes Jahr 25. Es hat letztes Jahr die Berufsausbildung abgeschlossen und ein Studium aufgenommen.

    Hier der Prüffehler und die Eingabemaske (Ausschnitt), auf die er verweist.

    Mit Vollendung des 25. Lebensjahres ist das Kind doch raus aus § 32 EStG und dem Familienleistungsausgleich. Also ist danach auch nichts mehr in Anlage Kind zu erfassen. Sobald kein Kindergeld etc. mehr gezahlt wird, bist Du dann im § 33a Absatz 1 EStG.

    Hier bleibt es aber bei meiner Aussage. Da sind die Programmeingaben definitiv falsch.

    Du scheibst, da das Kind letztes Jahr 25 wurde, sei es nicht mehr zu erfassen. Da es letztes Jahr noch (teilweise) Kindergeld gab, wird die Erfassung aber noch für die Riester-Kinderzulage benötigt. Oder sehe ich da was falsch?


    Schau'n mer mal, was die Version 26.06 bringt, jetzt bin ich bei 26.05.

    • Offizieller Beitrag

    Mit Vollendung des 25. Lebensjahres ist das Kind doch raus aus § 32 EStG und dem Familienleistungsausgleich. Also ist danach auch nichts mehr in Anlage Kind zu erfassen. Sobald kein Kindergeld etc. mehr gezahlt wird, bist Du dann im § 33a Absatz 1 EStG.

    Hier bleibt es aber bei meiner Aussage. Da sind die Programmeingaben definitiv falsch.

    Du scheibst, da das Kind letztes Jahr 25 wurde, sei es nicht mehr zu erfassen. Da es letztes Jahr noch (teilweise) Kindergeld gab, wird die Erfassung aber noch für die Riester-Kinderzulage benötigt. Oder sehe ich da was falsch?


    Schau'n mer mal, was die Version 26.06 bringt, jetzt bin ich bei 26.05.

    Einfach einmal richtig lesen, es geht bei Dir um die Zeiten nach Abschluss der Berufsausbildung, die gemeint sind und in der Anlage Kind nichts mehr zu suchen haben. Deinen Fall kann ich problemlos im Testfall eingeben, ohne dass das Program einen Hinweis auswirft.

  • Hallo,

    ich habe ein ähnliches Problem:

    Kind, *1997, hat die Ausbildung 31.01.18 abgeschlossen, also im Steuerjahr noch 1 Monat.

    Kindergeld und Freibetrag wird ordentlich angezeigt.

    Bei der Plausibilitätsprüfung kommt der besagte Fehler.

    Lt. Updatehistorie von Buhl sollte das schon in 26.05 behoben sein, ist es aber nicht.

    Weiss man schon, wann 26.06 auf die Reise geht?


    Schnipp


    Versionshinweise 26.05 (Build 1824

    Einkommensteuer

    • Steuerbescheidabholung mit ELSTER-Zertifikat korrigiert
    • Kinder: Fehler beim Speichern des Berücksichtigungsgrund eines Kindes behoben


    Schnapp


    Also warten ;(


    Gruss

  • Ich habe exakt den gleichen Fehler. Das ist definitiv ein Bug.


    Ich gebe jetzt auch noch einmal ein Ticket auf.


    Viele Grüße

  • Mahlzeit,


    soeben Post von Buhl, das Problem wird mit Update auf 26.06 behoben (steht weiter oben auch schon so)

    Datum des Updates ist leider noch nicht bekannt, hoffentlich innerhalb der Abgabefrist <X||


    Gruss