Bug bei Steuerberechnung

  • Laut dem Erstattungsfenster sieht man bei einen zu versteuerenden Einkommen von X EUR ein "festzusetztende Steuer" von Y.

    Prüft man den Wert jedoch auf 1-2 Webseiten für Ehepartner, sieht man jedoch das der Betrag um ca. 2k EUR zu hoch angesetzt ist.

    Wir sind aktive WISO User, jedoch ist es das erste mal wo die festzusetzte Steuer einfach deutlich zu hoch ist (auf Basis der z.v. Einkommen natürlich).

  • Ich kann den Punkt verstehen, hier geht es aber um den von WISO ermittelten Wert:

    "zu versteurendes Einkommen" und der daraus "festzusetzende Einkommensteuer".

    Tippe ich das z. v. E. in 1-2 Webseiten ein, kriege ich einen Wert der ca 2k EUR niedriger ist als der festz. ESteuer von der WISO Software.

    Es also wirklich um die finalen Werte, wo die Software im Vergleich zu vergleichswerten inkonsistent ist.


    Zweites Indiz das der Wert hoch ist:

    Wir sind nur normale Lohnbezieher (Frau hat sogar nichtmal das ganze Jahr gearbeitet) und dazu haben wir hohe Werbungskosten (Jahreskarten, Fachbücher, etc.) und haben keine weiteren Einnahmen. Trotzdem sagt die Software das sogar eine Nachzahlung nötig wäre.


    Meine Behauptung: die Funktion festzu_Einkommensteuer(zu. ver. Einkommen) liefert in WISO einen höheren Wert (zumindest in unseren Fall, jemand kann ja gerne mal mit 50k oder 100k duchspielen), als z. b. offizielle Steuerseiten.




    Bin insgesamt ein Fan der Software und sie funktioniert i.d.R. gut, diesmal scheint aber eine falsche Tabelle oder ähnliches verknüft zu sein.

    • Offizieller Beitrag

    Laut dem Erstattungsfenster sieht man bei einen zu versteuerenden Einkommen von X EUR ein "festzusetztende Steuer" von Y.

    Prüft man den Wert jedoch auf 1-2 Webseiten für Ehepartner, sieht man jedoch das der Betrag um ca. 2k EUR zu hoch angesetzt ist.

    Dann würde ich mal zu dem Punkt der abschließenden Wahl der Veranlagungsart gehen, dann sollten sich Deine "abweichenden" Ergebnisse/Zahlen aufklären. Von Bug sollte man nicht ganz so schnell reden.

  • Bei mir steht Steuerklasse 3 und bei der Frau die 5.

    Veranlagungsart ist zusammen, die Werte sehen aber so aus als wären sie mit 4/4 berechnet, das zeigt auch der Steuerklassenrechner.

    Ein Bug kann es deswegen sein, weil die Frau nicht durchgehend gearbeitet hat, und die Software dann mit 4/4 ausgeht (erst im März 2018 angefangen und mit 2 Wochen Pause im Sommer, die Arbeiten waren beide jeweils unter SK 5).


    Kann ich die Software dazu zwingen mit 3/5 zu rechnen (zusammen veranlagt)?

    Unter Veranlagungsart steht bereits "zusammen" und 3/5 sind auch unter "Arbeitnehmer" eingetragen.

  • Und auch schon einmal nachgesehen, ob möglicherweise erhaltenes Kindergeld, erhaltene Riesterzulage etc. der Steuer wieder hinzugerechnet werden? Da passiert nämlich noch manchmal einiges unter dem zu versteuernden Einkommen! Das berücksichtigen aber die Rechner im Internet nicht - die gehen immer davon aus, dass die Steuer feststeht, wenn man das zu versteuernde Einkommen eingibt.

  • miwe4, du schreibst selber in einen anderen Post:

    "Bei der Einkommensteuerveranlagung gibt es keine Steuerklassen. Da gibt es nur die Grundtabelle und die Splittingtabelle. Eben je nach (gewählter) Veranlagungsart."


    Nach der Splittingtabelle (auch die in der WISO Software) müssten wir ca 2. k mehr erhalten, als bei der WISO Berechnung herauskommt.

    Die Differenz ist aber nicht die Splitting <-> Grundtabelle, wodurch es einfach komisch aussieht.


    Ich weiß das es simple klingt, das irgendwo ein Häcken falsch gesetzt ist, aber das ist nicht der Fall, die Metadaten wurden sowieso von Elster übernommen, und da sind auch die richtigen Steuerklassen hinterlegt, zusammen veranlagt ist auch eingetragen.


    Kurz: Mein Ersattungsfenster rechnet (wieso auch immer) nicht die Steuer nach dem richtigen Splitting-Tarif obwohl oben "zusammen" als Veranlagungsart steht, gebe ich den Wert (zu vers. Einkommen) in den WISO Splittingrechner ein, kommt der richtige Wert raus (wie laut BMF), jedoch eben nicht in diesen Ersattungsfenster.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Bug kann es deswegen sein, weil die Frau nicht durchgehend gearbeitet hat, und die Software dann mit 4/4 ausgeht (erst im März 2018 angefangen und mit 2 Wochen Pause im Sommer, die Arbeiten waren beide jeweils unter SK 5).

    Die Software geht von gar nichts aus, sondern übernimmt ausschließlich die von Dir eingegebenen sowie von der/n Lohnsteuerbescheinigung/en zwingend zu übernehmenden Eintragungen.


    Kann ich die Software dazu zwingen mit 3/5 zu rechnen (zusammen veranlagt)?

    Du kannst und darfst nicht, da in der ESt-Erklärung die Steuerklassen überhaupt nicht interessieren und nur zu Verprobungen sowie zur Prüfung einer etwaigen Pflichtveranlagung dienen. Wie gesagt, die Lohnsteuerbescheinigungen sind 1:1 zu übernehmen.


    Ich sehe immer noch nichts von einem Bug, sondern nur etwas von Missverständnissen des Bedienenden.


    Nach der Splittingtabelle (auch die in der WISO Software) müssten wir ca 2. k mehr erhalten, als bei der WISO Berechnung herauskommt.

    Die Differenz ist aber nicht die Splitting <-> Grundtabelle, wodurch es einfach komisch aussieht.

    Ich verstehe immer noch nicht, was Du da genau vergleichst. Ansonsten u.a. siehe z.B.:

    Und auch schon einmal nachgesehen, ob möglicherweise erhaltenes Kindergeld, erhaltene Riesterzulage etc. der Steuer wieder hinzugerechnet werden? Da passiert nämlich noch manchmal einiges unter dem zu versteuernden Einkommen! Das berücksichtigen aber die Rechner im Internet nicht - die gehen immer davon aus, dass die Steuer feststeht, wenn man das zu versteuernde Einkommen eingibt.

  • Dummyfrage:


    Ich starte das WISO-Tool "Steuerschnellberechnung", Eingabe 2018, Splittingtabelle und zu versteuerendes Einkommen (der Wert der im Hauptfenster rechts auch von WISO ermittelt ist).

    Resultat ist eine Einkommensteuer die deutlich niedriger ist, als im Haupfenster rechts unter Ersattung (natürlich auch zusammen veranlagt).

    Wie kann das sein? Liegt das auch an Riester (haben wir nicht) und Kindergeld (1 Kind normales kindergeld)?

    By the way, der Wert vom Steuerschnellberechnung ist natürlich auch der von der BMF-steuerrechner Seite UND auch der Wert den für mich plausibel ist und den ich auch erwarte.

    Die Einkommenssteuer aus dem Ersattungsfenster ist wieso auch immer - far away.

  • Und genau da liegt doch dein Gedankenfehler. Schon, dass deine Frau nicht das ganze Jahr gearbeitet hat (Lohnersatzleistungen?) kann heißen, dass ein anderer Steuersatz zur Anwendung kommt - das heisst in der Fachsprache Steuerprogression. Dann stimmen die Tabellen hinten und vorne nicht, weil ein gesonderter Progressionssatz gerechnet werden muss. Das steht aber alles in der ausführlichen Steuerberechnung, die soltest du dir einmal zu Gemüte führen, bevor du behauptest, das Programm würde falsch rechnen.

    • Offizieller Beitrag

    By the way, der Wert vom Steuerschnellberechnung ist natürlich auch der von der BMF-steuerrechner Seite UND auch der Wert den für mich plausibel ist und den ich auch erwarte.

    Du meinst, er erscheint Dir plausibel, weil er das ist, was Du erwartest bzw. für Dich günstiger ist. So läuft das aber leider nicht.

    Die von Dir genannten Rechner sind nur eine Schätzung, die auf bestimmten Annahmen basiert. Und je nachdem, können sie dann am Ende, wenn über alles abgerechnet wird, daneben liegen.

    Ich denke, es ist an der Zeit, den Threadtitel zu korrigieren. Denn der hat mit den Tatsachen nichts zu tun.

  • Prüft man den Wert jedoch auf 1-2 Webseiten für Ehepartner

    Versuch auch mal anders an das Problem ranzugehen (neben den vielen wichtigen Hinweisen zuvor): Kannst Du Dir vorstellen, daß die Komplexität der Steuerberechnung auf bzw. in einer Webseite darstellbar ist? Zumal ja dort auch viele der wichtigen Angaben zur persönlichen Situation (z. B. Lohnersatzleistungen) gar nicht vorgenommen werden (können).

    Es ist auch nicht hilfreich, wie miwe4 schon schrieb, bei festgestellten Abweichungen gleich von einem Bug zu sprechen (vor allem, wenn man gar nicht prüfen konnte, ob die Vergleichsberechnungen richtig sind).

    Falls Du schon vorher mal eine gemeinsame Steuererklärung für euch gemacht haben solltest, dann vergleich doch mal den Steuerbescheid mit den Berechnungen auf diesen Webseiten (unter Beachtung der damaligen Einkommensverhältnisse - Dauer der Beschäftigung, Lohnersatzleistungen, etc.)

    Und ebenso kannst Du ja mal im Sparbuch einen Musterfall anlegen, in den Du genau die Daten auch einträgst, die Du auf den Webseiten eingibst - was kommt dann raus?

    • Offizieller Beitrag

    Zweites Indiz das der Wert hoch ist:

    Wir sind nur normale Lohnbezieher (Frau hat sogar nichtmal das ganze Jahr gearbeitet) und dazu haben wir hohe Werbungskosten (Jahreskarten, Fachbücher, etc.) und haben keine weiteren Einnahmen. Trotzdem sagt die Software das sogar eine Nachzahlung nötig wäre.

    Einfach noch einmal überlegen, was einem das Stichwort "Progression des Steuertarifs", auch im Rahmen des monatlichen Lohnsteuerabzugs als eine Art Vorauszahlung auf die voraussichtliche Einkommensteuerschuld des Veranlagungszeitraums/Kalenderjahrs, dazu sagen könnte und warum der Gesetzgeber wohl bei Steuerklassenwahl 3/5 nach § 46 Absatz 2 Nr. 3a EStG eine Pflichtveranlagung vorgesehen hat. Würde er Letzteres machen, wenn es bei der Konstellation 3/5 im Regelfall zu einer Einkommensteuererstattung kommen würde? Wohl kaum. Und die Aussage "hohe Werbungskosten" ist unter Berücksichtigung der Arbeitnehmer-Pauschbeträge auch relativ zu sehen. Wenn dann jetzt eventuell noch ein Freibetrag im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren gewährt worden ist, wird es noch krasser.


    Soviel zum Thema der Anwendbarkeit diverser Vergleichstabellen, die immer nur den Regelfall abbilden können. Ansonsten muss man auch da im Detail auf korrigierende Nebenrechnungen eingehen.

  • Die Steuerberechnung ist komplex, aber nach meinen Veständnis, ist diese ab dem Punkt leicht, ab dem man sein zu versteundes Einkommen (zusammen) kennt, das weißt ja WISO aus und das ist meine Ausgangsbasis, alle Tipps betreffen ja die Manipulation von X und nicht von Y. Ich gehe also davon aus, das WISO richtig ist was das zu versteurende Einkommen angeht, aber ich habe bis jetzt keine einzige Tabelle gesehen, die bei einen Splitting-Tarif so hohe Steuern aufweist, wie bei mir. Es gibt aber auch die Schnellen Steuerrechner Tools in WISO wo der Wert den BMF Wert entspricht, und nicht meinen Wunschwert.


    Frage: Von was hängt die festzusetzende Einkommensteuer noch ab, nachdem man das 1. Splitting-Tarif angibt, das Kalenderjahr kennt, und das zu versteunde Einkommen kennt (von WISO entnommen), sind das nicht alle variablen, ab diesen Punkt?

    • Offizieller Beitrag

    Frage: Von was hängt die festzusetzende Einkommensteuer noch ab,

    auf die schnelle kann ich hier "Steuervorauszahlungen" nennen.

    (ist mir schon einmal passiert)

    Die eben gerade nicht. Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer werden, wie die Lohnsteuerabzugsbeträge übrigens auch, erst im Rahmen der Steuerabrechnung abgerechnet bzw. angerechnet. Sie beeinflussen also nur die Höhe einer Erstattung oder Nachzahlung, aber nie die Höhe der festzusetzenden ESt.


    Frage: Von was hängt die festzusetzende Einkommensteuer noch ab, nachdem man das 1. Splitting-Tarif angibt, das Kalenderjahr kennt, und das zu versteunde Einkommen kennt (von WISO entnommen), sind das nicht alle variablen, ab diesen Punkt?

    Z.B.:

    Und auch schon einmal nachgesehen, ob möglicherweise erhaltenes Kindergeld, erhaltene Riesterzulage etc. der Steuer wieder hinzugerechnet werden? Da passiert nämlich noch manchmal einiges unter dem zu versteuernden Einkommen! Das berücksichtigen aber die Rechner im Internet nicht - die gehen immer davon aus, dass die Steuer feststeht, wenn man das zu versteuernde Einkommen eingibt.

    Oder z.B. auch der § 32d EStG.

  • aber nach meinen Veständnis, ist diese ab dem Punkt leicht, ab dem man sein zu versteundes Einkommen (zusammen) kennt, das weißt ja WISO aus und das ist meine Ausgangsbasis

    Bei dieser Aussage vermute ich, daß Deine Vorgehensweise die folgende ist:

    1. Alle relevanten Daten (Jahresbrutto, Sozialversicherungen, Werbungskosten, Ersatzleistungen, ...) ins Steuer:Sparbuch eintragen
    2. das zu versteuernde Einkommen ablesen
    3. dieses in die verschiedenen Onlinerechner eintragen

    Sollte das so sein, dann würde es natürlich eine so große Differenz erklären. :huh:

  • aber nach meinen Veständnis, ist diese ab dem Punkt leicht, ab dem man sein zu versteundes Einkommen (zusammen) kennt, das weißt ja WISO aus und das ist meine Ausgangsbasis

    Bei dieser Aussage vermute ich, daß Deine Vorgehensweise die folgende ist:

    1. Alle relevanten Daten (Jahresbrutto, Sozialversicherungen, Werbungskosten, Ersatzleistungen, ...) ins Steuer:Sparbuch eintragen
    2. das zu versteuernde Einkommen ablesen
    3. dieses in die verschiedenen Onlinerechner eintragen

    Sollte das so sein, dann würde es natürlich eine so große Differenz erklären. :huh:


    Also eigentlich trage ich diesen wert nur in den BMF-steuerrechner ein, eine offizielle Seite der BRD, dort bekomme ich den "richtigen Wert".

    Gleichzeitig bekomme ich auch den gleichen "richtigen Wert" wenn ich die WISO Tools nutze wo man auch mit den zu versteudenden Einkommen beginnt, und dann die Einkommenssteuer errechnen kann, da kommt exakt der gleiche Wert raus wie von BMF-steuerrechner.

    • Offizieller Beitrag

    Also eigentlich trage ich diesen wert nur in den BMF-steuerrechner ein, eine offizielle Seite der BRD, dort bekomme ich den "richtigen Wert".

    Welchen Wert trägst Du in welchen Steuerrechner beim BMF ein? Dein wert ist mir immer noch nicht klar und das BMF bietet verschiedene Rechner an.


    Gleichzeitig bekomme ich auch den gleichen "richtigen Wert" wenn ich die WISO Tools nutze wo man auch mit den zu versteudenden Einkommen beginnt, und dann die Einkommenssteuer errechnen kann, da kommt exakt der gleiche Wert raus wie von BMF-steuerrechner.

    Das Tool der Wahl heißt Grundtabelle oder Splittingtabelle, je nach Veranlagungsart. Und das sind genau die Tabellen mit denen Dein Steuerprogramm die nach Deinem zu versteuernden Einkommen festzusetzenden Steuerbeträge ermittelt.


    Wie kann man nur so lange um den heißen Brei herumreden, anstatt hier einmal vernünftige Zahlen und Links einzufügen bzw. anzuhängen, damit man Deinen Gedankengang überhaupt einmal nachvollziehen kann. Das Problem sitzt definitiv vor dem PC an der Tastatur.