Studium + Nebenjob - Einkommen vom Nebenjob wir vom Verlustvortrag abgezogen

  • Hallo zusammen!

    Mache gerade rückwirkend für die 7 Jahre Studium (alles Erststudium) meine Steuererklärung. Hoffe auf das Urteil des Verfassungsgerichtes welches das Erststudium genau wie aktuell Zweitstudium steuerlich absetzen lässt.

    2011: Nur "Ausgaben" gehabt, soweit so gut. Wurde nicht als Werbungskosten gesehen sondern als Sonderausgaben aber ist ja in Hinblick auf das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof noch vorläufig und hole ich mir dann (hoffentlich) später sobald das Urteil durch ist.

    2012: Habe jetzt einen Nebenjob (ca 440€ im Monat). Alles was ich jetzt aber als Werbungskosten angebe (Fahrten zu Uni, Fachliteratur, Laptop, Semesterbeitrag etc) und mir eigentlich als Verlustvortrag geltend machen möchte wir jetzt von meinem einkommen im Nebenjob abgezogen?

    2013: Jetzt habe ich einen Nebenjob gehabt der ca 700€ im Monat bringt - das Problem bleibt das gleiche...


    Dazu noch eine zweite Frage: Gebe ich bereits in der Steuererklärung von 2012 an dass ich einen Verlustvortrag von 2011 habe? Der wurde ja 2011 nicht anerkannt (vorläufig).


    Danke für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Du hast Dir aber nicht die Mühe gemacht, mittels der erweiterten Forumssuche und der in Frage kommenden Stichwörter nachzulesen, oder? Bitte schau Dir mal die Forenregeln an.


    Auch ein Blick in die gesetzliche Vorschrift des § 10d EStG sowie in die Steuerberechnungen der Programmversionen sollte Aufschluss geben.


    Ansonsten sollte man ggf. auch die genutzte Programmversion benennen. Ich habe es jetzt mal zur Windows-Version (Start oder Sparbuch) verschoben.

  • Ich habe beides vorher gesucht, witzigerweise komme ich nur auf Beiträge wo steht „das ist doch schon ausführlich besprochen worden“ (ohne eine Antwort zu liefern) oder Beiträge die Verlustvortrag ohne Nebenjob behandeln.

    Wenn du einen Konkreten Link hast nehme ich den auch gerne und bin still nur aktuell weiß ich einfach nicht weiter.


    Programm ist Steuer:Mac 2013/2014


    Liebe Grüße und danke für die Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe beides vorher gesucht, witzigerweise komme ich nur auf Beiträge wo steht „das ist doch schon ausführlich besprochen worden“ (ohne eine Antwort zu liefern) oder Beiträge die Verlustvortrag ohne Nebenjob behandeln.

    Wenn du einen Konkreten Link hast nehme ich den auch gerne und bin still nur aktuell weiß ich einfach nicht weiter.

    Ich verstehe nicht, was einer der Forumssuche und deren sinnvollen Nutzung mittels entsprechender Sortierung der Trefferliste nach Themen, Datum etc. so schwer ist. Komischer Weise tun sich gerade unsere Studenten sehr schwer damit, was eigentlich nicht zu verstehen ist. Und wenn dann jeder dasselbe fragt, kommen halt diese Verweise. Wir können nun wirklich nicht immer dasselbe schreiben. Und um Treffer herauszusuchen müssen potentielle Hilfesteller übrigens genau dieselbe Forumssuche mit genau denselben Stichwörtern befeuern.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…betrag+der+eink%C3%BCnfte


    Und nochmals der Tipp auch einmal den Gesetzeswortlaut zu lesen und mit der Steuerberechnung des Programms abzugleichen. Wir betonen nicht umsonst immer den Gesamtbetrag der Einkünfte, um den sich beim § 10d EStG alles dreht.

  • Danke für die Antwort! Ich versteh das ja, irgendwie blöd bleibt trotzdem dass dann in der Masse so viele Forumthemen da sind wo drauf verwiesen wird dass es schon mal beantwortet wurde dass man echt lange sucht bis mal einen wirklich beantworteten findet.


    Ich hab mich tatsächlich jetzt mal lange mit dem Paragrafen beschäftigt, danke für den Hinweis. Ich konkretisiere meine Frage daher mal:

    1) Es wird oft geschrieben dass ein vertikaler Verlustausgleich zwischen bestimmten Einkunftsarten ausgeschlossen ist. Zählt diese Trennung auch für "Studium" und "Nebenjob"? Ich hab meine Werbungskosten ja für das einkommensfreie Studium ausgegeben und nicht für meinen Nebenjob...

    2) Gebe ich Studium und Nebenjob als zwei Haupttätigkeiten an? Und wenn ja wie funktioniert das konkret in Wiso Steuer:Mac 2013/2014?


    nach der Recherche noch zwei Feststellungen wo ich nicht 100% sicher bin ob die stimmen - für ein einfaches "Stimmt so" wäre ich dankbar ;)

    1) Minijobs brauch ich gar nicht angeben, damit komme ich 2012 (s.o.) wieder auf einen Verlust

    2) Auf Jobs zwischen 450€-780€/Monat zahle ich keine Einkommenssteuer, ich muss sie aber angeben in der Steuererklärung und damit verpuffen auch große Teile des Verlustvortrages bzw. der potenziellen Werbungskosten

  • 1) Nein - das sind in der Regel bestimmte Verluste aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), ausländische Einkünfte (§2a EStG), bei Gewerbesteuer (§ 15b EStG), Sanierungsgewinne (§3a EStG) und ähnliches. Das ist dann in den einzelnen Vorschriften für die Einkunftsart genau beschrieben.

    2) Für den Nebenjob hast du ja wohl eine Lohnsteuerbescheinigung - also ganz normal als "2, Lohnsteuerbescheinigung".