Hallo zusammen!
Mache gerade rückwirkend für die 7 Jahre Studium (alles Erststudium) meine Steuererklärung. Hoffe auf das Urteil des Verfassungsgerichtes welches das Erststudium genau wie aktuell Zweitstudium steuerlich absetzen lässt.
2011: Nur "Ausgaben" gehabt, soweit so gut. Wurde nicht als Werbungskosten gesehen sondern als Sonderausgaben aber ist ja in Hinblick auf das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof noch vorläufig und hole ich mir dann (hoffentlich) später sobald das Urteil durch ist.
2012: Habe jetzt einen Nebenjob (ca 440€ im Monat). Alles was ich jetzt aber als Werbungskosten angebe (Fahrten zu Uni, Fachliteratur, Laptop, Semesterbeitrag etc) und mir eigentlich als Verlustvortrag geltend machen möchte wir jetzt von meinem einkommen im Nebenjob abgezogen?
2013: Jetzt habe ich einen Nebenjob gehabt der ca 700€ im Monat bringt - das Problem bleibt das gleiche...
Dazu noch eine zweite Frage: Gebe ich bereits in der Steuererklärung von 2012 an dass ich einen Verlustvortrag von 2011 habe? Der wurde ja 2011 nicht anerkannt (vorläufig).
Danke für eure Hilfe!