Feststellungserklärung wo Privateinlage angeben

  • Hallo,


    ich bin beteiligt an einer GbR.

    Ich mache gerade die Feststllungserklärung für die GbR.


    1.) Wenn jeweils zwei Beteiligte +5.000 EUR eingelegt haben und die GbR hatte -10.000 EUR Ausgaben, hat die GbR 0 EUR erwirtschaftet.

    So müsste jeder Beteiligte doch in der Feststellungserklärung einen Verlust jeweils von -5.000 EUR "gutgeschrieben" bekommen?

    Denn er wiederum in seiner Einkommensteuerklärung gewinnmindernd angeben kann.


    Das verstehe ich doch richtig, oder?


    2.) Wo gebe ich im Wiso Sparbuch diese Einlagen an?!

    In der Erklärung:

    Ich meine hier:

    Sonderberechnung, Anlagen SE, AVSE

    Sind es Sonderbetriebseinnahmen oder Sonderbetriebsausgaben?

    Ich gebe das aus aus der Sicht der GbR an ...


    PS: Die Frage bezieht sich NICHT auf das buchhalten, sondern nur auf das gesuchte Feld in der Steuererklärung ;)

  • Ich gehe davon aus, dass es sich damit um eine einfache Einnahmenüberschussrechnung handelt. Dann sind eure Einlagen keine Einnahmen und in der Erklärung gibt es dann logischerweise auch kein Feld dafür.

    Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben fallen nur an, wenn ein Beteiligter Ausgaben oder Einnahmen für bzw. aus der GbR hat (z. B. Reisekosten). Geld, das die Beteiligten in die Kasse der GbR einlegen, ist aber Finanzierung und keine Einnahme!

  • Einlage von Geld

    Bei der EÜR wirkt sich der Zufluss von Geld aus dem Privatbereich nicht auf den betrieblichen Gewinn aus. Denn weder eine Veränderung des Konto-noch des Kassenbestandes führt zu einer Betriebseinnahme.

  • Die Privateinlagen interessieren nur zwischen den Gesellschaftern. Wenn Ihr eine kleine Buchhaltung macht, könnt Ihr dies über die entsprechenden Konten festhalten. Aber diese Konten gelten als Eigenkapital und werden in keiner Überschussrechnung ausgewiesen.