Hallo zusammen, ich habe folgende Nachfrage:
Ich habe eine UG mit 1.500€ Stammkapital.
Ich habe privat etwa 700€ für die Firma ausgelegt und mir diese folgendermaßen beispielhaft erstattet:
Z.B.
4950 Rechtsberatungskosten an 730 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter - 700€
730 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter an 1200 Bank - 700€
Nun habe ich da ein Verständnisproblem...die 700€ sind ja vom gezeichneten Kapital gezahlt worden, müsste es daher nicht auch vom Stammkapital-Konto angezogen werden?
Also so zB
800 Gezeichnetes Kapital an 4950 Rechtsberatungskosten - 700€
4950 Rechtsberatungskosten an 730 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter - 700€
730 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter an 1200 Bank - 700€
Oder liege ich da falsch?
Schöne Grüße Andreas