Arbeiten mit Stammkapital - erste Buchungen

  • Hallo zusammen, ich habe folgende Nachfrage:


    Ich habe eine UG mit 1.500€ Stammkapital.


    Ich habe privat etwa 700€ für die Firma ausgelegt und mir diese folgendermaßen beispielhaft erstattet:


    Z.B.


    4950 Rechtsberatungskosten an 730 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter - 700€

    730 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter an 1200 Bank - 700€


    Nun habe ich da ein Verständnisproblem...die 700€ sind ja vom gezeichneten Kapital gezahlt worden, müsste es daher nicht auch vom Stammkapital-Konto angezogen werden?


    Also so zB


    800 Gezeichnetes Kapital an 4950 Rechtsberatungskosten - 700€

    4950 Rechtsberatungskosten an 730 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter - 700€

    730 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter an 1200 Bank - 700€


    Oder liege ich da falsch?


    Schöne Grüße Andreas

  • Nun habe ich da ein Verständnisproblem...die 700€ sind ja vom gezeichneten Kapital gezahlt worden, müsste es daher nicht auch vom Stammkapital-Konto angezogen werden?

    Nein - sie wurden vom Bankkonto bezahlt! Wie sollte denn auch ein Buchungssatz ausssehen? Um das gezeichnete Kapital zu verändern, benötigst du doch auch Gesellschafterbeschlüsse! Du solltest dich mit den einschlägigen Vorschriften für Kapitalgesellschaften auseinandersetzen.

  • Dankeschön für die Hilfe, dass ist mir bewusst, dass das gezeichnete Kapital nur durch Beschluss geändert werden kann - ich konnte es nur nicht ganz nachvollziehen, da ich den Betrag ja vom Bankkonto entnehme, aber sich buchhalterisch nichts am Stammkapital ändert.

  • Das Stammkapital darf sich nicht ändern!!!


    Gehen Sie doch zu einem Stb oder machen einen Bilanz- und Buchhaltungskurs! Spätestens beim 1. Abschluss fragen Sie hier wieder und die Antworten werden die gleichen sein.


    Lia

  • Du musst dir doch nur klarwerden, dass bei einer Buchung immer nur ein Soll -und ein Habenkonto angesprochen wird. Die Buchung Verrechnungskonto Gesellschafter an Bank ist damit ausreichend und deine Bilanz ändert sich doch auch (Aktiv-Tausch). Das Eigenkapitalkonto wird in der Regel nicht mehr angetastet (ausser bei Kapitalmaßnahmen) - es verändert sich auch. Was sich verändert, ist dein Bankbestand! Dafür hast du dann eine Forderung an den Gesellschafter als Aktivposten.