Naturalunterhalt bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit eigenem Kind

  • Hallo zusammen,


    habe mich gerade registrieren lassen, weil ich beim Steuerprogramm auf Probleme gestoßen bin, welche ich mir nicht erklären kann.

    Vielleicht findet sich hier jemand, der mir helfen kann.

    So stellt sich mein Fall dar:

    Ich lebe mit meiner Partnerin und unserem gemeinsamen Kind in einer eheähnlichen Partnerschaft und Haushaltsgemeinschaft zusammen. Ich habe auf meiner Steuerkarte den Vermerk 0,5 Kinder. Bei den Eingaben zum Kind im Steuerprogramm, kommt beim Verlassen folgender Hinweis: "...führt einen gemeinsamen Haushalt mit der Mutter eines nichtehelichen Kindes. In diesem Fall können Sie Unterhalt ansetzen. Es können für jeden Monat, in dem der gemeinsame Haushalt bestanden hat, 750€ eingetragen werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass Kosten in dieser Höhe entstehen. Man nennt das auch Naturalunterhalt. Die Daten erfassen Sie im Bereich Unterhalt an bedürftige Personen. " Wenn ich nun diese Daten erfassen will, sagt er mir bei beiden (Mutter und Kind), dass sie nicht unterhaltsberechtigt sind.

    Wo ist mein Fehler? Welche Angabe müsste geändert werden, dass der Naturalunterhalt angegeben werden kann?


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    weil ich beim Steuerprogramm auf Probleme gestoßen bin

    Dann sollte man auch sagen, um welches Programm sowie welche Version es sich handelt. ;)


    Ich lebe mit meiner Partnerin und unserem gemeinsamen Kind in einer eheähnlichen Partnerschaft und Haushaltsgemeinschaft zusammen. Ich habe auf meiner Steuerkarte den Vermerk 0,5 Kinder. Bei den Eingaben zum Kind im Steuerprogramm, kommt beim Verlassen folgender Hinweis: "...führt einen gemeinsamen Haushalt mit der Mutter eines nichtehelichen Kindes. In diesem Fall können Sie Unterhalt ansetzen. Es können für jeden Monat, in dem der gemeinsame Haushalt bestanden hat, 750€ eingetragen werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass Kosten in dieser Höhe entstehen. Man nennt das auch Naturalunterhalt. Die Daten erfassen Sie im Bereich Unterhalt an bedürftige Personen. " Wenn ich nun diese Daten erfassen will, sagt er mir bei beiden (Mutter und Kind), dass sie nicht unterhaltsberechtigt sind.

    Wo ist mein Fehler? Welche Angabe müsste geändert werden, dass der Naturalunterhalt angegeben werden kann?

    Wenn man nun durch bereinigte Screens der Masken und des Hinweises wüsste, was Du eingegeben hast und was das Programm sagt, dann könnte man vielleicht auch eine Hilfestellung bieten.


    Ansonsten gilt wie immer, dass man auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen könnte/sollte: https://www.buhl.de/wiso-softw…earch/&q=Naturalunterhalt

    • Offizieller Beitrag

    Ist das Kind bzw. sind Sie kindergeldberechtigt ?

    Ich habe auf meiner Steuerkarte den Vermerk 0,5 Kinder.

    ;)

    • Offizieller Beitrag

    Unterhalt kann man nur dann absetzen, wenn kein Kindergeldanspruch besteht.

    Ich lebe mit meiner Partnerin und ..... in einer eheähnlichen Partnerschaft und Haushaltsgemeinschaft zusammen.

    ;)

  • Erstmal recht herzlichen Dank für die Antworten bis jetzt.


    Wenn du das so schreibst, müsste ich jetzt vermuten, dass das Programm (WISO Steuerbuch) an dieser Stelle nicht erkennt, was ich vorher "angehakt" habe.

    Den Kindergeldanspruch erkennt das Programm automatisch (aufgrund meiner Eingaben), trotzdem sagt es mir, dass ich einen Naturalunterhalt von 750€/Monat absetzen kann, den ich wiederum aber nicht im Programm eingeben kann. Mich würde nur interessieren, kann ich das absetzen und wenn ja, wie gebe ich das im Programm ein.

    Unterhalt kann man nur dann absetzen, wenn kein Kindergeldanspruch besteht.

    • Offizieller Beitrag

    das Programm (WISO Steuerbuch)

    Auch ein Programm dieses Namens gibt es nicht. Soviel zum Thema Sorgfalt, denn so schwer sollte es ja nicht sein mit dem Ablesen. Vermutlich meinst Du also WISO steuer:Sparbuch (2019).


    Wenn du das so schreibst, müsste ich jetzt vermuten, dass das Programm (WISO Steuerbuch) an dieser Stelle nicht erkennt, was ich vorher "angehakt" habe.

    Den Kindergeldanspruch erkennt das Programm automatisch (aufgrund meiner Eingaben), trotzdem sagt es mir, dass ich einen Naturalunterhalt von 750€/Monat absetzen kann, den ich wiederum aber nicht im Programm eingeben kann. Mich würde nur interessieren, kann ich das absetzen und wenn ja, wie gebe ich das im Programm ein.

    Du liest aber schon, was man Dir schreibt, oder?

    Wenn man nun durch bereinigte Screens der Masken und des Hinweises wüsste, was Du eingegeben hast und was das Programm sagt, dann könnte man vielleicht auch eine Hilfestellung bieten.


    Ansonsten gilt wie immer, dass man auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen könnte/sollte: https://www.buhl.de/wiso-softw…earch/&q=Naturalunterhalt

    Es kann ja auch sein, dass Naturalunterhalt für die Kindesmutter grundsätzlich in Frage kommen würde, aber dann aufgrund der Höhe deren eigener Einkünfte und/oder Bezüge bzw. des vorhandenen eigenen Vermögens nicht zum Tragen kommt. Wie soll das jemand ohne Kenntnis jeglicher vorhandener Besteuerungsmerkmale bzw. eingegebener Daten beurteilen können?

  • Auch ein Programm dieses Namens gibt es nicht. Soviel zum Thema Sorgfalt, denn so schwer sollte es ja nicht sein mit dem Ablesen. Vermutlich meinst Du also WISO steuer:Sparbuch (2019).


    Du liest aber schon, was man Dir schreibt, oder?


    Es kann ja auch sein, dass Naturalunterhalt für die Kindesmutter grundsätzlich in Frage kommen würde, aber dann aufgrund der Höhe deren eigener Einkünfte und/oder Bezüge bzw. des vorhandenen eigenen Vermögens nicht zum Tragen kommt. Wie soll das jemand ohne Kenntnis jeglicher vorhandener Besteuerungsmerkmale bzw. eingegebener Daten beurteilen können?

    Sorry miwe4, dass ich dachte, in einem wiso-software Forum von buhl reicht die Angabe Steuersparbuch. Ja ich benutze das WISO steuer: Sparbuch 2019, Programm-Version 26.05 (Build 1800) und ich lese Alles!

    Ich will hier auch nicht meine gesamte Steuerakte darstellen.


    Aber trotzdem hier Screenshots aus dem Programm, in der Hoffnung, dass ich diesmal Antworten auf meine Frage bekomme und nicht immer nur bemängelt werde!


    Diese Meldung kommt, wenn die Eingaben so wie oben gemacht werden!


    Und die folgenden Screenshots ergeben sich bei den Eingaben zum Unterhalt bedürftiger Personen.



  • ch will hier auch nicht meine gesamte Steuerakte darstellen.

    Das mußt Du auch nicht, deshalb ja richtigerweise die bereinigten Screenshots. Diese helfen aber nun mal immer besser als umfangreiche Beschreibungen. :)

    Ich lebe mit meiner Partnerin und unserem gemeinsamen Kind in einer eheähnlichen Partnerschaft und Haushaltsgemeinschaft zusammen.

    Hier stolpere ich etwas, denn in Deinem Screenshot steht



    Partnerin + Kind + Du = ? ;)


    P.S. Es reicht, wenn Du die großen Screenshots als Vorschau einfügst. :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Hier stolpere ich etwas, denn in Deinem Screenshot steht

    Partnerin + Kind + Du = ?

    Da übernimmt das Programm automatisch mit Klick die neben dem Stpfl. im Objekt wohnhaften Personen, soweit diese sich aus den bereits vorgehenden Eingaben ergeben. Ist schon richtig so.


    Aber trotzdem hier Screenshots aus dem Programm, in der Hoffnung, dass ich diesmal Antworten auf meine Frage bekomme und nicht immer nur bemängelt werde!

    Eigentlich entscheidend ist nur der letzte Screen. Du verneinst als dritten Punkt selber die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber der Kindesmutter. Was soll das Programm nun anders entscheiden? Also mal das kleine vorstehende Fragezeichen anklicken und nachlesen, dass bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes eben doch gegenüber der Kindesmutter eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht. Stellt sich also die Frage nach dem Alter des Kindes.

    Ist das Kind zu alt, um für die Mutter unterhaltsverpflichtet zu sein, dann bleibt noch der übliche Grund der eheähnlichen Gemeinschaft, sofern der Partnerin aufgrund Deines Einkommens staatliche Leistungen versagt worden sind. Das müsstest Du ggf. ebenfalls prüfen.

    Und zuletzt kennen wir die von Dir eingetragenen eigenen Einkünfte und/oder Bezüge der Kindesmutter nicht, welche ja nicht unwichtig sind beim § 33a Absatz 1 EStG.

    Diese drei Punkte sind in der Reihenfolge zu prüfen.

    • Offizieller Beitrag

    ... solange ein Anspruch auf Kindergeld für die unterhaltene Person besteht (was mit "ja" beantwortet wurde), sind Unterhaltszahlungen steuerlich nicht abzugsfähig.

    Du spielst jetzt auf den ersten Screen an mit dem 2009er Geburtsdatum an. Der soll doch im Verlauf nur zeigen wie das Programm den TE auf den § 33a EStG für die Mutter hinweist:

    Diese Meldung kommt, wenn die Eingaben so wie oben gemacht werden!

    Ansonsten würde das Programm sicherlich auch einen Hinweis auswerfen, warum bei Geburtsdatum 2009 das Verwandschaftsverhältnis zur Person Mutter des nichtehelichen Kindes sein kann.

  • Du spielst jetzt auf den ersten Screen an mit dem 2009er Geburtsdatum an.

    Nein, auf den letzten: "Angaben zur unterstützten Person". Dort wurde die Frage, ob für die unterstützte Person Anspruch auf Kindergeld bzw. Freibeträge für Kinder bestand, mit "ja" beantwortet. Das ist ein K.-o.-Kriterium.

    • Offizieller Beitrag

    Du spielst jetzt auf den ersten Screen an mit dem 2009er Geburtsdatum an.

    Nein, auf den letzten: "Angaben zur unterstützten Person". Dort wurde die Frage, ob für die unterstützte Person Anspruch auf Kindergeld bzw. Freibeträge für Kinder bestand, mit "ja" beantwortet. Das ist ein K.-o.-Kriterium.

    Da hast Du tatsächlich recht, das habe ich total überlesen. :thumbsup:


    Wozu habe ich eigentlich einen 24 zoll Bildschirm und eine Gleitsichtbrille? ?(

  • ... solange ein Anspruch auf Kindergeld für die unterhaltene Person besteht (was mit "ja" beantwortet wurde), sind Unterhaltszahlungen steuerlich nicht abzugsfähig.

    Habe mal beim Kind als unterstützte Person den Punkt bei "nein" gemacht und siehe da es funktioniert!

    Gehe mal davon aus, dass dies richtig ist? (Kann das Kind Anspruch auf Kindergeld bzw. Freibeträge (für sich selbst) haben?)

    • Offizieller Beitrag

    ... solange ein Anspruch auf Kindergeld für die unterhaltene Person besteht (was mit "ja" beantwortet wurde), sind Unterhaltszahlungen steuerlich nicht abzugsfähig.

    Habe mal beim Kind als unterstützte Person den Punkt bei "nein" gemacht und siehe da es funktioniert!

    Gehe mal davon aus, dass dies richtig ist? (Kann das Kind Anspruch auf Kindergeld bzw. Freibeträge (für sich selbst) haben?)

    Es geht doch nicht ums Kind, sondern um die Kindesmutter! Beim Kind musst Du rein gar nichts ändern. Das hat das Programm alles zutreffend und halbwegs automatisch gemacht. Die Kindesmutter ist das Problem. Wenn du das bis an diese Stelle noch nicht verstanden hast. :(


    Es geht nur und ausschließlich um Deinen letzten Screens aus der Maske der Unterhaltsleistungen für die Kindesmutter!