Hi @ all,
ich habe ein kleines Problem mit der Anerkennung der Werbungskosten bei einem Pachtvertrag.
Hier kurz die Mail an die AOK:
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Sehr geehrte Frau Xxx,
zum Thema des Werbungskostenabzuges bei dem Pachtvertrag habe ich folgendes gefunden:
und hier im Detail:
Scheint meine Auffassung zu bestätigen.
Bitte seien Sie so nett und lassen es durch Ihre Juristen klären,
Danke bereits im Voraus.
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Darauf keine Antwort,
aber anhand des dann folgenden Bescheides (hat nicht mal im Ansatz damit was zu tun, siehe VwVfG),
interessierte es diese Damen nicht!
Frage an alle:
hat sich hier was geändert?
denn im WISO Modul fehlt dieser Hinweis auf die Abziehbarkeit.
mfg
BerndJ
PS: Uups, jetzt kam gerade die Antwort:
Soweit es Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betrifft, können aber auf Antrag des Versicherten steuerliche Vergünstigungen in Abzug gebracht werden. Als Nachweis ist der jeweilige Steuerbescheid als Grundlage heranzuziehen.
Die Steuerbescheide Ihrer Eltern für die betreffenden Zeiträume (Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und falls schon vorhanden auch 2018) bitten wir vorzulegen.
Muss ich denn wirklich noch Steuererklärungen für diese Jahre nur für die AOK erstellen, denn den Grundfreibetrag erreichen die Zusammenveranlagt nur zu 52%.
Habe den Eindruck hier fängt das Niedersachsenpferd gewaltig an zu wiehern, denn die Verhältnismässigkeit ist absolut daneben.
Gibt es eine Möglichkeit den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen?