Ich warte immer noch auf den Belegabruf für Kapitalerträge. In Papierform habe ich den von der Bank schon vor über einem Monat erhalten. Kann mir jemand sagen, ob für Kapitalerträge evt. kein Belegabruf erfolgt und diese manuell in die Steuererklärung eingegeben werden müssen bzw. können?
Kapitalerträge - automatischer Belegabruf beim Finanzamt
- Joerg59
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Kann mir jemand sagen, ob für Kapitalerträge evt. kein Belegabruf erfolgt
Diese sind nicht per Belegabruf verfügbar.
und diese manuell in die Steuererklärung eingegeben werden müssen bzw. können?
Müssen und können. D.h., wenn Du sie in der Steuererklärung brauchst, dann können sie nur per Hand erfasst werden.
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Kommt sicherlich auch noch - der Fiskus ist ja sehr wissbegierig und arbeitet ja daran, dass die Finanzämter die Erklärungen vorausfüllen und der Bürger nichts mehr tun muss.
Aber im Ernst: der Fiskus bekommt die Informationen, wenn auch auf anderem Wege. Aber in der Regel muss man diese Angaben ja auch nicht mehr machen, da ja die vorgenommenen Abzüge als Abgeltungssteuer behandelt werden. Nur wenn noch andere, bislang nicht mit Zinsabschlagsteuer belegte Kapitaleinkünfte vorliegen, muss ja KAP ausgefüllt werden. Daher auch keine zwingende Meldung der Banken an den Fiskus über Elster.
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Aber im Ernst: der Fiskus bekommt die Informationen, wenn auch auf anderem Wege.
In den Fällen darf der Zugriff aber nur in begründeten Einzelfällen erfolgen.
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Was aber wohl nach der Statistik nicht so ganz unüblich sein soll bei de Anzahl der Anfragen ....
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Was aber wohl nach der Statistik nicht so ganz unüblich sein soll bei de Anzahl der Anfragen ....
Sorry, da muss ich Dir widersprechen. Das ist bei der Masse an Steuerfällen nun wirklich definitiv immer noch die Ausnahme und auch erst möglich, wenn andere Maßnahmen nicht greifen. Und nicht in allen Fällen des Kontenabrufs stecken die Bearbeiter der Erklärungen dahinter. Ist alles gesetzlich geregelt und wird auch konkret nachprüfbar aufgezeichnet.