Entfernungspauschale bei Familienheimfahrten (Doppelte Haushaltsführung)

  • Hallo,


    ich habe meine Familienheimfahrten mit der Bahn zurückgelegt und diese über die Entfernungspauschale Im Bereich Doppelte Haushaltsführung->Heimfahrten zur Familie in der Steuererklärung angegeben.

    Nun fordert der/die Sachverständige im Finanzamt den Nachweis über die gefahrenen Kilometer mit meinem PKW (tatsächlich angefallene Kosten).


    So weit ich weis kann man sich aussuchen, ob man die Pauschale angibt oder die Kosten für die Tickets, oder nicht?


    Die Bahn Tickets habe ich noch. Würde es reichen diese einzureichen und die Pauschale weiterhin anzugeben?

    • Offizieller Beitrag

    ich habe meine Familienheimfahrten mit der Bahn zurückgelegt und diese über die Entfernungspauschale Im Bereich Doppelte Haushaltsführung->Heimfahrten zur Familie in der Steuererklärung angegeben.

    Nun fordert der/die Sachverständige im Finanzamt den Nachweis über die gefahrenen Kilometer mit meinem PKW (tatsächlich angefallene Kosten).

    Was hast Du denn jetzt wie genau geltend gemacht und wie formuliert der Bearbeiter das? Irgendwie verstehe ich das ansonsten nicht.


    So weit ich weis kann man sich aussuchen, ob man die Pauschale angibt oder die Kosten für die Tickets, oder nicht?

    Das hat damit weniger etwas zu tun, da es hier um die analoge Anwendung der Entfernungspauschale geht. Vielmehr wird es dem Bearbeiter um den Nachweis der tatsächlichen Durchführung dieser Fahrten gehen. Ebenso wie beim Pkw ja die Kilometerleistung etc. überprüft wird, kann man dies eben ganz einfach bei öffentlichen Verkehrsmitteln mit den entsprechenden Tickets machen. Das ist das gute Recht des Bearbeiters und Du bist hinsichtlich der Höhe Deiner Werbungskosten grundsätzlich nachweispflichtig. Sonst könnte man ja gleich eine wöchentliche Pauschale ins Gesetz einfügen. Es fährt aber nun einmal nicht jeder jede Woche (mindestens) einmal nach Hause. Und egal, was Du jetzt geltend gemacht hast, die tatsächliche Durchführung der Fahrten muss nachvollziehbar sein. So oder so.

  • Ok danke. Das ich nur die Durchführung der Fahrt nachweisen muss reicht mir.


    In der Steuererklärung habe ich lediglich die Pauschale angegeben (weder PKW noch ÖPNV ist daraus ersichtlich).

    • Offizieller Beitrag

    In der Steuererklärung habe ich lediglich die Pauschale angegeben (weder PKW noch ÖPNV ist daraus ersichtlich).

    Mit dieser Info kann man Deinen Startpost nachvollziehen. Das genutzte Verkehrsmittel wird aber doch immer abgefragt. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Das genutzte Verkehrsmittel wird aber doch immer abgefragt.

    Na ja, primär werden hier die KM und die Anzahl der Fahrten abgefragt. Die Kosten für die "Familienheimfahrten bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel" kann man optional angeben. Und ich vermute mal, wenn da keine Angabe erfolgt, dann geht das FA davon aus, daß der PKW benutzt wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Das genutzte Verkehrsmittel wird aber doch immer abgefragt.

    Na ja, primär werden hier die KM und die Anzahl der Fahrten abgefragt. Die Kosten für die "Familienheimfahrten bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel" kann man optional angeben. Und ich vermute mal, wenn da keine Angabe erfolgt, dann geht das FA davon aus, daß der PKW benutzt wurde.

    Genau. :thumbsup: