Hallo,
ich habe meine Familienheimfahrten mit der Bahn zurückgelegt und diese über die Entfernungspauschale Im Bereich Doppelte Haushaltsführung->Heimfahrten zur Familie in der Steuererklärung angegeben.
Nun fordert der/die Sachverständige im Finanzamt den Nachweis über die gefahrenen Kilometer mit meinem PKW (tatsächlich angefallene Kosten).
So weit ich weis kann man sich aussuchen, ob man die Pauschale angibt oder die Kosten für die Tickets, oder nicht?
Die Bahn Tickets habe ich noch. Würde es reichen diese einzureichen und die Pauschale weiterhin anzugeben?