Zusammenveranlagung vs. Einzelveranlagung?

  • Hallo liebe Gemeinde,


    bin seit kurzem verheiratet und muss mich dieser Frage bei meinem ersten Steuerbescheid mit dem Status 'Verheiratet' fragen: Zusammenveranlagung vs. Einzelveranlagung?


    Hintergrund:

    Ich bin angestellt und meine Frau ist freiberuflich in 2018 unterwegs gewesen. Ich habe nach unserer Heirat die Steuerklasse III und meine Frau die V übernommen. Geheiratet haben wir im August 2018. Meine Frau ist nicht steuerabzugsberechtigt, weil sie unter der Einkommensteuergrenze mit ~8000€ liegt. Ich habe ab September dann nur noch die Lohnsteuerklasse III gezahlt, rückwirkend gilt die neue Steuerklasse aber auch für die Monate vor dem September im Jahr 2018, also von Januar bis August, wo mein Gehalt nach Steuerklasse I versteuert wurde. Insgesamt habe ich also für die Monate von Januar-August ca. 3000€ zu viel an Lohnsteuer gezahlt. Meine Frau würde, wie gesagt, überhaupt nichts an Steuern zahlen.


    Jetzt die Frage:

    Wenn in diesem Fall klassischerweise eine Zusammenveranlagung angenommen wird, werden beide unsere Gehälter nach dem Ehegattensplitting versteuert, wodurch ich ca. 1300€ Steuern zurück erstattet bekomme (mit WISO Steuersparbuch ermittelt), d.h. quasi nur die Hälfte von dem was ich eigentlich bekommen müsste (Siehe 3000€!). Dadurch dass bei meiner Frau Brutto gleich Netto ist, bläst es unser Jahresgehalt auf, sodass auch bei der Zusammenveranlagung, weil sie auch keine Vorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten hat, eine verhältnismäßig hohe Einkommensteuer berechnet wird.


    Ich dachte daher an die Einzelveranlagung, da ich gelesen habe, dass die sich anbietet, wenn ein Ehepartner steuerfreie Bezüge hat bzw. auch selbstständig tätig ist, einzeln zu veranlagen, da ich sonst, wie in dem Szenario oben beschrieben, die Besteuerung ihres Gehaltes mit trage. Ich finde auch online keine Beispielrechnung oder ein Simulationsrechner für mein Szenario. Und ich würde es gerne vorher abklären, damit ich nicht zu viel Steuern zahle...


    Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte, der sich mit der Materie besser auskennt?


    Liebe Grüße,

    Chris


    P.S. Ich habe außerdem im WISO Steuersparbuch gelesen, dass das Zivilgericht meint, dass das Finanzamt automatisch zusammen veranlagt, wenn ein Ehepartner nichts oder nur geringfügig verdient und damit nicht vom Steuerabzug betroffen ist. In letzterem Fall, also wie in meinem, scheint mir das nach obiger Beispielrechnung aber keinen steuerlichen Vorteil zu bringen und wäre dann eigentlich nicht gerecht, wenn das so vorgeschrieben sein sollte?! Was meint ihr? :/

  • Meine Frau ist nicht steuerabzugsberechtigt, weil sie unter der Einkommensteuergrenze mit ~8000€ liegt.

    Die Umsatzsteuergrenze liegt bei 17.500 € und hat mit der hier gefragten Einkommensteuer überhaupt nichts zu tun. Auch ein freiberufliches Einkommen unter 8.000 € (du meinst wohl den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag) muss zunächst erklärt werden mittels einer Einnahmenüberschussrechnung. Die Folgerungen daraus kommen im zweiten Schritt.


    Ich habe nach unserer Heirat die Steuerklasse III und meine Frau die V übernommen

    Ist für eine freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit sowieso nicht von Belang, weil die Steuerklassen lediglich den Lohnsteuerabzug beim Arbeitgeber steuern.


    weil sie auch keine Vorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten

    Also Vorsorgeaufwendungen muss sie haben - jeder muss eine Krankenversicherung nachweisen und eine Pflegeversicherung. Und als freiberuflich/gewerblich Tätige muss geprüft werden, ob sie noch unter die Familienmitversicherung fällt.

    Werbungskosten gibt es bei deinen Einkünften - bei deiner Frau nennt sich dies Betriebsausgaben. Und dass hier überhaupt nichts anfällt? Eher unwahrscheinlich - Bürokosten, Fahrtkosten, Porti, etc. ?? Nichts dergleichen?


    Ich dachte daher an die Einzelveranlagung,

    Wenn du alle Daten in das Programm eingegeben hast, sagt es dir, was für euch günstiger ist. Das kann man anhand deiner Angaben so nicht vorhersagen.

  • Hallo Chris,


    die Steuerklasse 1 gilt nicht für die Monate vor der Hochzeit - wie kommst Du darauf? Hat Dein Arbeitgeber Dir die Differenz nachbezahlt?


    Ganz wichtig: Die gewählte Steuerklasse ist für die Berechnung der Steuerschuld für das Veranlagungsjahr nicht von Interesse:

    Die Höhe der jährlichen Steuerschuld ändert sich durch unterschiedliche Steuerklassen zwar nicht. Doch bei einer geschickten Wahl der Steuerklassen haben Sie Monat für Monat mehr Geld übrig – besser, als auf die Steuererstattung nach Jahresende vom Finanzamt zu warten.

    Dadurch dass bei meiner Frau Brutto gleich Netto ist

    Die Einkommenssteuer wird nach Leistungsfähigkeit berechnet. Das Einkommen Deiner Frau hat hier also dieselbe Wirkung wie z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld - Stichwort "Steuerprogression".

    Ich finde auch online keine Beispielrechnung oder ein Simulationsrechner für mein Szenario.

    Warum nimmst Du nicht das Planspiel vom Steuersparbuch?


    Du kannst noch besser unter Punkt 4 "Steuererklärung abgeben" folgendes auswählen:



    Da wird Dir genau dargelegt, welche Erstattungen/Nachzahlungen es bei den Veranlagungsarten es voraussichtlich gibt:



    • Offizieller Beitrag

    Meine Frau ist nicht steuerabzugsberechtigt, weil sie unter der Einkommensteuergrenze mit ~8000€ liegt.

    So etwas habe ich auch noch nicht gehört.


    Ich habe außerdem im WISO Steuersparbuch gelesen, dass das Zivilgericht meint, dass das Finanzamt automatisch zusammen veranlagt, wenn ein Ehepartner nichts oder nur geringfügig verdient und damit nicht vom Steuerabzug betroffen ist.

    Wir sind hier nicht beim Zivilgericht und zerstrittenen Ehegatten/Partnern, sondern doch wohl hoffentlich bei gerade erst frisch und glücklich verheirateten.


    Wenn in diesem Fall klassischerweise eine Zusammenveranlagung angenommen wird, werden beide unsere Gehälter nach dem Ehegattensplitting versteuert, wodurch ich ca. 1300€ Steuern zurück erstattet bekomme (mit WISO Steuersparbuch ermittelt), d.h. quasi nur die Hälfte von dem was ich eigentlich bekommen müsste (Siehe 3000€!). Dadurch dass bei meiner Frau Brutto gleich Netto ist, bläst es unser Jahresgehalt auf, sodass auch bei der Zusammenveranlagung, weil sie auch keine Vorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten hat, eine verhältnismäßig hohe Einkommensteuer berechnet wird.

    Ich weiß nicht, was dieses hätte wenn und aber soll, wenn Du doch das WISO steuer:Sparbuch nutzt. Dieses zeigt Dir nun wirklich den Vergleich zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung detailliert auf und berät Dich entsprechend.


    Ansonsten solltest Du in Deine vielen Irrtümer auch einmal mittels der erweiterten Forumssuche selber etwas Klarheit bringen. Das ganze Prozedere etc. haben wir nun wirklich schon sehr oft erläutert. Das letzte Mal ist gar nicht so lange her.


    Ansonsten solltet Ihr Euch vielleicht wirklich an einen Steuerberater wenden, insbesondere auch aufgrund der selbständigen Tätigkeit der Ehefrau. Ich werde das Gefühl nicht los, dass bei Euch so einiges nicht ganz rund läuft.

  • Danke für die überwiegend positive Resonanz an euch alle.


    Ich habe mich vllt nicht ganz im Fachjargon ausgedrückt, daher ich danke schon einmal, dass ihr meinen Fall fast zu 100% nachvollziehen konntet.


    Zitat

    die Steuerklasse 1 gilt nicht für die Monate vor der Hochzeit - wie kommst Du darauf? Hat Dein Arbeitgeber Dir die Differenz nachbezahlt?


    Nein, mein Arbeitgeber hat mir nicht die Differenz nachgezahlt. Aber diese Auskunft habe ich von einer Mitarbeiterin des Lohnabrechnungswesens bekommen, die meinte, dass das dann auf das ganze Jahr zurück gerechnet wird. Anscheinend habe ich sie falsch verstanden. Der von dir zur Verfügung gestellte Link hat mir hier Aufklärung verschafft.


    Damit hat sich mein weiteres Gedankenkonstrukt erledigt - dies baute auf dieser falschen Annahme auf, weswegen ich mir bei euch Rat holen wollte.


    Liebe Grüße,

    Chris


    P.S. Die Suchfunktion habe ich genutzt, aber nichts Passendes - mein Gedankenkonstrukt betreffend - gefunden, weswegen ich ein neues Thema aufgemacht habe. Ich nutze immer erst die Suchfunktion, da ich schon lange genug in Foren unterwegs bin und auch schon selbst eines gegründet habe. Ich kenne das leidige Thema der x-ten schon einmal gestellten Anfrage.


    Ich denke, dass meine Anfrage, so in diesem konkreten Fall, noch nicht gestellt wurde, lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren! :thumbsup:

  • Was soll das? Sind wir nicht hier, um solchen Leuten zu helfen?

    Richtig - aber Lia ist Steuerberaterin, wie ich aus einer Antwort dieser Tage sehen konnte. Allerdings ist der Ton hier unpassend, zumal wir hier schon auf diesen Weg verwiesen hatten. Manchmal liegt eben in der Kürze keine Würze.

    • Offizieller Beitrag

    das ist der Nachteil von Programmen für ESt...,die Leute nutzen, die keine Ahnung von Steuern haben und zB. USt und ESt vermischen.

    Stb aufsuchen!

    Nun ja, der Besuch beim Steuerberater ist in diesem Fall möglicherweise zu empfehlen. Aber gut beraten ist auch der, der sich trotzdem mit der Materie beschäftigt. Auch Steuerberater haben das mal irgendwann erlernt und ich wage zu behaupten, daß ein "normal" intelligenter Steuerbürger mit 08/15 Einkommensverhältnissen mit einem Programm wie dem steuer:Sparbuch das auch erlernen kann. Man muß sich nur die Zeit nehmen.

    Und auch Steuerberater sind nicht unfehlbar. Wenn man dann auch noch schlecht beraten wird, wie ich es in meiner Verwandtschaft feststellen musste und dafür dann noch als Rentner eine Vielfaches von den knapp 70€ Steuernachzahlung für den "Steuerberater" berappen muß, dann sieht das schon anders aus.

    • Offizieller Beitrag

    das ist der Nachteil von Programmen für ESt...,die Leute nutzen, die keine Ahnung von Steuern haben und zB. USt und ESt vermischen.

    Das hat meiner Ansicht nach nichts mit den Programmen, als vielmehr mit dem IQ der Leute, ihrem Willen/Vermögen zum Aneignen von Wissen und Fehlinformation durch Politik und Stammtische zu tun.

  • Und auch Steuerberater sind nicht unfehlbar.

    Das kann ich bestätigen: Vor Jahren, als es relativ neu war (einige Monate), daß die Fahrten zum Entleiher als Reisekosten ansetzbar waren, hat mir einer aus der Zunft gesagt, daß das definitiv nicht geht.

    wie ich es in meiner Verwandtschaft feststellen musste

    Wußte der Verwandte nichts von Deinen Kenntnissen? Oder ist er nicht nah genug verwandt, so daß Du nicht helfen darfst?