Hallo liebe Gemeinde,
bin seit kurzem verheiratet und muss mich dieser Frage bei meinem ersten Steuerbescheid mit dem Status 'Verheiratet' fragen: Zusammenveranlagung vs. Einzelveranlagung?
Hintergrund:
Ich bin angestellt und meine Frau ist freiberuflich in 2018 unterwegs gewesen. Ich habe nach unserer Heirat die Steuerklasse III und meine Frau die V übernommen. Geheiratet haben wir im August 2018. Meine Frau ist nicht steuerabzugsberechtigt, weil sie unter der Einkommensteuergrenze mit ~8000€ liegt. Ich habe ab September dann nur noch die Lohnsteuerklasse III gezahlt, rückwirkend gilt die neue Steuerklasse aber auch für die Monate vor dem September im Jahr 2018, also von Januar bis August, wo mein Gehalt nach Steuerklasse I versteuert wurde. Insgesamt habe ich also für die Monate von Januar-August ca. 3000€ zu viel an Lohnsteuer gezahlt. Meine Frau würde, wie gesagt, überhaupt nichts an Steuern zahlen.
Jetzt die Frage:
Wenn in diesem Fall klassischerweise eine Zusammenveranlagung angenommen wird, werden beide unsere Gehälter nach dem Ehegattensplitting versteuert, wodurch ich ca. 1300€ Steuern zurück erstattet bekomme (mit WISO Steuersparbuch ermittelt), d.h. quasi nur die Hälfte von dem was ich eigentlich bekommen müsste (Siehe 3000€!). Dadurch dass bei meiner Frau Brutto gleich Netto ist, bläst es unser Jahresgehalt auf, sodass auch bei der Zusammenveranlagung, weil sie auch keine Vorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten hat, eine verhältnismäßig hohe Einkommensteuer berechnet wird.
Ich dachte daher an die Einzelveranlagung, da ich gelesen habe, dass die sich anbietet, wenn ein Ehepartner steuerfreie Bezüge hat bzw. auch selbstständig tätig ist, einzeln zu veranlagen, da ich sonst, wie in dem Szenario oben beschrieben, die Besteuerung ihres Gehaltes mit trage. Ich finde auch online keine Beispielrechnung oder ein Simulationsrechner für mein Szenario. Und ich würde es gerne vorher abklären, damit ich nicht zu viel Steuern zahle...
Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte, der sich mit der Materie besser auskennt?
Liebe Grüße,
Chris
P.S. Ich habe außerdem im WISO Steuersparbuch gelesen, dass das Zivilgericht meint, dass das Finanzamt automatisch zusammen veranlagt, wenn ein Ehepartner nichts oder nur geringfügig verdient und damit nicht vom Steuerabzug betroffen ist. In letzterem Fall, also wie in meinem, scheint mir das nach obiger Beispielrechnung aber keinen steuerlichen Vorteil zu bringen und wäre dann eigentlich nicht gerecht, wenn das so vorgeschrieben sein sollte?! Was meint ihr?