Fortbildungskosten zukünftige Selbständigkeit

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgende Frage:

    Ich bin gerade noch in einem Angestelltenverhältnis, möchte mich in nächster Zeit jedoch zumindest in Teilzeit selbstständig machen. Heirfür habe ich im Kalenderjahr 2018 mehrere Ausbildungen besucht bzw. gebucht und bezahlt. Zum Teil finden die Ausbildungen auch noch im Kalenderjahr 2019 statt.


    Die getätigten Ausgaben muss ich ja als vorgweggenommene Betriebsausgaben steuerlich geltend machen können in der Steuererklärung 2018. Nur wo innerhalb des Programms?


    - als Werbungskosten, da die Umschulung auf einen Berufswechsel vorbereitet (Fortbildung für nichtselständige Arbeit)


    oder


    - innerhalb der EÜR / Betriebsausgaben / sonstige Betriebsausgaben / Fortbildung


    Die Selbstständigkeit wurde jedoch bereits weder beantragt noch sind Einnahmen enstanden.


    Über Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

    Beste Grüße

    Karina

    • Offizieller Beitrag

    Nur wo innerhalb des Programms?

    ?(


    Die getätigten Ausgaben muss ich ja als vorgweggenommene Betriebsausgaben steuerlich geltend machen können in der Steuererklärung 2018. Nur wo innerhalb des Programms?


    - als Werbungskosten, da die Umschulung auf einen Berufswechsel vorbereitet (Fortbildung für nichtselständige Arbeit)


    oder


    - innerhalb der EÜR / Betriebsausgaben / sonstige Betriebsausgaben / Fortbildung

    Genau das musst Du doch selber anhand der tatsächlichen Verhältnisse sowie der geplanten Entwicklung dem Finanzamt erläutern und glaubhaft machen. Wie soll das jemand von uns beurteilen?


    Die Selbstständigkeit wurde jedoch bereits weder beantragt noch sind Einnahmen enstanden.

    Genau deshalb nennt man es ja ggf. vorweggenommene Betriebsausgaben. Unter diesem Begriff wirst Du übrigens auch in der erweiterten Forumssuche fündig.

  • ist denn die alte Arbeit die gleiche wie die neue Tätigleit - oder ein ganz anderer Beruf? Wie z.B. Bäcker und Tischler?

    Vielen Dank für deine Antwort :)
    Die Tatsache hatte ich vergessen zu erwähnen:

    Derzeit bin ich als studierte Bibliothekarin tätig, die Ausbildung, die ich gerade mache Ernährungsberaterin, also zwei komplett unterschiedliche Berufe.

  • ist denn die alte Arbeit die gleiche wie die neue Tätigleit - oder ein ganz anderer Beruf? Wie z.B. Bäcker und Tischler?

    Danke für diese Antwort!