EÜR Steuersätze

  • Hallo alle zusammen!


    Könnte mir jemand vielleicht kurz erklären, wann man in der EÜR genau welchen Steuersatz verwendet?


    (0) Keine Vorsteuer

    (1) Vorsteuer 19%

    (2) Vorsteuer 7%

    (3) EU USt 19% mit VSt-Abzug 19%

    (4) EU USt 7% mit VSt-Abzug 7%

    (5) USt § 13b UStG 19% Leistung

    (6) USt § 13b UStG 19% ausl. Unternehmer

    (7) USt § 13b UStG 19% Bauleistungen

    (8) USt § 13b UStG 19% o. VSt ausl. Unternehmen


    Für mich sind (1) und (2) relativ klar. Das betrifft nur Rechnungen aus dem Inland (Deutschland).


    Für Rechnungen aus dem EU-Ausland wollte ich ursprünglich (3) verwenden. Allerdings habe ich gesehen, dass es dann automatisch in das Feld innergemeinschaftliche Erwerbe kommt und nur von Gegenständen bzw. Ware die Rede ist. Also keine Dienstleistungen.


    Wenn es um innergemeinschaftliche (Dienst-) Leistungen geht, dann sollte man meiner Ansicht lieber (5) wählen. Damit kommt auch alles in das Feld "Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens - § 13b Abs. 1 UStG". Zu finden im aktuellen Formular der Umsatzsteuererklärung in Zeile 100 unter H Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG).


    Bei Rechnungen aus Drittländern verwende ich bisher (6). Damit kommt es in "Andere Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmens - § 13b Abs. 2 Nr. 1 und Buchst. a UStG". Zu finden im aktuellen Formular der Umsatzsteuererklärung in Zeile 101 unter H Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG).


    Liege ich mit meiner Einschätzung von (3), (5) und (6) richtig?


    In welchen Fällen benutzt man (0) und (8)? Nur als Kleinunternehmer?

    Persönlich mache ich nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch.

  • Moin,


    mit Deiner Vermutung liegt Du m. E. richtig :thumbsup:


    Zu (0) würde mir spontan "Porto" oder Leistungen eines Kleinunternehmers einfallen , zu (8) Reverse Charge- Rechnungen, bei denen aufgrund fehlender USt-ID keine Vorsteuer gezogen, aber USt abgeführt werden muss..


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Danke für deine Antwort maulwurf23 :)


    zu (8) Reverse Charge- Rechnungen, bei denen aufgrund fehlender USt-ID keine Vorsteuer gezogen, aber USt abgeführt werden muss..

    Das ist genau mein Problem, dieses Jahr! Ich habe falsche und nicht korrigierbare Rechnungen aus dem EU-Ausland mit 19% VAT weil meine USt-ID Angabe fehlt. Ich sollte diese also mit (8) buchen?


    Ein anderes Forum-Mitglied hier hat mir geraten in diesem Fall den gezahlten Brutto-Betrag nicht als Brutto, sondern als Netto zu buchen. Was hälst du davon?


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    Kleiner "Rant" am Rande:


    Ich finde die Bezeichnungen der Steuersätze bei WISO totaaal irreführend... Woher soll man denn wissen, dass (3) und (4) nur EU Erwerb von Waren, nicht aber Diensleistungen bedeutet. (5) ist auch EU, aber nur Leistungen. Und bei (6) ist von ausländischen Unternehmen die Rede; gemeint sind aber nur die Drittländer außerhalb der EU. Ich habe Wochen gebraucht, um als blutiger Anfänger hier einigermaßen durchzusteigen. Und das nur weil ich genau gepfüft habe, was dann wo genau in den Formularen am Ende eingetragen wird. Die Bezeichnungen/Namen der Steuersätze gehören mal gründlich überarbeitet!!! Was meint ihr?

  • Wenn ich das richtig sehe, kannst Du gerade in diesem Fall ja nicht den Nettobetrag buchen (wg. fehlender Rechnungs- ID/ Angaben ) :/

    Sehe ich es richtig, dass ich mit dieser Lösung die USt doppelt zahle? Einmal an das ausländische Unternehmen in der EU, das es später an den dt. Fiskus übermittelt und ein zweites Mal weil ich sie selbst noch mal abführe? Und das nur weil, auf der Rechnung nicht meine USt-ID stand? Kann das so stimmen?

  • "Sorry, war wohl gedanklich beim falschen Steuerschlüssel
    :wacko:

    - hier wäre der mit "Vor-und USt" (auf den Bruttobetrag) eher passend - wie war denn der Rat des anderen Users bezüglich der Vorsteuer ?

  • Der andere User war auch der Meinung man sollte Reverse Charge anwenden. Er meinte aber, dass man den vollen Brutto-Betrag als Netto buchen sollte. Ich tendiere aber eher dazu den Brutto-Betrag zu nehmen, so wie es auch auf der Rechnung steht. Seltsamerweise habe ich bisher nicht gesehen, dass sich die Auswahl hier auf irgendwas auswirkt. Was wäre besser?