Hallo alle zusammen!
Könnte mir jemand vielleicht kurz erklären, wann man in der EÜR genau welchen Steuersatz verwendet?
(0) Keine Vorsteuer
(1) Vorsteuer 19%
(2) Vorsteuer 7%
(3) EU USt 19% mit VSt-Abzug 19%
(4) EU USt 7% mit VSt-Abzug 7%
(5) USt § 13b UStG 19% Leistung
(6) USt § 13b UStG 19% ausl. Unternehmer
(7) USt § 13b UStG 19% Bauleistungen
(8) USt § 13b UStG 19% o. VSt ausl. Unternehmen
Für mich sind (1) und (2) relativ klar. Das betrifft nur Rechnungen aus dem Inland (Deutschland).
Für Rechnungen aus dem EU-Ausland wollte ich ursprünglich (3) verwenden. Allerdings habe ich gesehen, dass es dann automatisch in das Feld innergemeinschaftliche Erwerbe kommt und nur von Gegenständen bzw. Ware die Rede ist. Also keine Dienstleistungen.
Wenn es um innergemeinschaftliche (Dienst-) Leistungen geht, dann sollte man meiner Ansicht lieber (5) wählen. Damit kommt auch alles in das Feld "Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens - § 13b Abs. 1 UStG". Zu finden im aktuellen Formular der Umsatzsteuererklärung in Zeile 100 unter H Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG).
Bei Rechnungen aus Drittländern verwende ich bisher (6). Damit kommt es in "Andere Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmens - § 13b Abs. 2 Nr. 1 und Buchst. a UStG". Zu finden im aktuellen Formular der Umsatzsteuererklärung in Zeile 101 unter H Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG).
Liege ich mit meiner Einschätzung von (3), (5) und (6) richtig?
In welchen Fällen benutzt man (0) und (8)? Nur als Kleinunternehmer?
Persönlich mache ich nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch.