Nachzahlung bei freiwilliger Steuererklärung 2018

  • Hallo, Freunde der EDV.


    Dieses Jahr möchte ich meine erste Steuererklärung machen. Dafür benutze ich WISO steuer:Sparbuch 2019 und habe bereits alle möglichen Angaben zu Einkommen und Ausgaben gemacht. Zu meiner Überraschung kommt das Ergebnis Nachzahlung in Höhe von EUR 16,43 heraus. Dies setzt sich aus Abrechnung der Einkommenssteuer sowie des Solidaritätszuschlags zusammen, die in steuer:Sparbuch höher festgesetzt ist, als vom meinem Lohn abgezogen wurde.


    Nach erster Recherche scheint es so als wäre dies kein seltenes Problem - auf jeden Fall würde ich es begrüßen keine Nachzahlung leisten zu müssen. Wäre es schlauer keine Steuererklärung abzugeben, da diese freiwillig ist? Oder gibt es Wege doch noch etwas Geld herauszuholen?


    Vielen Dank für jeden Rat!

    • Offizieller Beitrag

    Nach erster Recherche scheint es so als wäre dies kein seltenes Problem - auf jeden Fall würde ich es begrüßen keine Nachzahlung leisten zu müssen. Wäre es schlauer keine Steuererklärung abzugeben, da diese freiwillig ist?

    Wenn es wirklich eine Antragsveranlagung ist. Vielfach wird die Pflichtveranlagung nach § 46 EStG leider nicht erkannt.



    Oder gibt es Wege doch noch etwas Geld herauszuholen?

    Das dürfen wir Dir nicht beantworten, da uns nach dem Steuerberatungsgesetz eine Steuerberatung nicht gestattet ist. Dein WISO steuer:Sparbuch sollte da doch Hilfe genug sein.

  • Zu meiner Überraschung kommt das Ergebnis Nachzahlung in Höhe von EUR 16,43 heraus.

    Wieso zu Deiner Überraschung? Hattest Du was anderes erwartet?

    Wäre es schlauer keine Steuererklärung abzugeben, da diese freiwillig ist?

    Wenn es wirklich freiwillig ist (siehe unbedingt die Hinweise von miwe4!), dann ist es Deine Entscheidung.

    Oder gibt es Wege doch noch etwas Geld herauszuholen?

    Detaillierte Hinweise oder Empfehlungen dürfen wir nicht geben, wie miwe4 schon schrieb. Die Hinweise zur Optimierung im Steuer-Sparbuch sowie diverse Webseiten können Dir dabei aber helfen.

    • Offizieller Beitrag

    Dafür benutze ich WISO steuer:Sparbuch 2019

    Zitat von Programmhilfe steuer:Sparbuch 2019

    Wichtig

    Sie haben freiwillig eine Steuererklärung eingereicht und sollen jetzt Steuern nachzahlen? Keine Sorge: Sie können die Steuererklärung durch einen Einspruch zurücknehmen. Dafür haben Sie einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheides Zeit. Konsequenzen müssen Sie keine befürchten: Sie stehen nach dem Einspruch so da, als hätten Sie nie eine Erklärung abgegeben.

    Wäre es schlauer keine Steuererklärung abzugeben, da diese freiwillig ist?

    Ich verstehe die Frage nicht. Natürlich ist es schlauer Ausgaben zu vermeiden, die man nicht tätigen muß. ;) Und wenn man keinen Vorteil von einer freiwilligen Abgabe hat, dann läßt man es halt.