Verlustvortrag - wie eintragen?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage. Konkret will ich Verluste, die mir durch Aktiengeschäfte in 2018 entstanden sind, mit (eventuellen) Gewinnen in 2019 verrechnen. Sagen wir mal, ich hätte exakt 10000€ Verlust mit Aktien in 2018 gemacht und bin mir sicher, dass ich in 2019 exakt 11000€ machen werde. Rein hypothetisch versteht sich.


    Wo trage ich in meiner Steuererklärung für 2018 die 10k€ Verlust aus 2018 denn jetzt ein? Unter "Verlustrücktrag" oder "Verlustvortrag" kann ich nur positive Werte eingeben. Kann bzw muss ich den Verlust in der Steuererklärung 2018 überhaupt angeben oder wird das erst in der Steuererklärung 2019 fällig? Muss ich für 2018 überhaupt Angaben machen?


    Bin etwas verwirrt was ich jetzt wann wo angeben muss.


    Aktuell vermute ich, dass ich die Verluste aus 2018 (und ggf Gewinne aus 2019) erst in der SE 2019 angeben kann und muss. Will nur sichergehen, dass es am Ende nicht heisst, dass ich das halt schon in der SE für 2018 hätte machen müssen...


    Danke für alle hilfreichen Antworten schon einmal :)

  • Ganz einfach - du musst die einzelnen Verkäufe eintragen, daraus ergibt sich doch der Gesamtverlust. Der wird dann durch einen gesonderten Bescheid festgestellt zum 31.12.2018

  • Also nehmen wir mal an, es gäbe genau einen Kauf und einen Verkauf in 2018, aus welchem sich besagter Verlust von 10000€ ergibt.


    Aus der Formulierung der Überschrift beim Punkt "Verlustvortrag" folgere ich mal, dass der Verlust aus 2018 nur in der Steuererklärung für 2019 (also dann im Jahr 2020) eingetragen werden können. Sehe ich das richtig?


    Dann besteht aber für mich weiterhin die Frage, wie ich das eintrage. Negative Werte kann ich nicht eintragen. Nur positive. In 2020 sitze ich dann also wieder bei derselben Frage: Wie die (in 2018 angefallenen) Verluste mit den (mal angenommen dann reellen) Gewinnen aus 2019 verrechnen?


    Wo trage ich die MINUS 10000€ aus 2018 ein?

    Wo trage ich die PLUS 11000€ aus 2019 ein?


  • Noch einmal das, was dir babuschka gesagt hat:

    in 2018 trägst du in der Anlage KAP die Verkäufe ein und zwar mit Anschaffungskosten und Veräusserungserlös. Da gibt es keine Verlustvorträge (ausser du hättest auch 2017 welche gehabt)!

    2019 trägst du dann den festgestellten Verlust in die entsprechende Zeile ein mit positiven Vorzeichen, denn ein Verlust ist schon vom Wesen her ein negativer Betrag. Wenn du hier versuchst, negative Beträge einzugeben, hättest du einen Gewinnvortrag!


    Der Verlust 2018 wird nach Eintrag in die Veräusserungserlöse vom Finanzamt gesondert festgestellt - nur dann kannst du im nächsten Jahr einen Vortrag eintragen.