Beendigung doppelte Haushaltsführung und Umzug beider Ehepartner wegen Beruf

  • Hallo. Folgende Situation:


    Ich habe letztes Jahr eine doppelte Haushaltsführung beendet (Stadt A) und habe dann für ein paar Wochen wieder in meinem Hauptwohnsitz mit meiner Frau gelebt (Stadt B). In dieser Zeit hatte ich Urlaub. Meine Frau wurde von Stadt B in Stadt C versetzt (Beamtin => Beruflicher Umzug). Stadt C liegt sehr viel näher an meinem Arbeitsplatz (ca. 120 km), so dass dies auch für mich ein berufsbedingter Umzug war.


    Kann ich zwei berufsbedingte Umzüge ansetzen (Ehefrau und ich je 120 km näher an der Arbeitsstätte (von Stadt B aus); Stadt A liegt etwa 250 km von Stadt B entfernt)? Kann ich angeben, dass ich zunächst von Stadt A in Stadt B gezogen bin (Auflösung doppelter Haushalt) und dann mit meiner Frau in Stadt C (zwei berufsbedingte Umzüge?). Nach meinem Verständnis war es genau so.

  • Also der Umzug von A nach B war eindeutig privat bedingt - da ist nichts berufliches dabei! Reine private Entscheidungen sind doch keine beruflich bedingten Umzüge.

    Umzug von B nach C war für deine Ehefrau beruflich bedingt, für dich nicht, da deine Arbeitsstätte ja in A ist. Da die Umzugskosten aber auch deine Kosten beinhaltet (die Pauschalen für Ehepartner sind höher als für Alleinstehende), sind deine Kosten doch mit berücksichtigt. Ausserdem müsst ihr die Erstattung des öffentlichen Arbeitgebers abziehen.

    Die gleichen Kosten doppelt bei der Steuer abziehen wollen ja viele - aber es geht nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich zwei berufsbedingte Umzüge ansetzen (Ehefrau und ich je 120 km näher an der Arbeitsstätte (von Stadt B aus); Stadt A liegt etwa 250 km von Stadt B entfernt)? Kann ich angeben, dass ich zunächst von Stadt A in Stadt B gezogen bin (Auflösung doppelter Haushalt) und dann mit meiner Frau in Stadt C (zwei berufsbedingte Umzüge?). Nach meinem Verständnis war es genau so.

    Natürlich kannst Du dieselben Kosten nicht doppelt bei Dir und Deiner Frau in selber Höhe ansetzen, aber sonst muß man es so eintragen, wie es in Wirklichkeit war. Egal, was da steuerlich bei rauskommt.

    Ansonsten, wenn Du z.B. das steuer:Sparbuch benutzt, so werden Dir alle Fragen beantwortet, wenn Du alles Schritt für Schritt durchgehst, also auch das:



  • Hallo. Vielen Dank für deine Antwort. :)


    Zitat Babuschka:

    "Also der Umzug von A nach B war eindeutig privat bedingt - da ist nichts berufliches dabei! Reine private Entscheidungen sind doch keine beruflich bedingten Umzüge."

    Hm, naja... Ich habe einen doppelten Haushalt aufgelöst... Aber kann ich gut nachvollziehen...


    Zitat Babuschka:

    "Umzug von B nach C war für deine Ehefrau beruflich bedingt, für dich nicht, da deine Arbeitsstätte ja in A ist."


    Stadt C liegt aber nur knapp 60 km von Stadt A entfernt (Stadt B 250 km von meiner Arbeitsstätte). Ich konnte also ab da auch mit dem Auto täglich in die Arbeit und habe keinen Doppelten Haushalt mehr. Insofern ist es für mich ja auch eine Zeitverkürzung von knapp 4 Stunden (für Hin- und Rückfahrt in die Arbeit ausgehend vom Erstwohnsitz).


    Zitat Babuschka:

    "Da die Umzugskosten aber auch deine Kosten beinhaltet (die Pauschalen für Ehepartner sind höher als für Alleinstehende), sind deine Kosten doch mit berücksichtigt. Ausserdem müsst ihr die Erstattung des öffentlichen Arbeitgebers abziehen."

    Finde es aber nicht nachvollziehenswert, dass zwei berufsbedingte Umzüge genauso gehandhabt werden als einer, bei der beispielsweise eine Hausfrau einfach nur mit umzieht.


    Zitat Babuschka:

    "Die gleichen Kosten doppelt bei der Steuer abziehen wollen ja viele - aber es geht nicht."


    Naja, ich bin ein gebranntes Kind, da ich mich über Jahre bei der Absetzung von diversen Sachen selbst schlechter gestellt habe als nötig. Da ist das Finanzamt dann auch schnell mit der Genehmigung, wenn man zu wenig absetzt... ;)

  • Auch die Auflösung des doppelten Haushalts muss beruflich oder dienstlich veranlasst sein. Wenn du auf das Fragezeichen in Billys Bild klickst. wirst du auch darauf hingewiesen. Und wenn diese berufliche/dienstliche Veranlassung nicht vorliegt, sind die Kosten der Auflösung nicht ansetzbar.

    Es ist nun einmal so im Steuerrecht, dass nur Kosten, die im Zusammenhang mit Einkünften stehen, abgesetzt werden dürfen. Daher hat die Billy leider auf eine falsche Fährte gelockt. Zuerst muss geprüft werden, ob eine berufliche/dienstliche Veranlassung bestand, dann kann man die Stelle suchen, wo die Kosten hingehören.

    • Offizieller Beitrag

    Auch die Auflösung des doppelten Haushalts muss beruflich oder dienstlich veranlasst sein.

    Die Auflösung einer anerkannt beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung ist m.E. immer beruflich veranlasst und abziehbar. Dies allerdings im Rahmen der Kosten der doppelten Haushaltsführung nur in Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Kosten in diesem Zusammenhang.


    Kann ich zwei berufsbedingte Umzüge ansetzen (Ehefrau und ich je 120 km näher an der Arbeitsstätte (von Stadt B aus); Stadt A liegt etwa 250 km von Stadt B entfernt)? Kann ich angeben, dass ich zunächst von Stadt A in Stadt B gezogen bin (Auflösung doppelter Haushalt) und dann mit meiner Frau in Stadt C (zwei berufsbedingte Umzüge?).

    Die Auflösung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung zählt nicht als berufsbedingter Umzug im Rahmen der 5-Jahres-Regelung.


    Ihr könnt die Kosten für den Umzug nach C, wie von den anderen Helfern schon erwähnt, insgesamt nur einmal abziehen. Wer die Kosten geltend macht, könnt Ihr Euch im Prinzip aussuchen, wenn bei beiden Partnern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als berufsbedingter Umzug erfüllt sind.


    Und bitte mal die Mühen machen und richtig zitieren, da man ansonsten schnell den Überblick verliert. Die paar Minuten muss dafür Zeit sein. Und falls Du eine Steuersoftware nutzt, solltest Du den genauen Programmnamen sowie die Version genau benennen.

    • Offizieller Beitrag

    Auch die Auflösung des doppelten Haushalts muss beruflich oder dienstlich veranlasst sein. Wenn du auf das Fragezeichen in Billys Bild klickst. wirst du auch darauf hingewiesen. Und wenn diese berufliche/dienstliche Veranlassung nicht vorliegt, sind die Kosten der Auflösung nicht ansetzbar.

    Das habe ich nicht angezweifelt.

    Daher hat die Billy leider auf eine falsche Fährte gelockt.

    Das sehe ich nicht so. Aus irgendeinem Grunde müssen sich die Buhl-Leute ja wohl gedacht haben, daß es sinnvoll ist, diese Auswahlmöglichkeit als Grund für den Umzug anzubieten. :/ Ansonsten müßte man sie darauf hinweisen, daß sie die Nutzer auf die falsche Fährte locken.