Heizkosten - Wärmepumpe - Hoch-/Niedertarifstrom

  • Hallo zusammen,

    ich hab ein Problem mit der Heizkostenabrechnung mit einer Wärmepumpe:


    EON rechnet den Wärmepumpen-Strom mit Hoch- und Niedertarif ab, und zwar immer Februar bis Februar, unser Abrechnungszeitraum ist aber Jan-Dez.

    Heizkosten müssen nach dem Leistungsprinzip abgerechnet werden, also mit den Zählerständen zum 31.12..

    Meine Idee: lch hab für HT und NT zwei neue Umlagekonten eingerichet: 4501 Heizstrom HT und 4502 Heizstrom NT. Bei beiden die Frage "wird der Brennstoff gelagert?" mit JA beantwortet, weil ich ja abgrenzen muss.

    Dann wollte ich die Anfangsbestände (= Zählerstand) eingeben.

    Und hier komm ich nicht weiter: den Anfangsbestand kann ich nur bei einem von beiden Konten eingeben, bei der Eingabe für das 2. Konto nimmt der HV nichts mehr an.

    Der HV kann offensichtlich nur 1 Bestand führen. Damit kann ich über das System die Heizkosten/den Verbrauch nicht darstellen.


    Hat jemand eine Idee, wie man zweierlei Stromkosten als Heizkosten zum Jahresende abgrenzen kann?

  • Hat jemand eine Idee, wie man zweierlei Stromkosten als Heizkosten zum Jahresende abgrenzen kann?

    Der "Brennstoff" für die Wärmepumpe ist der Strom. Das bedeutet, du brauchst udn kannst nicht mittels eines Zählers die berechnen. Im Prinzip ist es einfach, denn die Stromkosten und der Verbrauch wird unter dem Konto 4500 erfasst.

    Vorher, wobei ich das annehme, dass du es so eingerichtet hast, musst du unter Gebäude > Heizung die entsprechende Eintragung machen.


    Das ist doch alles was du an Eingaben machen musst. Nun kommt der zweite Punkt, die unterschiedlichen Abrechnungszeiten. Ich gehe davon aus, dass EON auch in seiner Aufstellung die Abgrenzung zu einem Jahrestag (31.12...) macht, da könntest du die entsprechenden Werte übernehmen und den Rest für den nächsten Abrechnungszeitraum eingeben.


    So mache ich es, denn kaum einer der Stromversorger macht das für den Zeitraum 1.1.-31.12.! Doch einer, denn wenn ich einen Stromvertrag abschließe setze ich den Zeitraum ein, ansonsten brauchen die nicht zu liefern. Bis jetzt hat das immer geklappt. Sollte ein Stromlieferant nicht mitmachen, macht esein anderer!!

  • Wie Errjot schon geschrieben hat, wäre ein Split in die Abrechnungszeiträume sicher möglich; auf jeden Fall kannst Du den Leistungszeitraum auch so angeben, wie er ist. Dann müsste der Hausverwalter diese Kosten selber „richtig“ aufteilen. Richtig in Anführungsstrichen, denn mangels Ablesung zum Stichtag 31.12. kann man das nur rein zeitanteilig berechnen.

    Um in Zukunft solche Rechenakrobatik zu vermeiden, würde ich definitiv den Versorger bitten, die nächste Abrechnung nur bis zum Jahresende zu erstellen, damit Ihr dann in Zukunft Ruhe habt. Wir lösen das Problem, indem wir immer zum Jahresende ablesen und unser eigener Stromlieferant sind (wegen einer gemeinschaftlichen Solaranlage).

    Ach ja: Bei uns läuft der Heizstrom über ein anderes Konto für die Heiznebenkosten, denn schließlich ist ja egal, ob es Strom, Wartung, Zählertausch, wasauchimmer ist, denn alles sind Heizkosten und müssen hinzugerechnet werden. Natürlich fehlt bei diesen anderen Konten die Möglichkeit, eine Mengeneinheit einzutragen, aber das geht ja dann aus dem Abrechnungsbeleg (optional: plus Excel für die Verteilung) hervor. Keep it simple!