Dienstwagen 1%-Regelung - muss das in der StErkl angegeben werden und wo, wie wirkt es sich aus

  • Hallo,


    ich habe seit 01.01.2018 einen Dienstwagen mit privater Nutzung, zahle hier mtl. über die 1%-Regelung den geldwerten Vorteil incl. Wege Wohnung-Arbeit.


    Muss ich dass in der Steuererklärung nochmals angeben, wenn ja - wo und wie wirkt es sich auf das Ergebnis aus?


    Danke für eure Hilfe.

  • du kannst es auch lassen - es gibt hier kein "Muss". Im Übrigen solltest du über die Suche hier auch eine Menge Hinweise finden.

  • Dann hast du einfach die falschen Stichworte angegeben - allein unter dem Stichwort 1%-Regelung findest du eine Masse an Diskussionen.

    Ich werde hier jetzt nicht für dich die Suche durchführen - auch wenn du das wieder als Belehrung empfinden wirst. Aber Antworten, die schon zig-fach gegeben wurden, einfach wiederholen, weil jemand mit der Suche nicht zurecht kommt? Vermüllt die Suche für andere!

    • Offizieller Beitrag

    ich konnte leider nichts finden, danke für die Belehrung

    Also sorry, dass kann auch ich nun wirklich nicht glauben. Und das hat seitens babuschka nichts mit Belehrung zu tun, sondern resultiert aus Erfahrung aufgrund lang andauernder Hilfstätigkeit hier im Forum.


    Dann hast du einfach die falschen Stichworte angegeben - allein unter dem Stichwort 1%-Regelung findest du eine Masse an Diskussionen.

    So ist es in der Tat. Alternativ tauchen die vielfach schon sogar unter dem selbst gewählten Begriff Dienstwagen auf, ggf. eben auch Firmenwagen.