Hallo,
ich habe seit 01.01.2018 einen Dienstwagen mit privater Nutzung, zahle hier mtl. über die 1%-Regelung den geldwerten Vorteil incl. Wege Wohnung-Arbeit.
Muss ich dass in der Steuererklärung nochmals angeben, wenn ja - wo und wie wirkt es sich auf das Ergebnis aus?
Danke für eure Hilfe.