Opfergrenze überschritten - wird der Betrag dann komplett gestrichen oder auf den Maximalbetrag gekürzt?

  • Hallo,


    folgendes Beispiel:

    - Mutter unterstützt ein Kind über 25 Jahren beim Studium z.b. mit 7.000 € jährlich und möchte dies als außergewöhnliche Belastung geltend machen

    - wiso meckert, dass die Opfergrenze überschritten wurde und zeigt einen geringeren Betrag (z.B. 6,500€)

    - wiso möchte zusätzliche Einkommen berücksichtigen (es sind jedoch keine vorhanden)


    Wird jetzt von dem Finanzbeamten der komplette Unterhalt gestrichen oder nur der Betrag bis zur Opfergrenze berücksichtigt?


    Besten dank!

    • Offizieller Beitrag

    Wird jetzt von dem Finanzbeamten der komplette Unterhalt gestrichen oder nur der Betrag bis zur Opfergrenze berücksichtigt?

    Die Antwort gibst Du Dir doch selber bzw. das Programm in seiner detaillierten Steuerberechnung nebst Erläuterungen:

    - Mutter unterstützt ein Kind über 25 Jahren beim Studium z.b. mit 7.000 € jährlich und möchte dies als außergewöhnliche Belastung geltend machen

    - wiso meckert, dass die Opfergrenze überschritten wurde und zeigt einen geringeren Betrag (z.B. 6,500€)


    - wiso möchte zusätzliche Einkommen berücksichtigen (es sind jedoch keine vorhanden)

    Dann gibt Dir "WISO" doch sicherlich auch eine mögliche Lösung dieser Nachfrage vor, oder?


    Du musst schon alles lesen und ggf. auch den Programmanweisungen folgen. Und wenn man sich dann auf Meldungen des Programms bezieht, sollte man diese auch als bereinigten Screen hier einbinden, damit eigentlich unnötige Folgefragen vermieden werden..

  • Grüß dich,


    Wenn man in manchen Dingen nicht so fit ist, hat man die Lösung vielleicht schon selbst - möchte aber zur Absicherung und zum vergewissern noch einmal von jemandem mit mehr Erfahrung das ganze bestätigt wissen.


    Mir ist klar, dass manchen Usern hier gewisse Fragen sicherlich unfassbar einfach und fast schon dämlich vorkommen - ihr seid aber sicherlich auch nicht auf allen Gebieten Experten und freut euch im Zweifel auch dort in fraglichen Situationen über einen einfachen Zuspruch.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man in manchen Dingen nicht so fit ist, hat man die Lösung vielleicht schon selbst - möchte aber zur Absicherung und zum vergewissern noch einmal von jemandem mit mehr Erfahrung das ganze bestätigt wissen.

    Wir sollen bestätigen, dass das Programm auch wirklich richtig rechnet? ?(


    Mir ist klar, dass manchen Usern hier gewisse Fragen sicherlich unfassbar einfach und fast schon dämlich vorkommen - ihr seid aber sicherlich auch nicht auf allen Gebieten Experten und freut euch im Zweifel auch dort in fraglichen Situationen über einen einfachen Zuspruch.

    Gerade deshalb nutzt Du aber doch ein Steuerprogramm und solltest den Masken und Hinweisen penibel folgen. Wir kennen doch die Hinweise nicht alle und wissen auch nicht, welche Eingaben diesen zu Grunde liegen. Erst recht nicht, ob diese vollständig oder gar richtig sind. Das kannst nur Du selber prüfen. Vor allem die angesprochenen möglichen weiteren Werte zur zutreffenden Berechnung der Opfergrenze ("zusätzliche Angaben zum Nettoeinkommen") solltest Du sehr genau anschauen, denn da ist fast immer etwas einzutragen. Gerade als steuerlicher Laie sollte man in Grenzfällen da Zeile für Zeile vorgehen und auch die kleinen erläuternden Fragezeichen einmal anklicken.


    Im Übrigen ist uns eine Steuerberatung auf Grund des Steuerberatungsgesetzes untersagt.