"Art der Beschäftigung" in Haushaltsmitglieder? Warum?
- lqbweb
- Unerledigt
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Das ist doch nur eine nachrichtliche Info. Was sollte die an der Berechnung ändern?
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Warum fragt es dann?
Steht da vielleicht etwas Erhellendes, wenn Du das Fragezeichen links anklickst? Kann ich nicht prüfen, weil ich die Stelle bei mir nicht finde, wo Du gerade bist (hängt von den bis dahin getätigten Eingaben und der Programmversion ab.
Aber wie miwe4 schon schrieb, ist halt eine Info. So wie bei den Personendaten von Steuerpflichtigem und Partner.
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Das ist doch nur eine nachrichtliche Info. Was sollte die an der Berechnung ändern?
OK danke. Wenn es nur ein „Memo“ ist, ich denke, es sollte nicht obligatorisch sein zu füllen.
In dem Formular zum Ausfüllen von Informationen meines Kindes gibt es einen Abschnitt "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" und einen Schaltfläche "Weitere im Haushalt lebende Personen". Hier trete ich meine Freundin ein. Dieses Memo passt hier nicht, denke ich.
Danke!
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Dieses Memo passt hier nicht, denke ich.
Es passt, denn es ist in der Anlage Kind explizit so vorgesehen. Einfach einmal einen Blick im Formularmodus hineinwerfen.
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Okay, ich verstehe jetzt. Dies gilt nur, wenn die Bedingungen für "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" erfüllt sind. Es ist etwas verwirrend.
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Okay, ich verstehe jetzt. Dies gilt nur, wenn die Bedingungen für "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" erfüllt sind. Es ist etwas verwirrend.
Jein. Dahin kommt man, wenn man weitere zum Haushalt gehörende Personen einträgt. Das kann auch aus anderen Gründen erfolgen. Alleine schon aus dem Grund, damit das Programm ggf. weitere Positionen prüfen und entsprechende Hinweise geben kann.