Berechnung Anteil Arbeitskosten Mieter fehlerhaft?

  • Hallo,


    in der Anlage zur Betriebskostenabrechnung wird auch eine Bescheinigung über den Anteil der Mieter der nach § 35a EStG begünstigten Aufwendungen erstellt ("Handwerkerleistungen"). Hierbei wird zwischen Material- und Arbeitskosten unterschieden, da nur die Arbeitskosten für den Mieter evtl. steuerlich absetzbar sind.

    Ich habe nun folgendes Problem: Solange ein Posten Material- und Arbeitskosten beinhaltet, werden die Mieteranteile vom Programm korrekt berechnet. Sobald aber nur Arbeitskosten (und keine Materialkosten) anfallen (wie in einem Beispiel bei den Schornsteinfegerarbeiten), sind die berechneten Anteile pro Mietpartei deutlich zu gering. In meinem Beispiel mit zwei Mietparteien müssten sich die beiden "Anteile Arbeitskosten Mieter" doch doch dann jeweils aufaddieren zu einem Betrag, der identisch ist mit den "Arbeitskosten" (und dieser Betrag ist ja dann wiederum identisch mit den "Gesamtkosten". Oder liegt da irgendwo ein Denkfehler vor?

    Ich verwende WISO Vermieter 9.7.1.796 mit Windows 10.

    Im Anhang zwei Screenshots aus der Betriebskostenabrechnung 2018 (siehe hier: Schornsteinfegerarbeiten). In vorherigen Betriebskostenabrechnungen trat das gleiche Problem auf.

    Über Hilfe würde ich mich freuen - herzlichen Dank!


    Viele Grüße

    Markus

  • Über Hilfe würde ich mich freuen

    Ich weiß nicht, ob ich da helfen kann, denn ich benutze den Hausverwalter.


    Warum das bei dir so aufgeteilt wird, da müsste man in die Buchungszeile gehen. Beim HV sieht das so aus, da wird alles zusammen berechnet und der Anteil der Wohneinheit rechts dokumentiert.

    Der Anteil hängt von den den Anteilen der Wohnung ab. Wie das bei dir aussieht, kann man darauf nicht folgern.


  • Hallo Cowgirl, hallo errjot,


    danke für eure Antworten! Ja, ich kann nachvollziehen, dass die Mieter-Anteile nach dem Verteilungsschlüssel berechnet werden. Aber: Es gibt nur zwei Mietparteien - und eigentlich müssten sich die beiden Anteile der Mietparteien doch aufaddieren zu den Gesamtkosten für Arbeitslohn. Oder konkret z.B. auf den ersten Posten (vgl. Zeile 1 der beiden Screenshots) bezogen:

    • Arbeitskosten Schornsteinfeger gesamt 30,54 € (vgl. Screenshot 1+2); davon werden umgelegt:
    • auf Mieter 01: 1,95 € (vgl. Screenshot 1)
    • auf Mieter 02: 2,85 € (vgl. Screenshot 2)

    Doch: Wo bleibt der Rest der 30,54 €? Es fehlen 25,74 € Arbeitslohn, die auf keine der beiden Mietparteien umgelegt werden. Da stimmt doch etwas nicht - oder liegt ein Denkfehler meinerseits vor?


    Nochmals danke für eure Hilfe und herzliche Grüße

    Markus

  • oder liegt ein Denkfehler meinerseits vor?

    Nein du hast keinen Denkfehler, das ist korrekt was du sagst. Woran diese Unterschiede liegen kann ich auch leider nicht nachvollziehen, denn ich habe einen Testrechner mit dem Hausverwalter. Egal wie es aussieht, stimmen muss es. Da ich bisher hier im Forum keine Hinweise derart gesehen habe, weiß ich auch nicht mehr weiter.


    Füge dir einen Link bei, dort kannst du mal nachsehen, ob da etwas für dich drin ist. Dort sind Hausverwalter und Vermieter Hilfen angezeigt:


    https://www.buhl.de/faqs?category=3&all=1

  • Dann hilft nur noch ein Weg.

    Eröffne ein Ticket und frage den Support, füge vorab die entsprechende Datei bei, dann können die sich das ansehen und geben dir kurzfristig eine Rückmeldung.

    Viel Erfolg!