Trinkgeldzahlungen durch Kunden als Kleinunternehmer verusachen Problem bei der USt-Erklärung

  • Hallo an alle,


    ich wollte gestern - mal eben - meine USt-Erklärung für 2018 machen. Dies ging aber nicht wie sonst glatt über die Bühne, sondern mit einer Fehlermeldung, bei der mir auch der nette Herr am Supporttelefon nicht helfen konnte und es deshalb an die Entwickler weitergeleitet hat.


    Aufgefallen war uns, dass in der Zeile 77 ein Betrag auftaucht, der sich weder löschen noch editieren lässt. Ich bin dann heute auf Spur gegangen und habe herausgefunden, dass sich der Betrag (abgerundet) aus Überzahlungen meiner Kunden (Trinkgeld) ergibt, die ich im Laufe der Buchung als "Zuschlag" behandelt habe. Als weitere Möglichkeiten kamen laut Eingabemaske nur "Kundenguthaben" oder "Zahlungseingang offener Rechnungen ..." in Betracht, was ja beides nicht zutrifft.


    Der "Zuschlag" wird auf Konto 8200 (SKR03) gebucht. Laut Kontenplan existieren für dieses Koto vier Möglichkeiten mit verschiedenen USt-Sätzen sowie USt-frei. Das kann ich aber nicht anwählen.


    Jedenfalls sagt mir die Fehlermeldung bei der USt-Erklärung:

    Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu steuerfreien Lieferungen, sonstigen Leistungen und unentgeltlichen Wertabgaben ausschließlich im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) und der steuerfreien, nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörenden Umsätze ohne Vorsteuerabzug zulässig.


    Ich kann es aber gar nicht anders buchen, als eben über die Zuschläge auf das 8200er Konto. Ich will es ja natürlich auch nicht bei den Kunden als Guthaben verbuchen.


    Hat hier jemand eine Idee, wie ich die Kuh vom Eis bekomme?


    Vielen Dank schon mal im Voraus!

  • Ich will die ja gar nicht gesondert buchen. Aber ich ordne der Zahlung ja eine Rechnung zu. Die Zahlung übersteigt die Rechnung und Mein Büro öffnet ein Dialogfenster, in dem ich nur drei verschiedene (s.oben) Auswahlmöglichkeiten habe.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist dann Mein Büro speziell. Da muss Dir einer etwas zu sagen, der das Programm auch nutzt.


    Aber im Prinzip sollte es doch so ablaufen wie auf dem Erlöskonto auch. So zumindest mein Gedankengang.

  • Wenn ein Kunde eine Rechnung überzahlt, splittet mein Büro den Zahlungseingang automatisch in den Rechnungsbetrag und einen Zuschlag auf. Damit wäre die Zahlungszuordnung abgeschlossen. Das wäre korrekt, wenn der Zuschlag z.B. auf Mahngebühren beruht, aber leider nicht beim Trinkgeld. Hier müßtest Du den Zahlungseingang manuell als Splittbuchung anlegen, den korrekten Betrag der Rechnung zuweisen und den Rest als Erlöse 19% buchen, damit auf das Trinkgeld auch brav die Umsatzsteuer abgeführt wird. Genau das hat miwe4 in seinem Kommentar gemeint.

  • Genau das hat miwe4 in seinem Kommentar gemeint.

    Ahh, das war mir nicht so klar.


    Hier müßtest Du den Zahlungseingang manuell als Splittbuchung anlegen, den korrekten Betrag der Rechnung zuweisen und den Rest als Erlöse 19% buchen, damit auf das Trinkgeld auch brav die Umsatzsteuer abgeführt wird. Genau das hat miwe4 in seinem Kommentar gemeint.

    Das habe ich jetzt auch gerade eben parallel schon gemacht, allerdings habe ich das Trinkgeld auf Konto 8195 „Erlöse als Kleinunternehmer i.S.d. §19 Abs. 1 UstG) gebucht. Als Kleinunternehmer muss ich doch keine USt abführen, also ist doch auch das Trinkgeld ohne Umsatzsteuer?


    Ich habe mich am Beispiel Taxifahrer orientiert, der je nach Strecke 7% oder 19% abführen muss, also immer das, was er auf die Hauptleistung erhebt. Bei mir ist die Hauptleistung nicht USt-pflichtig und damit auch das Trinkgeld nicht. Dachte ich ...



    Danke dir jedenfalls, jetzt muss ich nur noch die Frage der USt auf Kleinunternehmer-Trinkgelder klären und meine letzte Fehlermeldung bei der USt-Erklärung wegbekommen, wonach das Vorauszahlungssoll in jedem Fall auszufüllen ist ... Das Feld ist bei mir leer und ich kann zwar 0,00 eintragen aber es bleibt nicht stehen. Aber das ist ja jetzt eigentlich ein extra Thema.

  • Moin,


    Du "unternimmst klein" ?:) Das geht aus der ursprünglichen Frage nicht so eindeutug hervor...dann ist auch das Trinkgeld, wie schon erklärt, auf das "normale" Erlöskonto, 8195 zu buchen...


    Viele Grüße

    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Du "unternimmst klein" ? Das geht aus der ursprünglichen Frage nicht so eindeutug hervor...dann ist auch das Trinkgeld, wie schon erklärt, auf das "normale" Erlöskonto, 8195 zu buchen...

    Das ist genau das, worauf ich die ganze Zeit hinaus wollte. Nur ist mir das Prozedere in Mein Geld (zum Glück) unbekannt. Ich finde immer, eine Buchhaltung zu prüfen bzw. Fehler zu finden ist viel einfacher als keine zu machen. ;)